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Wie könnte die Reform des Familienrechts zerstrittenen Eltern helfen?

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In Der Spiegel schreibt Heike Klovert zur Reform des Familienrechts, dass sie zerstrittenen Familien nicht hilft. Was könnte helfen? Ganz einfach: Den Faktor “Streit” aus der Rechtsprechung nehmen.
 
Dem gestern am 24.01.2024 erschienen Bericht unter dem Titel “So will der Staat jetzt Trennungsfamilien helfen” lässt sich folgender Satz entnehmen:
“Überhaupt scheint man dort wenig unternehmen zu wollen, was zerstrittene Eltern dazu drängen könnte, zu einem kooperativen Umgang zu finden.”
Dem stimme ich zu. Doch was könnte die Regierung unternehmen?
 
Ganz einfach: Den Faktor “Streit” aus der Rechtsprechung nehmen. Eine demokratische Gesellschaft hat mit Streit per se kein Problem. Nicht so in der herrschenden Familienrechtsprechung. Der BGH hat 2017 Streit als Grund normiert, dass Trennungseltern nicht beide Kinder gleichberechtigt erziehen dürfen.
 
Ist doch klar, dass eine solche autoritäre Auffassung von Erziehung und die totale Machtfülle eines Elternteils über die gemeinsamen Kinder zu noch mehr Streit führt. Es ist wie in der Gesellschaft: Beansprucht ein Diktator für sich alle Macht über seine Untertanen und sanktioniert Widerspruch mit dem Verlust von Grundrechten, dann ist der Bürgerkrieg nicht weit.
 
Deutschland ist erst in der demokratischen Pädagogik angekommen, wenn der Gesetzgeber die Familiengerichte darauf verpflichtet, in Trennungsfamilien pluralistische Erziehungsstrukturen zu schützen. Das heißt: egal ob die Eltern streiten, die Kinder behalten beide zu gleichen Teilen in ihrem Leben. Keine Macht den autoritären Streitphobikern!
 
Dazu muss der § 1627 BGB abgeschafft oder so umgeschrieben werden, dass Streit zwischen Eltern nicht mehr justiziabel ist. Weiterhin muss das Wechselmodell als Regelfall gesetzlich normiert werden. Anders wird man gegen den autoritär-pädagogischen Muff von tausend Jahren unter den Talaren nicht ankommen.
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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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6 comments

  1. Ute Kramer 26 Januar, 2024 at 23:27 Reply

    Ich verstehe das nicht. Warum kann man sich nicht einigen? Kann es gut nachvollziehen, dass, egal ob Mann oder Frau man seine Kinder regelmäßig sehen möchte. Und im Prinzip entlastet es doch eigentlich die Frau enorm, wenn sich auch der Papa um Wäsche, Hausaufgaben, Lernen, Aufräumen, gesundes Essen und Co kümmert und dann die Frau auch mal Zeit hat, etwas für sich zu tun. Ich persönlich könnte das Wechselmodell nur dann nicht befürworten, wenn ich das Gefühl hätte, der Papa macht sich einen faulen Lenz und hockt während die Kinder da sind lieber am Computer anstatt sich zu kümmern, dass gekocht, aufgeräumt oder die Kinder zum Ballett/Fußball gefahren werden etc. Oder er würde sie ständig anschreien oder gar keine Grenzen setzen und diese dann z.B. schlecht in der Schule werden oder ungewaschen vor der Glotze/Handy hängen.
    Also wenn ich das Gefühl hätte, er schadet. Aber ansonsten ist das doch ne win-win-Situation für alle!
    Drücke Ihnen (und allen anderen Betroffenen) die Daumen, dass es zu einer guten Lösung kommt, von der alle profitieren und Sie dann auch regelmäßig Ihre Kinder bei sich haben können!
    Nur so aus Erfahrung: Manchmal hilft es, irgendwo ein Zugeständnis zu machen, einen kleinen Schritt auf den anderen zu, eine kleine Entschuldigung für etwas, was vielleicht überzogen war und dann kommt der andere auch auf einen zu. Und dann macht man wieder einen kleinen Schritt usw. Und ohne Vorwurf/Kämpfen mal schildern, wie schlimm das Ganze für einen ist. Evtl. auch zusammen mit Profis/Psychologen o.ä.
    Bin übrigens nicht geschieden 😉Wünsche ganz ganz viel Glück!

