Die Mutter Jessica Z. beantragte bereits seit 2018 mehrmals Akteneinsicht beim Kreisjugendamt Rosenheim, doch die Abteilungsleiterin Frau Franziska Mandl mochte darin keine dementsprechenden Anträge erkennen.
Die Mutter möchte vor allem deshalb Akteneinsicht nehmen, weil die Jugendamts-Mitarbeiterin Frau J. Rabe ohne Quellenangaben vermeintliche pädagogische Stellungnahmen schreibt – doch bisher verweigert das Jugendamt die Akteneinsicht und tut so, als hätte es keine Anträge zur Akteneinsicht bekommen.
Im Wortlaut heißt es in einem Schreiben der Behördenleiterin Frau Mandl vom 22.09.2020:
” Bislang ist (beim Landratsamt Rosenheim) kein als – solcher erkennbarer- Antrag auf Akteneinsicht beim Kreisjugendamt Rosenheim eingegangen.”
Das ist verwunderlich, denn die Mutter Jessica Z. hatte insgesamt drei Mal Akteneinsicht beantragt. Zuletzt am 08.09.2020.
Dass falsch ist, was Frau Mandl schreibt, beweist unter anderem ein Schreiben des Jugendamtes aus dem Jahr 2019. In einem Schreiben vom 07.01.2020 hat Johannes Fischer, der Leiter des Kreisjugendamtes Rosenheim der Mutter selbst geschrieben:
“Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 05.01.2019 […] abgelehnt.”
Auch der Anwalt der Mutter hat am 07.08.2019 ein Schreiben an das Kreisjugendamt verfasst, und zwar mit dem Betreff “Akteneinsicht” und hat einen entsprechenden expliziten Antrag gestellt.
Nun ist also die Amtsleiterin Frau Franziska Mandl auch nach insgesamt zwei Jahren der erfolglosen Anträge auf Akteneinsicht immer noch der Meinung, dass noch nie ein erkennbarer Antrag auf Akteneinsicht beim Landratsamt Rosenheim einging. Wie ist das möglich?
Geben der Jugendamtsleiter Herr Fischer und die zuständige Sachbearbeiterin Frau Rabe der Abteilungsleiterin Mandl die entsprechenden Informationen nicht richtig weiter? Entspricht es womöglich der allgemeinen Arbeitsweise des Kreisjugendamtes und Landratsamts Rosenheim, dass man dort Anträge auf Akteneinsicht einfach nicht als solche erkennen möchte?
Dem Landrat Otto Lederer wurden die Schreiben am 25.09.2020 übermittelt. Aus welchem Grund das Kreisjugendamt die Akteneinsicht verweigert, dazu schweigt auch er bis heute – dabei hat jeder Betroffene gemäß der Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Einsicht seiner Daten, sowie Änderung und Löschung falscher Daten.