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Richterin Kristina Herrmann am AG Rosenheim bleibt untätig trotz schmerzhaftem Warzenbefall bei Kind

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Ein Junge aus Bruckmühl hat seit Jahren Warzen am Fuß, die der Vater nicht hautärztlich versorgen lässt. Die Richterin überträgt der Mutter aber nicht die Gesundheitssorge, um dem Jungen zu helfen. Wir veröffentlichen Fotos der Warzen.

Die Richterin am Amtsgericht Rosenheim, Frau Kristina Herrmann, treibt gerne Sport, doch ihre Bewertung eines Warzenbefalls könnte dazu führen, dass ein elfjähriger Junge zukünftig keinen Sport mehr machen kann. Der Junge hat seit Jahren Warzen, die nunmehr immer größer werden und sich ausbreiten und bei der Größe spürbar sind und vermutlich schmerzen. Aus Sicht der betroffenen Mutter ist diese Reaktion der Richterin unverständlich, wie sie Freifam berichtet.

Zur Vorgeschichte: Aufgrund eines Falschgutachtens beim Amtsgericht Schwabach kam es dazu, dass der Vater das Sorgerecht für den Jungen bekam – das RTL Mittagsmagazin berichtete darüber. Nachdem er mit seinem Bruder zur Mutter floh, zwang das Kreisjugendamt Rosenheim sie gegen ihren Willen zur Rückkehr zum Vater.

Inzwischen leben die beiden Brüder bei ihren Eltern im Wechselmodell. Die Mutter hat zwar eine umfangreich Betreuungszeit vom Gericht zugesprochen bekommen, aber mit den Kindern darf sie dennoch nicht zum Arzt nach Meinung der Richterin. Die Mutter hatte eine Änderung beantragt, dass sie auf Grund der umfangreichen Betreuungszeit auch handlungsfähig ist. Der Vater lässt die Warzen des Kindes vermutlich auf Grund fehlender Ressourcen und eigener Probleme nicht hautärztlich behandeln. Er ist der Meinung “sie würden irgendwann abfallen” dies äußerte er erinnerlich nach Angaben der betroffenen Mutter bei der Anhörung am 24.02.2022 beim Amtsgericht Rosenheim gegenüber er Richterin Herrmann.

Die Mutter möchte gerne mit dem Kind zum Hautarzt gehen und darf nicht weil der Vater ihr nicht die Versichertenkarte geben möchte und darauf besteht, dass er das alleinige Sorgerecht hat, deswegen ist er der Meinung nur er sollte zum Arzt gehen so hat es seine Anwältin beim der Anhörung am 24.02.2022 vorgetragen. Ärzte haben die Behandlung der schmerzhaften Warzen des Sohnes mit Hinweis auf das der Mutter fehlende Sorgerecht verweigert. Kristina Herrmann signalisierte der Mutter am 24.02.2022 dass sie das Eilverfahren verlieren wird und nicht mit ihrem Kind zum Arzt gehen darf, weil die Anwältin des Vaters und der Vater es nicht will, so äußerte es die Anwältin bei der Anhörung am 24.02.2022 erinnerlich. Die Anwältin des Vaters besteht darauf, dass das Kind nicht behandelt wird, wenn die Mutter zum Arzt geht diese verkündete Sie lautstark nach Angaben der Mutter in der Anhörung in Rosenheim.

Die Anwältin des Vaters teilte der Richterin Kristina Herrmann am 24.02.22 in der Anhörung sinngemäß nebulös mit, dass die Warzen behandeln wurden und sie nun weg sind und alles erledigt ist. Die Richterin hat das offenbar geglaubt denn sie hat der Mutter nicht die Gesundheitsfürsorge mitübertragen und nicht kontrolliert, ob diese Behauptung stimmt.

Aus Sicht der Richterin Kristina Herrmann ist diese Situation für das Kind insoweit offenbar unkritisch, wie sie in der Anhörung am 24.02.2022 beim Amtsgericht Rosenheim sinngemäß nach Angaben der Mutter äußert. Die Richterin sah keine Eilbedürfigkeit für den Antrag der Mutter.

Dass ein Kind somit vermutlich Schmerzen hat und nicht gut laufen kann ist scheinbar nicht so wichtig für die Richterin, denn sonst hätte sie der Mutter die Gesundheitssorge übertragen und dafür gesorgt, dass der Fuß des Kindes endlich einer ärztlichen Behandlung zugeführt wird. Für eine Entscheidung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung liegen die Voraussetzungen der Eilbedürftigkeit aus Sicht von Kristina Herrmann jedenfalls nicht vor, weil der Vater zuvor ausgeführt habe, dass er gelegentlich mit den Kindern zum Kinderarzt geht. Dies teilte die Richterin der Mutter und deren Anwalt während der Gerichtsanhörung mündlich mit. Der Vater habe auch gesagt, es werde eine Tinktur aufgetragen. Gesehen hat die Mutter diese angebliche Tinktur nach ihren Angaben jedenfalls nie, diese Tinktur wurde ihr auch nie vom Vater mitgegeben, um sie dem Jungen während des Aufenthalts bei der Mutter aufzutragen.

Die Mutter, so teilte die Richterin dem Anwalt der Mutter in der Verhandlung mit, möge doch den Antrag beim Gericht zurücknehmen oder nochmals innerhalb 14 Tagen schriftlich begründen, weshalb die Mutter es als notwendig erachtet, dass der Sohn hautärztlich behandelt wird und weshalb die Vorraussetzungen für eine einstweilige Anordnung vorlägen. Kristina Herrmann hat sich nach Angaben der Mutter die Warzen nie angesehen und auch nicht mit dem Jungen gesprochen.

Wer jedoch die nun folgenden Warzen sieht, dem erschließt sich nicht, weshalb die Richterin immer noch der Meinung ist, der Vater wäre besser für die gesundheitliche Versorgung des Sohnes geeinigt. Der Richterin liegt die umfassende Foto-Dokumentation vor.

Die Warzen des Kindes sahen im November 2021 (27.11.2021)  so aus:

Der Fuß sieht aktuell so aus:

Die Warzen sind mittlerweile wohl aufgeplatzt und Stellen haben sich entzündet. Sie sind jedenfalls nicht weg. Die Mutter berichtet, dass das Kind selbst versucht die Warzen mit einem Hornhautentferner wegzubekommen.

Der unbestimmte Begriff des Kindeswohls repräsentiert Aspekte der Förderung und der Kontinuität. Wenn ein Kind nicht unterstützt wird, dass es sich gut und schmerzfrei bewegen kann, dann betrifft das sicherlich den Kernbereich des Kindeswohls, der hier verletzt ist. Die Haltung der Richterin Kristina Herrmann ist nicht nachvollziehbar – es sei denn, sie will durch die nächsten Entscheidungen die Legende aufrechterhalten, dass im bisherigen Verlauf der Verfahren niemals falsch entschieden wurde.

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Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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