    • R.G. 31 Januar, 2024 at 21:09 Reply

      “Manchmal hilft es, irgendwo ein Zugeständnis zu machen, einen kleinen Schritt auf den anderen zu, eine kleine Entschuldigung für etwas, was vielleicht überzogen war und dann kommt der andere auch auf einen zu. Und dann macht man wieder einen kleinen Schritt usw. Und ohne Vorwurf/Kämpfen mal schildern, wie schlimm das Ganze für einen ist. Evtl. auch zusammen mit Profis/Psychologen o.ä.”

      Elternteile, die den anderen Elternteil ausschließen wollen, haben meistens Selbstwertproblematiken, die aber aus welchen Gründen auch immer von Fachkräften nicht benannt werden. Die entsprechenden erzieherischen negativen Auswirkungen werden ggf. aus ideologischen Gründen verschwiegen – da steht dann eine vermeintliche Weisheit über allem: “eine Mutter tut immer das Beste für ihr Kind” (von einem wahnhaft vaterversessenen Richter/JA-Mitarbeiter, von denen es offenkundig weniger gibt, vielleicht dann auch das Gegenteil). Solchen Elternteilen, wie bspw. meiner Ex, fehlt es an Mitgefühl für das Kind (ggf. durch eigene Kindheitstrauma), d.h. ihnen geht es nicht ums Kind, sondern ausschliesslich darum, dem anderen Elternteil Schaden zuzufügen. Und dieses Mitgefühl fürs Kind ist zwingend dafür, dass es so kommt, so vernünftig zu bleiben, wie Sie das für selbstverständlich erachten (ich übrigens auch – aber dafür braucht es leider beide Eltern).

      Selbstwertgestörte (Narzissten, Psychopathen etc) wollen alles zu 100% – sie kennen keine Gnade. Sie reden sich dann höchstens noch ein, dass sie es zum Wohle des Kindes tun, das Kind gegen dessen Bedürfnisse zu sich zu holen, indem sie die Realität zum Kind völlig verleugnen und verdrehen.

      So wie Sie habe ich auch mal gedacht, so funktioniert das aber nur bei Eltern, die ihre Kinder lieben und dann deshalb irgendwann einsehen, dass der ganze Mist nur dem Kind schadet. Und solche Eltern, die die Bedürfnisse ihrer Kinder nachempfinden können, landen (eigentlich) nicht vor dem Familiengericht, weil dann beide erwachsen genug sind, sich zum Wohle des Nachwuchses zusammenzuraufen und dem Familiengericht fernzubleiben.

      • Sandro Groganz 5 Februar, 2024 at 10:24 Reply

        Korrekt. Das fatale ist, dass die Logik der Rechtsprechung des BGH automatisch dem narzisstisch gestörten Elternteil die Kinder zuweist, weil dieser ja “verstanden” hat, dass das Wechselmodell nicht geht, wenn sich die Eltern streiten. Die Justiz hält einen pädagogischen Teufelskreis am Laufen.

  2. Anonym 8 Februar, 2024 at 09:47 Reply

    Ich verstehe nicht warum Sie schreiben:
    “Dazu muss der § 1627 BGB abgeschafft oder so umgeschrieben werden, dass Streit zwischen Eltern nicht mehr justiziabel ist.”

    Mal abgesehen von evtl. Fehlinterpreationen verplichtet §1627 die Eltern dazu ihre Elternpflicht in gegenseitiger Rücksichtnahme wahrzunehmen und ggf. unter externer Hilfe nach Lösungen zu suchen, falls man gemeinsam nicht zu einer Lösung kommt. Kommt ein Elternteil diesen Verpflichtungen nicht nach, dann wäre es doch gerade geboten dieses Verhalten zu ändern.

    Ein interessanter Gedanke wäre es §1671 abzuschaffen… Damit blieben §1628 für Einzelfälle und §1666 bei Kindeswohlgefährdung erhalten und somit dürfte Ihrem Ansinnen einer Verhinderung der gemeinsamen Sorge aus unsachlichen Erwägungen am besten geholfen sein.

    • Sandro Groganz 8 Februar, 2024 at 10:15 Reply

      Wollen Sie Ihr Wahlrecht verlieren, weil Sie gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen und nicht die selbe Partei wählen wollen wie Ihr Nachbar? Nichts anderes bedeutet der § 1627 BGB für Trennungseltern, voneinander abweichender Erziehungsvorstellungen und deren Elternrechte.

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