Alleinerziehend
Es ist in einem Großteil der Fälle irreführend, von Alleinerziehenden zu sprechen, da es sich oft eher um Ein-Eltern-Inobhutnahmen handelt. Bei diesen wird der Ex-Partner auf Basis der herrschenden Rechtspraxis am Familiengericht, oder mit der Sicherheit darum auch außergerichtlich, aus dem Familiensystem herausgeworfen, um der romantisch-verklärten Sicht einer “Restfamilie” nachzuhängen. Dies entspricht natürlich nicht der Realität, da durch die räumliche Trennung der Eltern das Familiensystem in eine neue Form übergeht.
Man muss sich fragen, was die Gründe dafür sind und es fallen zwei wesentliche ins Auge: Die Alleinerziehende hat Vorteile (emotional und wirtschaftlich) gegenüber der Betreuung innerhalb einer paritätischen Doppelresidenz, und möchte diese auf keinen Fall aufgeben. In den meisten Fällen spielen ausserdem Rache und Missgunst gegenüber dem Ex-Partner eine große Rolle, die aber leider auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden und diesem mindestens ebenso stark schaden, wie dem anderen Elternteil.