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Fall Jessica Z.: Geht Amtsgericht Rosenheim gegen Mutter vor wie gegen Gustl Mollath?

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Obwohl ein promovierter Psychiater der Mutter Jessica Z. aktuell psychische Gesundheit attestierte und obwohl eine RTL-Reportage ein Gutachten der Firma “GWG” als falsch entlarvte, beauftragte Richterin Kristina Herrmann am Amtsgericht Rosenheim am 06.11.2020 eine psychiatrische Begutachtung überraschend wieder durch die GWG.

Dieses Vorgehen lässt stark vermuten, dass das Amtsgericht Rosenheim nicht vor Methoden wie im Fall Mollath zurück schreckt, um eine  Mutter in der Psychiatrie verschwinden zu lassen, die öffentlich auf Unrecht aufmerksam macht. Die Fakten geben jeden Anlass dazu:

Die Mutter Jessica Z. hat dem Gericht das Attest eines promovierten Arzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie vom  31.07.2020 vorgelegt, welches auch Freifam vorliegt. Darin stellt der Facharzt fest:

“Ich selbst habe, wie anfangs gesagt, Frau Z., die klare Bewußtseinslage, ungestörten formalen und inhaltlichen Gedankenablauf, eine ausgeglichene Stimmungslage und ungestörter Gedächtnis- und Erinnerungleistungen aufwies, als psychisch gesunde und stabile Frau befunden. An ihrer Erziehungsfähigkeit bestehen aus psychiatrischer, psychotherapeutischer Sicht keine Zweifel.”

Wieso Richterin Herrmann vom AG Rosenheim in ihrem Beweisbeschluss vom 06.11.2020, welcher Freifam ebenfalls vorliegt, trotzdem eine psychiatrische Begutachten der Mutter anordnete, erschließt sich daraus nicht. Es kann anhand des Befunds vom 31.07.2020 auch keinerlei Anlass für die Begutachtung geben. Die Richterin schrieb:

“Hierbei ist neben den familienpsychologischen Aspekten auch psychiatrisch zu untersuchen, ob – wie vorgetragen – seitens der Mutter psychiatrische Gründe Maßnahmen im Hinblick auf den Umgang erforderlich machen, um kindeswohlgerechte Umgänge ohne Belastung und Manipulation zu gewährleisten.”

Auffällig an der obigen Formulierung ist, dass der Vater nicht psychiatrisch begutachtet werden soll. Diese einseitige Sicht und Ermittlung der Richterin Herrmann ist bemerkenswert, insbesondere, weil überhaupt kein Anlass für eine psychiatrische Begutachtung der Mutter vorliegt – im Gegenteil, die Mutter ist völlig normal.

Ebenso erstaunlich ist, dass der Beweisbeschluss gleich zwei Gutachterinnen einer Gutachter-Firma mit dem Namen Gesellschaft für Wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie (GWG) beauftragt, und zwar Frau M. Sc. (Psychologie) Stefanie Hollnaicher und Frau Dr. med. Ursula Münch, Ärztin für Psychiatrie, Psychotherapie und Sozialmedizin. Warum ist das erstaunlich?

Bevor dieser Frage nachgegangen wird, sei noch der Hinweis erlaubt, dass die von Richterin Herrmann bestimmten Gutachterinnen keinerlei zusätzliche Qualifikation im Vergleich zum Sachverständigen der Mutter vorweisen können. Auch aus dieser Sicht macht die neuerliche Begutachtung keinen Sinn.

Nun zurück zu der Frage, weshalb die Beauftragung der GWG erstaunlich ist: Die GWG war wie berichtet schon einmal in ein Gerichtsverfahren zur Trennungsfamilie der Jessica Z. involviert. Damals erstellte ein Herr Lutz Wallisch im Auftrag des Amtsgericht Schwabach ein Gutachten mit Datum 25.06.2018, auf dessen Grundlage der Mutter das Sorgerecht für beide Söhne komplett entzogen wurde. Eine RTL-Reportage förderte zutage, dass dieses Gutachten der GWG sehr wahrscheinlich sehr schlecht ist und lediglich “gut für den Papierkorb” sei.

Angesichts dieser vernichtenden Einschätzung des zurückliegenden GWG-Gutachtens, die auch der Richterin Herrmann vom jetzt zuständigen Amtsgericht Rosenheim bekannt ist, hätte man annehmen können, dass im aktuellen Umgangsverfahren auf ein Gutachten verzichtet werden kann oder zumindest ein kompetenter Gutachter außerhalb der GWG zum Zuge kommt. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall. Indem die neue Richterin wieder die GWG beauftragt, macht sie sich der Verstrickung mit der GWG verdächtig.

