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Sadistischer Direktor des Amtsgericht Ehingen soll nicht psychisch begutachtet werden

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Der Sadismus des Direktors am Amtsgericht Ehingen gegen Kinder ist offensichtlich. Seine Kollegin jedoch weigert sich, ihn deshalb psychisch begutachten zu lassen, obwohl genügend Anhaltspunkte für eine ernsthafte Persönlichkeitsstörung vorliegen.

Wie Freifam berichtete, steht anhand äußerer Tatsachen fest, dass der Direktor und einzige Strafrichter des Amtsgericht Ehingen (Donau), Herr Wolfgang Lampa, ein totalitär-pädagogischer Psychosadist gegen Kinder ist. Seine Gesinnungsjustiz diskriminiert demokratisch erziehende Trennungseltern und deren Kinder per seelischer Misshandlung. Mehr dazu in unserem Bericht “Sadistischer Justizverbrecher gegen Kinder: Direktor des Amtsgericht Ehingen (Donau)“.

Gegen Amtsgerichtsdirektor Lampa läuft derzeit ein Ablehnungsverfahren wegen Befangenheit (Aktenzeichen 2 Ds 72 Js 16256/21), welches sich unter anderem auf diese wahren äußeren Tatsachen bezieht. Gleichzeitig wurde im Rahmen dieses Verfahrens beantragt, dass Lampa psychisch begutachtet werden soll. Ziel ist es, die inneren Tatsachen zu ermitteln, die als Grund dafür dienen, dass er eine totalitär-pädagogische Gesinnungsjustiz gewissenlos verfolgt.

Bei einem Ablehnungsgesuch sind sowohl äußere als auch innere Tatsachen relevant, um über eine mögliche Parteilichkeit des Richters zu entscheiden, da sowohl sein objektives Verhalten und Umstände (äußere Tatsachen) als auch seine persönlichen Einstellungen und Motive (innere Tatsachen) Aufschluss über seine Unparteilichkeit geben können.

In dem Ablehnungsgesuch wird vorgebracht, dass es sinnvoll sei, ein psychologisches Sachverständigengutachten über Lampa durchführen zu lassen. Der Grund dafür ist die fachlich objektive Erfassung der inneren Tatsachen, also der pädagogischen Gesinnung des Amtsgerichtsdirektor. Es wird argumentiert, dass aus einem vorangegangenen Urteil des Direktors ersichtlich sei, dass sich dieser der sadistischen Perversion des Rechtsstaats mitschuldig gemacht hat. Dies geschah, indem Lampa die totalitär-pädagogische Rechtsprechung eines Familienrichters letztendlich aufgrund ideologischer Übereinstimmung explizit befürwortete.

Mithilfe der Begutachtung solle festgestellt werden, ob Lampa lediglich ein Mitläufer oder durch die autoritär-pädagogische Ideologie derart geprägt ist, dass er das Unrecht gegen demokratisch erziehende Trennungseltern und deren Kinder nicht unbefangen erkennen kann. Es wird auch die theoretische Möglichkeit erwogen, dass der Amtsgerichtsdirektor mit guter Absicht, jedoch durch seine autoritär-pädagogische Indoktrination beeinflusst handelt. Andernfalls würde vermutet, dass er eine Form des staatlich-seelischen Sadismus im Sinne von Erich Fromm fördert, um die autoritäre Pädagogik durchzusetzen, was durch seine autoritär-pädagogische Prägung in Kindheit und juristischer Sozialisation begründet sein könnte. Dies würde letztlich die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.

In dem Ablehnungsgesuch wird argumentiert, dass es verschiedene tatsächliche Anhaltspunkte für eine psychische Begutachtung von Lampa gibt:

