Das Jugendamt Ehingen wollte einem geschiedenen Vater quasi alle Elternrechte nehmen, weil er seine Kinder in Gleichberechtigung erziehen will – im sogenannten Wechselmodell.
In der Verhandlung am 01.10.2019 äußerten sich zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamts wie folgt:
Wir sehen jedoch die psychische Entwicklung [der elfjährigen Tochter] weiterhin als gefährdet an. Dies liegt am Thema Wechselmodell, das nun seit einiger Zeit im Raum steht […].
Unsere Empfehlung ist, dass […] bezüglich [der elfjährigen Tochter] eine Vormundschaft insgesamt für das Sorgerecht angeordnet wird.
Wäre das Familiengericht Ulm der Empfehlung des Jugendamts gefolgt, wäre der Vater maximal dafür bestraft worden, dass er mit seinen Kindern über die Gleichberechtigung der Eltern redete und sie in Gleichberechtigung erziehen will.
Zur Erinnerung: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau steht seit 25 Jahren im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2).
Die älteste Tochter floh im Mai 2019 von der Mutter zum Vater. Sie suchte beim Vater Schutz, weil die Mutter sie und ihre 3 Geschwister nicht zum Vater ließ und alle 4 Kinder vom Umfeld der Mutter eingeschüchtert wurden, weil sie eigentlich bei beiden Eltern im Wechselmodell leben wollen.
Die älteste Tochter lebt seitdem beim Vater und will momentan aufgrund ihrer Erfahrungen im Haushalt der Mutter, nicht gleichberechtigt durch die Mutter erzogen werden.
Vor diesem Hintergrund sind die Empfehlungen des Jugendamts als umso grausamer einzuschätzen, da es durch einen kompletten Sorgerechtsentzug der ältesten Tochter den rechtlichen Schutz des Vaters genommen hätte. Warum? Nur weil der Vater seine Kinder im Sinne des Grundgesetz, nämlich in Gleichberechtigung erziehen will. Gleichzeitig kam er dem Wunsch des Kindes nach, derzeit hauptsächlich bei ihm zu leben.
Der massive Kampf des Jugendamt Ehingen gegen die Gleichberechtigung von Vätern geschieht zum Schanden von Kindern, er ist gegen das Kindeswohl gerichtet und verfassungswidrig.