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“Väteraufbruch für Kinder” (VafK) und Projektgruppe Doppelresidenz verraten Wechselmodell

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Ein Verein, der sich nach eigenen Angaben für das Wechselmodell einsetzt, zeigt jedoch eine Haltung, die dem Wechselmodell schadet. Es handelt sich hierbei um den Väteraufbruch für Kinder (VafK). Der Bundesvorstand der über 3000 Mitglieder heißt Markus Witt und er ist in Personalunion auch Sprecher der Projektgruppe Doppelresidenz, in welcher der VafK die maßgebliche Rolle spielt. “Doppelresidenz” ist ein anderes Wort für Wechselmodell.

Diese Projektgruppe wurde ausschließlich für den Zweck gegründet, um das Wechselmodell in Deutschland zu verankern – wie alleine ihr Name schon vermuten lässt. Allerdings leistet die Projektgruppe unter dem VafK-Bundesvorstand Markus Witt womöglich genau das Gegenteil, wie die Stellungnahme der Projektgruppe zu einem Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) zeigt.

Der BGH entschied am 27.11.2019, dass es gegen die Anordnung des Wechselmodells spricht, wenn man sein Kind darüber aufklärt. Richtig gelesen! Wer seine Kinder nach der Trennung darüber informiert, dass sie das Recht haben, im Wechselmodell zu leben, dem darf laut einem der höchsten deutschen Gerichte dieses Grundrecht entzogen werden, eben weil sie vom Elternteil über ihr Recht aufgeklärt wurden.

Es wäre gemäß der Ziele des VafK und der Projektgruppe Doppelresidenz zu erwarten gewesen, dass diese den BGH-Beschluss massiv kritisieren. Schließlich beschloss der BGH im Grunde, dass Kindern Grundrechte zu entziehen sind, wenn sie von Eltern über diese Grundrechte aufgeklärt werden. Niemand würde darin ein Problem sehen, solange die Eltern zusammen leben. Nach der Trennung der Eltern scheint für den BGH die Aufklärung über Grundrechte jedoch plötzlich von Nachteil für Kinder zu sein.

Stattdessen brach der “Väteraufbruch für Kinder” angesichts des BGH-Beschluss nicht für Kinder auf und die Projektgruppe verriet die Doppelresidenz. Im Kommentar der Projektgruppe zum wechselmodell- und grundrechtefeindlichen BGH-Beschluss heißt es nämlich:

“In dieser Situation hätte die Anordnung der Doppelresidenz wohl tatsächlich zu einer höheren Belastung für die Kinder führen können, weshalb ein deutlicher geringerer Umgangs-Umfang angeordnet wurde, solange sich beim Vater noch keine Verhaltensänderung eingestellt habe.”

Der VafK und die Projektgruppe haben den BGH-Beschluss also im Kern akzeptiert, anstatt ihn zu kritisieren. Für beide ist es akzeptabel, das Wechselmodell mit der gerichtlichen Behauptung auszuschließen, es belaste Kinder, wenn man mit ihnen nach der Trennung über deren Grundrecht auf beide Eltern redet.

Damit haben der VafK und die Projektgruppe Doppelresidenz die Kinder in Deutschland einer verfassungswidrigen Rechtsprechung ausgeliefert, die ihnen Grundrechte auf Basis psychologischer Einschätzungen nimmt. In der Stellungnahme auf doppelresidenz.org heißt es nämlich weiter:

“Gutachter als auch Verfahrensbeistand und Jugendamt teilten übereinstimmend die Einschätzung, dass der Vater versuche, den Willen der Kinder für seine Interessen zu beeinflussen und er es damit sein, der auch im Zusammenwirken mit weiteren Umständen, z.B. im Rahmen der Übergaben oder eigenmächtiger Verlängerungen der Umgänge, für zusätzliche Belastungen der Kinder sorge. Bei der Mutter wurden solche Verhaltensweisen nicht festgestellt.”

VafK und doppelresidenz.org haben den Hauptfehler im BGH-Beschluss nicht erkannt oder nicht erkennen wollen: Das hohe Gericht bewertete nämlich ein psychologisches Gutachten höher als Grundrechte. Dabei wäre die Aufgabe der BGH-Richter gewesen, das Gutachten im Rahmen der Grundrechte zu bewerten, denn jede Rechtsprechung ist dem Wertesystem des Grundgesetz verpflichtet. Dann hätte der BGH erkennen müssen, dass das Gutachten von einer verfassungswidrigen Grundhaltung ausgeht, nämlich der, dass die Aufklärung von Kindern über ihre Grundrechte eine negative psychische Belastung darstelle.

Der BGH hat jedoch das Gegenteil getan: er hat die Grundrechte der Eltern und Kinder aus dem Blick des Gutachters bewertet und auf dieser Basis entzogen. Dabei wäre es für die BGH-Richter ein Leichtes gewesen, die unzähligen Widersprüche und undefinierten Behauptungen in dem Freifam vorliegende Gutachten zu erkennen, weswegen das Gutachten aufgrund seiner minderen Qualität schon garnicht als Grundlage für den BGH-Beschluss hätte vorgelegt und herangezogen werden dürfen.

Weil der BGH wie geschildert vorging, könnte man seinen Beschluss vom 27.11.2019 als Rechtsbeugung mit Hilfe eines verfassungswidrigen und offenbar unwissenschaftlichen psychologischen Gutachtens ansehen, um das Wechselmodell zu verhindern.

Nichts davon störte offensichtlich den VafK oder die Projektgruppe Doppelresidenz. Dies ist bedenklich und zeugt von einer Haltung oder einem Unwissen in diesen Lobby-Gruppen, welche(s) dem Wechselmodell schadet. Auch scheinen weder der VafK, noch doppelresidenz.org eigenständig zu diesem Fall recherchiert zu haben – im Gegensatz zu Freifam, denn uns sind alle wesentlichen Inhalte vertraut und auch aktuelle Informationen liegen uns vor.

Deshalb wissen wir auch, dass sich die vom BGH betroffenen Kinder kurz nach Beschlussfassung eigenständig gegen das Unrecht wehrten: Sie sind alle drei zum verfassungskonform erziehenden Vater umgezogen, wo sie aktuell hauptsächlich leben. Die gänzlich unbewiesenen Anschuldigungen gegen den Vater durch die Verfahrensbeiständin und das Jugendamt wurden nach unseren Erkenntnissen ungeprüft bis zum BGH einfach wiederholt. Dabei entstand ein unermesslicher Konflikt für die Kinder, die letztlich nur noch zum Vater nach Hause wollten. Weil sie weder vom BGH, noch vom VafK und der Projektgruppe Doppelresidenz Unterstützung erwarten konnten, mussten sie ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. oliver 25 Juni, 2022 at 14:22 Reply

    Wenn s mir nicht zu blöde wäre, würde ich jetzt eine längere Analyse zum selbsternannten Familienaktivismus hinterlassen.
    Aber egal, mir jedenfalls sind Kinderschützer deutlich sympathischer als selbsternannte Familienaktivisten

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