  1. Es wird behauptet, er zeige Anzeichen von Größenwahn, da er annimmt, entscheiden zu können, was wissenschaftlich möglich sei oder nicht. Dies könnte auf eine narzisstische oder Borderline-Persönlichkeitsstörung hindeuten.
  2. Es wird vermutet, er könnte an Wahnvorstellungen leiden, da er sich vorgeführt fühlt, obwohl keine reale Bedrohung vorliegt. Dies könnte auf ein kindliches Trauma und eine verzerrte Wahrnehmung der Realität hindeuten.
  3. Weiterhin wird ihm ein anales Kontrollverhalten zugeschrieben, was typisch für einen autoritären Charakter sei. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass er in dem vorangegangenen Urteil Denk- und Sprechverbote ausspricht. Eine Fixierung in der analen Stufe der Libidoentwicklung könnte auf eine sadistische Triebkomponente und Persönlichkeitsstörung hinweisen.
  4. Zudem wird die Vermutung geäußert, der Richter könnte paranoide Ängste gegenüber demokratisch erziehenden Eltern haben. Als Beispiel wird angeführt, dass er für eine Verhandlung einen Polizeieinsatz und Durchsuchungen anordnete, aus Furcht, „Sympathisanten“ könnten die Verhandlung heimlich aufzeichnen.

Angesichts dieser Aufzählung innerer Tatsachen im Ablehnungsgesuch liegen genügend Anhaltspunkte vor, die eine ernsthafte Persönlichkeitsstörung des Amtsgerichtsdirektors Wolfgang Lampa vermuten lassen. Zweifellos ist er ein pädagogisch Wahnsinniger, da seine Erziehungsvorstellungen im wahrsten Sinne des Wortes verrückt sind, also an die falsche Stelle gerückt sind, da sie sich an totalitären und nicht an demokratischen Prinzipien orientieren. Strafrichter Lampa steht daher deutlich außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Nichtsdestotrotz verweigert seine Kollegin am Amtsgericht Ehingen (Donau), Frau Katja Meyer, rein formal aufgrund falscher juristischer Annahmen die psychische Begutachtung ihres Direktors. Sie behauptet aus der Luft gegriffen, eine Begutachtung von abgelehnten Richtern sei im Ablehnungsverfahren schlicht nicht vorgesehen. Zwar zutreffend, aber irrelevant ist die Behauptung der Frau Meyer, eine solche Begutachtung sei von Amts wegen nicht vorgesehen, denn darauf hat das Ablehnungsgesuch nicht abgestellt.

Vielmehr ist es so, dass ein Gericht alle Umstände des Ablehnungsvorbringens zu berücksichtigen hat und es dem Gericht nach pflichtgemäßen Ermessen überlassen ist, mit welchen Mitteln es sich Kenntnis von dem Bestehen oder Nichtbestehen der maßgeblichen Tatsachen verschaffen will (vgl. z.B. BGH NStZ 2011, 228). Hierzu kann es unter Umständen auch von Amts wegen Beweise erheben, wozu auch eine psychologische Begutachtung zählt, da ein Sachverständigengutachten sowohl gemäß StPO wie auch ZPO möglich ist und vom Gesetz für Ablehnungsverfahren nicht ausgeschlossen wird.

Angesichts der zahlreichen Anhaltspunkte für eine Persönlichkeitsstörung oder sonstige psychische Beeinträchtigung des Direktors Lampa, wäre nach pflichtgemäßen Ermessen eine Begutachtung angebracht. Indem sich Meyer auf rechtlich falsche und irrelevante Argumente zurückzieht, und eine substanzielle Begründung unterlässt, was das pflichtgemäße Ermessen angeht, kann davon ausgegangen werden, dass Frau Meyer die unabhängige Gerichtsbarkeit untergräbt, um die totalitär-pädagogische Gesinnungsjustiz ihres Kollegen Lampa zu decken und den ihr inne wohnenden Sadismus gegen Kinder fortwirken zu lassen.

Wie unabhängig kann eine Justiz wirklich sein, wenn sie es ablehnt, einen offensichtlich totalitären Richter psychisch begutachten zu lassen? Ein wehrhafter demokratischer Rechtsstaat würde totalitäre Richter einer psychischen Begutachtung unterziehen, um ihre innere Abhängigkeit von einer Ideologie zu ermitteln. Nicht so in Ehingen.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Winfried Sobottka 5 Februar, 2024 at 20:58 Reply

    Vor allem mit Hinweis auf den folgenden Beschluss haben wir es hinbekommen, dass alle Richter am AG Lübbecke in einer Strafsache gegen Gabi Baaske für befangen erklärt wurden; sollte Groganz unbedingt lesen:

    OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.03.2022 – 7 AR 165/22

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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