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Die schwarze Pädagogik der Christina Block und das sadistische OLG Hamburg

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Das OLG Hamburg billigte die gewalttätige Erziehung von Christina Block. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Zeitung “Die Zeit” hervor. Das OLG entschied sadistisch und ist kein Einzelfall, findet unser Chefredakteur.

Die Veröffentlichung der “Die Zeit” vom 01.02.2024 mit dem Titel “Kampf um die Kinder” beschreibt die Gewalt der Mutter gegenüber ihren Kindern wie folgt:

“In den Akten ist die Rede davon, manche der Kinder seien von ihrer Mutter auf den Hinterkopf geschlagen, die Treppe hochgezogen, gelegentlich eingesperrt und über längere Zeit allein gelassen worden. Die Mutter bestreitet das.”

Weiterhin berichtet “Die Zeit”, dass das Oberlandesgericht Hamburg in seiner Entscheidung von 2021 keine Zweifel an der Richtigkeit der Gewaltschilderungen der Kinder hatte. Dennoch sprach es der gewalttätigen Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu und verfügte, dass die Kinder zu ihr zurückkehren müssten. Laut dem Bericht begründete dies der Beschluss des OLG folgendermaßen:

“[Das OLG] hält die geschilderten Gewalthandlungen aber für Einzelfälle, die überzogen dargestellt seien. Es handele sich um vertretbare erzieherische Maßnahmen.”

Das Oberlandesgericht der Hansestadt legitimierte somit eine Erziehung, die durch körperliche Gewalt mit schlagen und zerren, sowie seelische Gewalt in Form von sozialer Isolation geprägt ist. Es erinnert an die Methoden schwarzer Pädagogik á la Johanna Haarer, der von Hitler protegierten Pseudo-Pädagogin. Man findet sogar im Archiv der Zeit einen Artikel “Warum Hitler bis heute die Erziehung von Kindern beeinflusst“.

Katharina Rutschky schreibt in ihrem namensgebenden Buch “Schwarze Pädagogik”, dass es sich bei dieser Erziehung um die Rationalisierung von Sadismus handelt. Die Psychoanalytikerin Alice Miller beschreibt schwarze Pädagogik wie folgt:

„Unter der ‚Schwarzen Pädagogik‘ verstehe ich eine Erziehung, die darauf ausgerichtet ist, den Willen des Kindes zu brechen, es mit Hilfe der offenen oder verborgenen Machtausübung, Manipulation und Erpressung zum gehorsamen Untertan zu machen.“

Was die Kinder über ihre Mutter Christina Block erzählten, ist nach dieser Definition zweifellos schwarze Pädagogik. Die Verharmlosung durch das OLG Hamburg ist ein erschütternder Beweis für eine gegen Kinder und deren Recht auf gewaltfreie Erziehung gerichtete sadistische Justiz. Das OLG wollte die Kinder ohne jedwede Empathie und ohne Auflagen für die Mutter bewusst und gezielt in ein gewaltsames Umfeld zurückgeben.

Leider stellt diese Justizentscheidung keinen Einzelfall dar. Die vorherrschende Rechtsprechung zu Trennungsfamilien in Deutschland orientiert sich generell an autoritären Erziehungsidealen. Familiengerichte ignorieren oder verharmlosen die Gewalt desjenigen Elternteils, der eine autoritäre Erziehung sicherstellt. Die deutsche Justiz ist im Familienrecht noch nicht in der Demokratie angekommen. Anstatt beide Eltern nach der Trennung zu verpflichten, ihre Kinder gewaltfrei, gleichberechtigt und pluralistisch zu erziehen, erwählen sie einen zum autoritären Herrscher über die Kinder.

Das Grundübel für die von der Justiz mit ihrer demokratiefeindlichen Pädagogik betriebenen Eskalation in Trennungsfamilien wie die der Christina Block und des Stephan Hensel ist eine Entscheidung des BGH, die sich am Tag der Veröffentlichung des Artikel in “Die Zeit” zum sechsten Mal jährte. Dieser BGH-Beschluss vom 01.02.2017 stürzt Trennungsfamilien systematisch in einen immer verzweifelter werdenden Kampf um die Kinder, weil der BGH in der Pädagogik dem Führerprinzip folgt. Mehr Informationen zur autoritären Systematik der BGH-Entscheidung findet man in unseren Artikeln “Deutschlands totalitäre Staatspädagogik gegen strittige Trennungsfamilien” und “Die heutige Führerpädagogik in der Familienjustiz und -politik zu Trennungsfamilien“.

Die schwarzen Roben des Familienrechts symbolisieren schwarze Pädagogik – nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. R.G. 2 März, 2024 at 20:33 Reply

    Betrifft mich genauso.

    Der Freund der Mutter hat mich vor unserem Sohn grün und blau geschlagen. Das war alles bekannt. Per Gutachten wurde mir auch vollste Erziehungsfähigkeit bescheinigt, die Mutter hat hinsichtlich Bindungstoleranz massive Mängel, akzeptiert den Willen des Kindes nicht, akzeptiert mich nicht.

    Trotzdem alleinige Sorge für die Mutter. Residenz bei der Mutter.

    Mir wurde sogar vorgeworfen, dass ich den Willen des Kindes vor Gericht vertrete, der auch gemäß Gutachten zum Besten fürs Kind erkannt wurde. Entsprechend habe ich auch eine sehr gute emotionale Bindung zum Kind, die Mutter etwas schlechter, dennoch gut.
    Meine positive Bindung wurde faktisch ins Negative verdreht – Die gute Bindung der Mutter als positiv bewertet – ohne jegliche Grundlage.

    Aber das Messen mit zweierlei Maß ist man von deutscher Justiz ja gewöhnt, auch zu Zeiten Johanna Haarers.

    Die richterliche Unabhängigkeit wird überstrapaziert von solchen Richtern, sie sehen sich leider als unabhängig vom Gesetz. Ganz bewusst missachten solche Richter Gesetze, um ihrer eigenen Ideologie fröhnen. Widerrechtlich wurde mir die Zulassung zum BGH verweigert, obwohl wir eine OLG-Entscheidung aufgeführt hatten, die bei gleichen Voraussetzung in der Sache diametral dagegen entschieden hat. Ist dieses Verweigern des gesetzlichen Richters dann schon Rechtsbeugung vom 20. Senat in Dresden (Meyer, Angermann, Kauffmann)? Eine vom Verfahrensbeistand erkannte Kindeswohlgefährdung wurde einfach ignoriert “sehen wir nicht so” – was ich als emotionalen Missbrauch des Kindes durch diese Richter sehe.

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