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Kindeswohlgefährdung durch Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann wegen Wechselmodell

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Unser Chefredakteur sah sich gezwungen, am Amtsgericht Ulm eine Anzeige gegen den amtierenden Bundesjustizminister zu stellen, weil sich dieser für das Wechselmodell einsetzt. Dies stellt laut Amtsgericht eine Kindeswohlgefährdung dar.

Wir drucken hier den Wortlaut der Anzeige ab, die gestern Abend per Fax beim Amtsgericht Ulm einging:

Laut Rechtsprechung des AG Ulm in den Verfahren 1 F 1301/18, 1 F 1274/18, 1 F 894/19 stellt das Thema Wechselmodell, also die gleichberechtigte Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern, sowohl im öffentlichen wie im privaten Raum eine Kindeswohlgefährdung dar, sobald Kinder davon erfahren.

Hiermit zeige ich daher gemäß § 1666 Abs. 4 BGB eine Gefährdung meiner leiblichen Kinder durch Dritte, nämlich den amtierenden Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann an.

Der Bundesjustizminister hat sich u.a. im Jahr 2019 in der Beschlussempfehlung 19/13635 des Bundestags für das Wechselmodell ausgesprochen und alleine damit im Sinne der Rechtsprechung des AG Ulm schon eine latente Kindeswohlgefährdung begangen. Es ist in keinster Weise davon auszugehen, dass Dr. Buschmann von dieser politischen Position abrücken wird, da sie im Programm der Bundes FDP zur Bundestagswahl 2021 verankert ist und auch im Koalitionsvertrag Erwähnung gefunden hat.

Gemäß seiner eigenen Rechtsprechung dürfte das Gericht daher dem Bundesjustizminister zumindest untersagen wollen, sich weiterhin öffentlich positiv über das Wechselmodell zu äußern.

Eine Eilbedürftigkeit ist gegeben, da aufgrund des Medieninteresses am Bundesjustizminister davon auszugehen ist, dass dieser potenziell Millionen von minderjährigen Kinder via TV, Print und Social Media mit dem Thema konfrontieren könnte und so deren seelisches wie körperliches Wohl gefährdet.

Eventuell ist zu prüfen, welche anderen politisch aktiven Mitglieder der FDP im Bund und in den Ländern aufgrund ihrer Haltung pro Wechselmodell eine latente oder akute Kindeswohlgefährdung begehen könnten oder schon begingen.

gez. Sandro Groganz

Das Amtsgericht Ulm ist nun von Amts wegen gezwungen, gegen den Bundesjustizminister wegen der möglichen Kindeswohlgefährdung zu ermitteln.

 

Bildnachweis: Von Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Frank Poschau 20 Dezember, 2021 at 13:39 Reply

    „Deutschland wird zerrissen, nicht weil wir es nicht besser wüssten, weil wir zu feige sind unseren Kindern zu sagen, ihr seid ein Produkt unserer Geilheit, die dahinfließt, so vergiften wir euch, weil wir gleichgültig sind.
    Politiker nutzen diese Starre geschickt aus, um zu wissen, auch sie sterben, aber mit dem Orgasmus die Täter zu sein.
    Gott hatte keine Sternstunde mit dem Menschen, es war sein Sadismus oder er wollte einen schaffen.“
    Volksdichter

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