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Lügende und Kindeswillen missachtende OLG-Richterin Christine Mayer verlässt den 26. Zivilsenat in München

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Das Gebäude des Oberlandesgerichts München

Gute Neuigkeiten: Wie Freifam soeben erfahren hat, wird die Richterin Christine Mayer zukünftig nicht mehr als Familienrichterin am 26. Senat des OLG München tätig sein.

Ein Kommentar und Abgesang unseres Redakteurs Marcel Tschauder

Freifam veröffentlichte im Dezember 2021 und März 2022 Artikel, die einen völlig willkürlich erscheinenden Beschluss von Christine Mayer beleuchteten. Durch diesen als Einzelrichterin gefassten Beschluss legitimierte die Richterin die Verhinderung gleichberechtigter Elternschaft.

Die Missachtung der Rechte des Vaters und der Kinder musste der Richterin dabei bewußt sein und sie setzte sich dennoch darüber hinweg. Im Beschluss nannte sie krude Begründungen, die jeder Logik entbehren. Sie unterdrückte die betroffenen Kinder, indem sie aktiv das Gegenteil von dem anordnete, was die Kinder wollten. Was sie wollten, hatten sie der Richterin gegenüber klar zum Ausdruck gebracht, was die Richterin sogar fehlerfrei und in aller Deutlichkeit dokumentierte.

Die scheidende Frau Mayer erfüllte allein den Wunsch der vor Gericht als gnadenlose Verfechterin des Residenzmodells auftretenden Mutter und handelte damit gegen den Kindeswillen, gegen die Empfehlung der Verfahrensbeiständin, und gegen die Überzeugung des Jugendamts. Sie ermöglichte damit der Mutter, sich auf Kosten des langfristigen Wohlbefindens und Lebensglücks ihrer Kinder auch weiterhin als Alleinerziehende zu inszenieren, um den betroffenen Vater in seinem Recht auf gleichberechtigte Erziehung zu unterdrücken, indem seine elterliche Verantwortung gewaltsam per Gericht auf die Zahlung des alleinigen Kindesunterhalts reduziert wird, an dem sich die Mutter nicht beteiligen will.

Für diese Herabwürdigung des Vaters reichte eine um 2,75% von der Gleichberechtigung abweichende Betreuungszeit der Kinder und die damit einhergehende Feststellung eines angeblichen Residenzmodells durch Frau Mayer. Die Kinder wohnen gemäß ihres Beschlusses nur bei einem Elternteil und dürfen den anderen Elternteil in der Sprache des Gerichts lediglich besuchen. Für die willkürliche und unwürdige Aufteilung der Eltern in Betreuungselternteil und Zahlelternteil, welche den Kindern langfristig schadet, genügte der Richterin Mayer bereits die Betreuung eines Kindes im Verhältnis 47,25% (Vater) zu 52,75% (Mutter). Diese zeitliche Aufteilung erklärte die Richterin zum das Kindeswohl am besten wahrende Idealmodell, während sie gleichzeitig dokumentierte, dass eine exakt hälftige Aufteilung dem Kindeswohl widerspräche. Das beweist die Willkür ihrer Entscheidung eindrucksvoll.

Freifam wünscht Frau Mayer im Interesse aller von ihren willkürlichen Handlungen negativ betroffenen Kinder, dass sie sich zukünftig von der Familienrechtsprechung fern hält. Ob der Weggang der lügenden und den Kindeswillen missachtenden Richterin mit unserer Berichterstattung zusammenhängt, konnten wir nicht zweifelsfrei feststellen. Die Richterin äußerte sich Freifam gegenüber dazu bisher nicht. Falls ja, umso besser.

 

Bildnachweis: Christian Wolf

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Autor

  • Marcel Tschauder

    Das familiengerichtliche Wertesystem entspricht schon lange nicht mehr dem unserer Gesellschaft. Mit ihrer Macht teilen die Familienrichterinnen getrennte Eltern in Gewinner und Verlierer, in „Betreuer“ und „Zahler“ ein, und machen sie zu erbitterten Gegnern. Unweigerlich ist oft Folge für die betroffenen Kinder, dass sie einen Elternteil „verlieren“, weil er durch richterliche Willkürhandlungen aus dem täglichen Leben der Kinder gedrängt wird. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, dieses zerstörerische und im Verborgenen der immer nichtöffentlichen Gerichtsverfahren stattfindende Treiben zu beenden und das Wechselmodell als Leitbild zu etablieren.

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