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Weitere Verstöße der BRD gegen Kinderrechte im Fall Sandro G. gehen an Vereinte Nationen

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Im mittlerweile dritten Schreiben vom 20.06.2020 an die Vereinten Nationen beschweren sich ein Vater und dessen Tochter über weitere Rechtsverstöße der BRD gegen die Kinderrechtskonvention (KRK).

Die beiden wenden sich an die UNO, weil die für sie zuständigen Staatsorgane der BRD nach wie vor behaupten, dass es Kinder schädige, wenn man sie über ihre Rechte gemäß der KRK aufklärt – insbesondere darüber, dass sie das Recht haben, von beiden getrennt lebenden Eltern gleichberechtigt betreut zu werden.

Im Fokus dieser zweiten Ergänzung ihrer Individualbeschwerde stehen folgende Staatsorgane des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und des Alb-Donau-Kreis wegen ihrer diesbezüglichen Verstöße gegen die KRK:

  • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
  • Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg (VerfGH BW)
  • Jugendamt Alb-Donau-Kreis
  • Landesregierung Baden-Württemberg, insbesondere die Partei B90/Die Grünen

Im Einzelnen werden die Verstöße in der Ergänzung vom 20.06.2020 wie folgt dargestellt:

  1. Deutsche Verfassungsrichter erkennen die KRK nicht an: Der VerfGH BW erachtet die KRK als gegenstandslos für die Begründung von Grundrechtsverstößen an Kindern.
  2. Deutsche Verfassungsrichter korrigieren nicht die staatliche Verstöße gegen die KRK: Sowohl das BVerfG wie auch der VerfGH BW ignorieren Verstöße gegen das Recht der Kinder auf körperliche und seelische Unversehrtheit im Zusammenhang mit ihrem Recht auf eine Beziehung zu beiden Eltern.
  3. Deutsche Verfassungsrichter vertuschen die Folgen von staatlichen Verstößen gegen die KRK: Das BVerfG sowie der VerfGH BW vereiteln die gerichtliche Ermittlung von kinderschädigenden Folgen staatlicher Verstöße gegen die KRK.
  4. Deutsche Verfassungsrichter unterlassen den Schutz von Kindern im Widerspruch zur KRK: Richter des BVerfG und VerfGH BW verstießen selbst gegen die KRK, indem sie die Beschwerdeführer trotz Kenntnis von deren konkreten Gefährdung und Schädigung nicht schützten.
  5. Das Jugendamt Alb-Donau-Kreis ermittelt das Kindeswohl nicht: Obwohl dem Jugendamt eindeutige Beweise über eine Schädigung der Kinder im Umfeld der Mutter vorliegen, bleibt es untätig.
  6. Das Jugendamt Alb-Donau-Kreis stellt staatlichen Kindeswohlgefährdung nicht ab: Trotz eindeutiger Beweise und entsprechender Meldungen an das Jugendamt, stellte das Jugendamt angesichts der offensichtlichen Verstöße von Richtern und Jugendamts-Mitarbeitern gegen die Kinderrechtskonvention gleichwohl keine Kindeswohlgefährdung durch die Staatsdiener fest.
  7. Das Jugendamt schädigt selbst Kinder: Die ungerechtfertigte Begleitung des Umgangs, mit der der Vater und seine Kinder für dessen Aufklärung seiner Kinder über die Kinderrechtskonvention bestraft wurde, hält das Jugendamt trotz besseren Wissens bei.
  8. Die Landesregierung Baden-Württembergs begünstigt narzisstischen Missbrauch von Kindern: Im Hinblick auf die Missbrauchsfälle in Staufen und im Ortenaukreis scheint es, als sei der pädophile Flügel z.B. der Partei B90/Die Grünen mit seinem in der Vergangenheit stark verfolgten Ziel, sexuellen Missbrauch von Kindern zu entkriminalisieren, um einen Alleinerziehenden-Flügel ergänzt worden, der den psychischen Missbrauch von Kindern durch alleinerziehende Mütter straffrei halten will. Das verbindende Element dieser beiden Partei-Gruppierungen bzw. Flügel dürfte der jeweils dahinter stehende narzisstische Missbrauch von Kindern sein, demgemäß Kinder als Objekte zur körperlichen bzw. seelischen Bedürfnisbefriedigung Erwachsener und nicht gemäß Kinderrechtskonvention als eigenständige Subjekte mit eigenen Rechten gesehen werden (Objekt- vs. Subjektstellung der Kinder).

Die anonymisierte Ergänzung vom 20.06.2020 kann hier eingesehen werden und steht gemeinsam mit den vorangegangenen Beschwerden an die Vereinten Nationen zum Download bereit.

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Die Bundesministerin Dr. Franziska Giffey erhielt einige Tage vor dem Fachaustauschgespräch mit Interessenvertretungen getrennt lebender Eltern am 26.06.2020 die zweite Erweiterung an die Vereinten Nationen mit folgendem Anschreiben.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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