Der ISUV e.V. positioniert sich im Vorfeld der Ausstrahlung des ARD-Films Weil du mir gehörst als ein Verein, der Kinder vor Eltern-Kind-Entfremdung / Parental Alienation Syndrome (EKE / PAS) schützen will – so zum Beispiel in diesem Tweet:
#ISUV Filmmittwoch in der ARD am 12. Februar um 20.15: Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass die die Problematik der #Entfremdung von Kindern nach #Trennung und #Scheidung der Eltern einer breiten Öffentlichkeit gezeigt wird.
— FaireFamilienpolitik (@Scheidungstipps) February 7, 2020
Im Widerspruch hierzu hat der ISUV in seiner Facebook-Gruppe still und heimlich einen am 06.02.2020 erstellten Beitrag zum Thema EKE/PAS noch am selben Tag gelöscht. Dieser Beitrag verlinkte auf ein Video, das die Frage nach einer möglichen psychischen Störung eines Richters stellt, der mit seinen Gerichtsbeschlüssen nach wie vor Kinder in den Händen einer (durch einen Psychotherapeuten als solche eingeschätzte) Entfremderin belässt.
Diese Frage ist legitim, da der Regisseur des ARD-Films von einem “pathologischen Zustand, ein Krankheitsbild” in Bezug auf EKE/PAS spricht. Richter, die nichts gegen EKE/PAS tun, könnten die selbe Pathologie, also die selbe psychische Erkrankung aufweisen, wie der entfremdende Elternteil. Wieso? Das wird nun erklärt.
Wie der klinische Kinder- und Familientherapeut Dr. Craig Childress herausgearbeitet hat, ist EKE/PAS nichts anderes als die Übertragung narzisstischer Persönlichkeitsanteile vom entfremdenden Elternteil auf das Kind. Daher ist es auch symptomatisch für betroffene Kinder, dass sie den entfremdeten Elternteil mit Sätzen ablehnen, die aus dem Mund des entfremdenden Erwachsenen stammen könnten, mit dem sich das Kind symbiotisch verbinden soll.
Richter gehören in Deutschland zu einem Berufstand, der möglicherweise die größte Macht besitzt, die in diesem Staat verliehen werden kann. Solche Machtpositionen ziehen Menschen mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung an, da sie sich darin Geltung und Kontrolle verschaffen können. Kinder entwickeln solche Persönlichkeitsstörungen, weil sie schon früh in ihrem Leben Gewalt ausgesetzt waren. Es kann also durchaus sein, dass Familienrichter als Kind selbst unter EKE/PAS litten – nicht unbedingt nach der Trennung der Eltern, sondern z.B. in der Form, dass die Mutter als Hausfrau das Kind narzisstisch missbrauchte, um sich die Zuneigung zu sichern, die der arbeitende Vater des Kindes der Mutter nicht geben konnte.
Es liegt daher nahe, dass Familienrichter einerseits aufgrund ihrer eigenen Herkunftsfamilie unter einer psychischen Störung leiden, die ihnen den Blick auf EKE/PAS versperrt und sie andererseits den Beruf des Familienrichters wählten, um Kindern das eigene Leid zu ersparen. Solange sich Familienrichter ihrer eigenen Störung nicht bewusst sind, werden sie ihr eigenes Trauma jedoch zwangsweise ständig wiederholen und es auf die Kinder übertragen, über deren Schicksal sie in Scheidungsangelegenheiten zu entscheiden haben.
Solche Familienrichter werden mit dem Anspruch handeln, dass ihre Entscheidung das Beste für das Kind ist. Dies ist ein Trugschluss. Aus der Traumaforschung ist nämlich bekannt, dass traumatisierte Menschen genau dem Leiden gegenüber blind sind, das sie selbst erlitten haben, denn sie mussten es verdrängen, um zu überleben. Die Verdrängung geschieht meist über eine Idealisierung des gewalttätigen Elternteils, der einem das Leid zugefügt hat. Das Kind internalisiert mit der Zeit dieses idealisierte Imago und es wird zu einem Teil seiner eigenen Persönlichkeit. Der Familienrichter ist also unbewusst Mitverursacher von EKE/PAS und bewusst fühlt er sich als Retter der Kinder.
Eine solche innere Spaltung ist typisch für Menschen mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung und ein Elternteil, der das eigene Kind narzisstisch missbraucht, handelt nach dem selben Muster wie oben dargestellt: Dieser Elternteil ist davon überzeugt, für sein Kind das Beste zu tun (nämlich, es vor dem in seinen Augen “bösen” anderen Elternteil zu retten), während er dem Kind tatsächlich unermessliches Leid durch psychische Gewalt antut, das dreimal schlimmer sein kann, als der Tod eines Elternteils.
Für die Löschung des Beitrags durch den ISUV gab es keinen plausiblen Grund, denn in besagtem Video wird ganz klar dargestellt, dass es sich um Vermutungen auf Basis eines Gesprächs mit einem Psychologen über die Beschlüsse des analysierten Richters handelt. Strafrechtliche relevante Vergehen sind darin also nicht enthalten und wären nur vorgeschobene Gründe.
Wieso also löschte der ISUV den Beitrag? Hatte er Angst, das heikle Thema psychisch gestörter Familienrichter anzupacken?
Wer diesen Aspekt von EKE/PAS ausklammert, wird jedoch nicht das erreichen können, was er für Kinder bezweckt: Das Ende einer Rechtsprechung, die Kindern nach der Trennung der Eltern willkürlich und brutal einen Elternteil nimmt und damit institutionelle EKE/PAS betreibt.
Der ISUV sollte den gelöschten Beitrag wiederherstellen und dadurch die gesellschaftlich notwendige Diskussion unterstützen, die auch den Anteil von Richtern an der psychischen Gewalt durch EKE/PAS thematisiert. Wenn es um den Schutz von Kindern geht, darf kein Thema ein Tabu sein.
Das heikle Thema psychisch gestörter Familienrichter?
Jetzt müssen sich nicht nur bestimmte Mitarbeiter des Jugendamtes, Richter des Familiengerichts, ihre Exfrau, deren Vorgesetzte, die Verwandten der Exfrau, eigentlich alle, die ihren Wunsch nach dem Wechselmodell nicht anschließen, als psychisch gestört bezeichnen lassen?
Merken Sie eigentlich noch was?
Wenn jemand alle anderen als psychisch Auffällig oder gar gestört bezeichnet,
wäre es da vielleicht nicht naheliegender, dass mit dieser Person selbst etwas nicht stimmt?
Und das diese Person sich vielleicht mal Hilfe suchen sollte,
am besten mal außerhalb seiner persönlichen, durch ihn selbst geschaffenen Bubble,
in der er anscheinend immer nur Zustimmung für seine “tollen Taten” erhält.
Liebe Grüße