Offenbar soll die erneute Beauftragung der GWG dazu dienen, Fehler zu vertuschen und die Mutter mundtot zu machen á la Mollath:

  • Die GWG-Gutachter dürften das persönliche Interesse verfolgen, ihren Kollegen Lutz Wallisch reinzuwaschen, indem sie den Willen der Mutter, welche sich in ihrer Not an die Medien wandte und die die wohl äußerst mindere Qualität des alten Gutachtens entlarvten, durch die Unterstellung psychischer Krankheiten brechen.
  • Die Richterin Herrmann am AG Rosenheim könnte ihrer Kollegin Sabine Thiermann am AG Schwabach mit einem Gefälligkeitsgutachten einen Gefallen tun, denn mit einem für die Mutter negativen neuen Gutachten lässt sich der vermutlich auf der Grundlage eines falschen Gutachtens in 2018 entschiedene Sorgerechtsentzug auch nachträglich nochmals rechtfertigen. Dann könnte man der damals zuständigen Richterin Thiermann keine Fehler vorwerfen.
  • Das Jugendamt Rosenheim, vor allem die Abteilungsleiterin Franziska Mandl und die Sachbearbeiterin J. Rabe, würden angesichts seiner auf Freifam dokumentierten Fehler ebenfalls von einer willfährigen Pathologisierung der Mutter profitieren, denn mit dem daraus möglicherweise folgenden Verweis des Jugendamts auf die Unzurechnungsfähigkeit und Unglaubwürdigkeit der Mutter könnte die Kritik am Jugendamt zunichte gemacht werden.

Die Parallelen zum Fall Mollath sind unübersehbar. So wie der unbequeme Gustl Mollath mit Hilfe aus der Luft gegriffener psychiatrischer Gutachten mundtot gemacht wurde, so soll dies nun wohl mit der Mutter Jessica Z. geschehen. Sie hat es aber mit ihrem Fall bereits bis in eine RTL-Reportage geschafft. Außerdem berichtet sie selbst hier auf Freifam über ihren Fall. Dieser öffentliche Kampf der Mutter Jessica Z. um ihre zwei Söhne scheint den Richterinnen, dem Jugendamt, sowie der Gutachter-Firma GWG ein Dorn im Auge zu sein. Anders lässt sich die Anlasslosigkeit und Einseitigkeit des Beweisbeschluss schwerlich erklären.

Umso wichtiger ist es, dass wir hier auf Freifam ohne Furcht vor staatlichen Repressalien die Vorgänge im Fall Jessica Z. auch weiterhin an die Öffentlichkeit bringen.

 

Foto von Rufus46

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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1 comment

  1. Anonym 31 Januar, 2021 at 21:40 Reply

    Niemals einem solchen Gutachten zustimmen!!!!
    Ich habe selbst erlebt, dass sich Gutachter gegenseitig decken. Mollath ist definitiv kein Einzelfall.
    Kein Gutachter wird den Ruf eines Kollegen in Frage stellen – das macht man in dieser Branche einfach nicht. Man wird ihn geraderücken, so wie oben beschrieben.

    Es ist sehr, sehr einfach, gesunden Menschen eine psychische Krankheit unterzujubeln. Und wenn man diese einmal irgendwo auf dem Papier stehen hat, bekommt man sie nie wieder los!!!!
    Bitte bitte IMMER und unbedingt solche Gutachten verweigern.
    Dem Gericht muss reichen, wenn man eine Stellungnahme des Psychiaters seines Vertrauens hat, der zudem seine Patienten in einem längeren Zeitabschnitt sieht und sich eine Meinung bilden kann. Auch ein Psychologe könnte das im Rahmen einer Therapie.
    Gutachten sind fast immer Gefälligkeitsgutachten für das Gericht und die Richter. Da kommt es dann nicht drauf an, ob man wirklich krank ist oder nicht. Leider hat dies sehr heftige Konsequenzen für den Begutachteten.

    Vermeintlich psychische Krankheiten sind eine Waffe, die sehr gerne eingesetzt wird in Auseinandersetzungen mit Narzissten. Damit zersetzt man das Opfer und macht es handlungsunfähig, bootet es aus. Leider spielen Richter und Gutachter allzu bereitwillig bei diesem Spiel mit.
    Das Opfer ist durch den Ehe- und Scheidungskrieg bereits in Mitleidenschaft gezogen. Dass es sich hier um eine PTBS und narzisstischer Missbrauch handeln könnte, wird von Gutachtern nicht berücksichtigt. Eher wird es gegen einen verwendet, indem man plötzlich wahnhaft ist oder sonst eine dubiose psychische Krankheit hat.

    Ich kenne zu viele Fälle, wo es ähnlich verlief und höre immer wieder davon. Es ist eine absolut gängige Masche, vor der ich eindrücklich warnen möchte. Es trifft vorwiegend Frauen mit einem Ex-Mann, der narzisstische Züge hat, aber auch so einen wie Mollath kann es treffen.
    Das Leben nach einem solchen Gutachten wird nur noch schlimmer.

    Jemand für verrückt erklären ist eine sehr alte Strategie. Leider wird das in einem Jurastudium nicht gelehrt. Sonst würden sich weniger Richter auf so perfide Weise instrumentalisieren lassen.

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