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Das Wechselmodell ist das Recht des Kindes auf Erziehung in Gleichberechtigung

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Das Wechselmodell ist laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwingend notwendig, da es der Erziehung von Kindern im Sinne der Gleichberechtigung, d.h. des Menschenbilde des Grundgesetz und damit dem Kindeswohl entspricht.

Im Abschlussbericht des BMJV zu Kinderrechte ins Grundgesetz heißt es auf Seite 53:

Nach der Rechtsprechung des BVerfG bildet das Kindeswohl die oberste Richtschnur bzw. den Richtpunkt der Elternverantwortung (BVerfGE 24, 119, 144; BVerfGE 59, 360, 376; BVerfGE 60, 79, 88; BVerfGE 107, 104, 117; BVerfGE 133, 59 (Rn. 43)). Dabei ist es von der Überlegung ausgegangen, dass die Anerkennung der Elternverantwortung und der damit verbundenen Rechte (die Rechte eines Menschen an der Person eines anderen Menschen umfassen) mit Blick auf die Würde jedes Menschen (auch des Kindes) ihre Rechtfertigung darin findet, dass das Kind des Schutzes und der Hilfe bedarf, um sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln, wie sie dem Menschenbilde des Grundgesetzes entspricht. Darüber müsse der Staat wachen und notfalls das Kind, das sich noch nicht selbst zu schützen vermag, davor bewahren, dass seine Entwicklung durch einen Missbrauch der elterlichen Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden leidet (BVerfGE 24, 119, 144). Das Kindeswohl ist zunächst vor allem in diesem Sinne zu verstehen (BVerfGE 24, 119, 144; BVerfGE 107, 104, 117).

Das BVerfG hat folglich schon längst das Wechselmodell als das Recht des Kindes auf Erziehung in Gleichberechtigung als wichtiges Element des Kindeswohl festgestellt. Kinder brauchen Erziehung in Gleichberechtigung und somit im Sinne des Grundgesetz. Das Wechselmodell ist gut für Kinder auch in Trennungsfamilien und ein sich aus dem Grundgesetz ergebendes Kinderrecht – sagt das Bundesverfassungsgericht.

Die Politik ist gefordert, die Fehlentwicklungen an den Familiengerichten zu korrigieren, damit das Wechselmodell standardmäßig in Umgangsverfahren angeordnet wird, damit dem Kindeswohl entsprochen und Kinder getrennter Eltern in Gleichberechtigung und damit nach dem Menschenbilde des Grundgesetz erzogen werden.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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5 comments

  1. Alexander Schröpfer 20 November, 2019 at 14:58 Reply

    Art. 3 GG ist eindeutig
    Ob es jetzt das viel diskutierte Wechselmodell oder irgendeine andere Lösung ist, die sich (hoffentlich) die Eltern einfallen lassen statt ein Gericht wegen eigener Unfähigkeit der Regelung des Umganges zu bemühen. Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern 1684 BGB
    💗 Wenn es ums Kindeswohl geht, sollte immer das Kind der Kläger sein 💗
    Eltern sollten einen Anwalt für das Kind und dessen Umgangsrechtsverteidigung bestellen, wenn der Vormund und der Verfahrensbeistand die Kindesrechte gem. §§ 1684, 1685 BGB nicht ernsthaft umsetzen wollen. http://bewusstscout.de/2019/05/29/elternteil-entfremdung-ist-eine-straftat/

  2. Jajajaja 28 Januar, 2020 at 21:07 Reply

    Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern aber der Erziehungsberechtige der geht hat dadurch nicht das Recht, seine Wünsche über die der Mutter und Kind zu stellen.
    Ein Wechselmodell ohne Absprachen, ein Wechselmodell über Distanzen , ein Kind ist doch kein Experiment.
    Ein Kind braucht einfach Stabilität, wenn sich Eltern nach einer Trennung gut verstehen womöglich in der Nachbarschaft leben und sich Beide dazu entschließen..dann ist dies ja legitim.

    Nur Kinder kleinste pendeln lassen nur weil man ein Anrecht am Kind hat ist einfach in keinerweise menschlich nachvollziehbar.
    Betreuung nach Bedarf und Wunsch sollte selbstverständlich ermöglicht werden. doch derjenige der sich trennt sollte nicht verlangen dass Mutter sich auch trennt.
    Es redet sich ja so leicht ein Kind ist kein Besitz. Natürlich nicht aber eine Familie und ein Wechselmodell sind auch nicht miteinander vergleichbar.
    Ich gehe davon aus , dass die meisten die Kinder in die Welt setzen schon die Vorstellung einer intakten 3 Kopf Mama und Papa Beziehung haben nicht von einem Wechselmodell und sich dies viele einfach gar nicht vorstellen können wie belastend und wie schwierig das in der Praxis umsetzbar ist.
    Etwas über den Kopf des anderen zu erzwingen ist einfach nicht richtig.
    Sich einigen , das Papa das Kind sehen darf wann immer er Zeit hat , es für beide beruflich privat machbar ist und das Kind so den Vater dennoch vollumfangreich erleben und aufwachsen sehen kann das ist menschlich dazu braucht es aber keine Gerichte und tausende Anträge ..sondern zwei Erwachsene die sofern keine Gewalt stattgefunden hat. Ihre eigenen Befindlichkeiten nach hinten anstellen und einander die Hand reichen als Eltern und auch getrennt Eltern bleiben.

