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Einladung zur Strafverhandlung gegen unseren Chefredakteur am 25.11.2021 im Landgericht Ulm

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Unser Chefredakteur wird sich am 25.11.2021, ab 13 Uhr, vor dem Landgericht Ulm wegen angeblicher Beleidigung des Familienrichter Dr. Markus Bühler verantworten müssen. Wir laden alle unsere Leser herzlich zu dieser öffentlichen Verhandlung ein.

Nachdem unser Chefredakteur Sandro Groganz in allen Anklagepunkten am 17.02.2021 vom Amtsgericht Ehingen verurteilt wurde, ging er in die Berufung. Diese wird am Donnerstag nächste Woche, den 25.11.2021, am Landgericht Ulm verhandelt. Das Aktenzeichen lautet 1 Ns 35 Js 5413/20. Den Vorsitz hat Richter Dr. Mästle.

Ein Anklagepunkt wurde inzwischen am 25.10.2021 vom Landgericht fallengelassen, nämlich der zur angeblichen Beleidigung des stellvertretenden Direktor des Amtsgericht Ulm, Herr Hans Lohrmann, als “faules Walross”. Wir haben darüber berichtet: Ehingens Strafrichter erfand Beleidigung um Freifams Chefredakteur zu verurteilen.

Worum geht es in den restlichen Anklagepunkten? Wir zitieren aus dem Urteil des Amtsgericht Ehingen vom 17.02.2021:

1. Am 06.02.2020 veröffentlichte der Angeklagte auf „Youtube“ (https://www.youtube.com/wacht?v=aKU5nJ-FHwk) unter dem Titel „Fall Sandro G: Die psychische Störung des Familienrichter Dr. Markus Bühler in Ulm“ ein Video, in dem er sich unter anderem wie folgt äußerte: „Ich muss sagen, dass (das) natürlich alles Vermutungen eben auf Basis der Beschlüsse des Herrn Dr. Markus Bühler vom Amtsgericht Ulm (sind), und dabei sind wir zu der Einschätzung gekommen, dass der Herr Dr. Markus Bühler wahrscheinlich eine ödipale Fixierung auf seine Mutter hat. Vermutlich hat seine Mutter ihn so erzogen, dass er seinen Vater hasst. Der Vater hat wahrscheinlich, also der Vater des Herrn Dr. Markus Bühler, hat ihn wahrscheinlich auch geschlagen, also da war Gewalt in der Familie gegen den kleinen Markus wahrscheinlich im Spiel. Man muss sich das so vorstellen, wie bei einem Kampfhund. Wenn ein Kampfhund so abgerichtet wird, so erzogen wird, dass er aggressiv gegen Menschen sein soll und jeden anfallen soll, sobald er von der Leine gelassen wird. Dann wird dieser Kampfhund sich nicht erst überlegen, ob denn dieser Mensch, der gerade auf ihn zuläuft oder an ihm vorbeiläuft, überhaupt diesem Hund was antun will, sondern er wird einfach sofort zubeißen.“

2. Am 09.05.2020 veröffentlichte der Angeklagte auf seiner Website „freifam.de“ einen Beitrag mit dem Titel „Familienrichter Dr. Markus Bühler misshandelt Kinder psychisch“. Unter anderem führte er hierbei aus: „Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass bei Richter Dr. Bühler eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischer Ausprägung vorliegt.“ In diesem Beitrag verwies der Angeklagte durch entsprechende Verlinkung auf seinen auf „Freifam.de“ am 13.04.2020 veröffentlichten Artikel, in dem er sich unter anderem wie folgt äußerte: „Am Amtsgericht Ulm geht der Familienrichter Dr. Markus Bühler wohl auf sadistische Art und Weise gegen vier minderjährige Kinder vor. Er nimmt ihnen willkürlich einen Elternteil und die Geschwister. Seine Gerichtsbeschlüsse haben den sadistischen Charakter schwarzer Pädagogik im Stil einer Johanna Haarer. Ein promovierter Psychologe attestierte Richter Dr. Bühler eine sogenannte dichotome, das heißt spalterische Denkweise… Vielleicht erkennt der kinderschädigende Richter Dr. Bühler, wie sehr er von der kinderverachtenden Erziehung á la Johanna Haarer geprägt ist, die ihm eine labile Persönlichkeit mit schwachem Selbstwertgefühl bescherte, die zu grausamem Handeln gegen Kinder fähig ist.“ In diesem Beitrag vom 13.04.2020 ist neben dem Foto eines Bucheinbandes mit dem Titel „Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind“ ein Lichtbild des Geschädigten Dr. Markus Bühler zu sehen, welches zwar wohl von dessen eigener Internetseite stammt, in dessen Veröffentlichung durch den Angeklagten der Geschädigt indes nicht eingewilligt hat, was dem Angeklagten bewusst gewesen ist.

Wir laden alle unsere Leser herzlich zu dieser Gerichtsveranstaltung am kommenden Donnerstag ein! Besucher werden auch nicht wie in der vorangegangenen Verhandlung am Amtsgericht Ehingen befürchten müssen, dass sie kontrolliert und ihnen Gegenstände (auch Stift und Schreibblock) weggenommen werden – das hat zumindest der vorsitzende Richter des Landgerichts versichert.

Bildnachweis: Dr. Chriss/Autho auf Wikipedia

Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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