    Dieses ewige Streiten und Recht haben wollen zu was führt das? Man hat sich Mal geliebt und eben soweit keine Gewalt…passierte sind es eben eigene Befindlichkeiten und der eigene Wille der bei den Elternteilen im Vordergrund steht.

    • Marcel 10 März, 2020 at 10:24 Reply

      nun, etwas über den Kopf des Anderen zu erzwingen ist nie gut. Besser ist es natürlich, sich zu einigen.

      Aber: In unserer Gesellschaft hat nun einmal jeder das Recht, sich nicht einigen zu wollen. Und für diese Fälle braucht es eben Gesetze und Gerichte. Ein Kind braucht vor Allem beide Eltern und es gibt keinen Grund anzunehmen dass eine andere Betreuungsform als das Doppelresidenzmodell per se vorteilhaft für ein Kind sein sollten.

      Mir kommt die Galle hoch bei der Formulierung “sich einigem, das Papa das Kind sehen darf…” – NEIN: Es darf keiner Einigung dafür bedingen. Papa hat das Recht, das Kind nicht nur zu sehen, sondern auch zu erziehen. Und zwar im gleichen Ausmaß wie Mama das Recht hat. Gleichberechtigung gilt nicht nur für Frauen!

      Natürlich kann man sinnvollerweise keine Doppelresidenz leben, wenn man nicht nah genug zusammen wohnt. Um einen Wegzug aber nicht als Waffe eines Elternteils gegen die Installation eines Doppelresidenzmodells zugänglich zu machen, müsste gleichzeitig gesetzlich klar geregelt sein dass normalerweise der wegziehende Elternteil OHNE Kinder wegzuziehen hat, sofern sich nicht beide Eltern ohnehin über die zukünftige Ausgestaltung der Kinderbetreuung einig sind. Es wäre so einfach, konfliktschürendes Verhalten zu sanktionieren und dadurch die Eltern zu zwingen sich auf das wirklich wichtige zu konzentrieren: Die Gesundheit ihrer Kinder trotz Trennung – und letztlich auch ihre eigene Gesundheit, denn der permanente Machtkampf geht auf’s Gemüt.

      • Michael M. 9 September, 2020 at 06:12 Reply

        Hallo Marcel,

        ganz genau so wie du sehe ich die Sache auch.

        Zitat:
        Mir kommt die Galle hoch bei der Formulierung „sich einigem, das Papa das Kind sehen darf…“ – NEIN: Es darf keiner Einigung dafür bedingen. Papa hat das Recht, das Kind nicht nur zu sehen, sondern auch zu erziehen. Und zwar im gleichen Ausmaß wie Mama das Recht hat. Gleichberechtigung gilt nicht nur für Frauen!

        Und abgesehen davon ist es sogar per GG uns Vätern verbrieft das wir nicht nur das Recht inne haben sondern sogar die Plicht unseren Umgang mit den Kindern auszuüben und zu pflegen.
        Auch sind wir Väter hier KEINE Bittsteller sondern haben die gleichen Rechte wie die Mütter.

        Zitat:
        Es wäre so einfach, konfliktschürendes Verhalten zu sanktionieren und dadurch die Eltern zu zwingen sich auf das wirklich wichtige zu konzentrieren: Die Gesundheit ihrer Kinder trotz Trennung – und letztlich auch ihre eigene Gesundheit, denn der permanente Machtkampf geht auf’s Gemüt.

        Mein Reden und auch Ansicht das hier endlich dementsprechend durch Reformen die Gesetzeslage geändert wird.
        Das “konfliktschürdendes Verhalten” = Umgangsboykott per Gesetz zukünftig sanktioniert wird.
        Damit gebe es zukünftig weit aus weniger familengerichtliche Verfahren die zum einen die Gerichte entlasten würde und zum anderen die Kinder glücklicher und zufriedener leben könnten.
        Die Väter (Mütter) natürlich ebenso.
        Aber genau dies ist anscheinend politisch nicht gewollt?

  3. C.S. 2 Oktober, 2023 at 18:42 Reply

    Zur gesetzlichen “Plicht der Väter den Umgang mit den Kindern auszuüben und zu pflegen:

    Wie soll man die Pflicht zur Kindererziehung und dem Umgang denn durchsetzen?
    Vätern per Gericht zum Umgang zwingen?
    Z.B. durch Verhängung von monatlichen Geldstrafen, die dann die Exfrau dazu nutzen kann, eine auswärtige Kinderbetreuung zu engagieren, damit sie sich auch mal eine Auszeit gönnen kann.
    Da wäre ich auf jeden Fall dafür!!

    Die Väter wollen immer mehr Rechte, aber die gesetzlich auferlegten Pflichten,
    die viele schon von vorne herein nicht erfüllen, darüber wird nie diskutiert.

    Zu “gesetzlich festlegen, dass der wegziehende Elternteil OHNE Kinder wegzuziehen hat:

    In ca. 55% der angegebenen Scheidungsgründe werden häusliche Gewalt und aggressives Verhalten des Partners benannt. Diese von häuslicher Gewalt betroffenen Elternteile und ihre Kinder kann man wohl kaum gesetzlich dazu zwingen, in der Nähe des Täters wohnhaft zu bleiben.
    Oder gar dem Täter vor dem Wegzug noch die Kinder zu übergeben.

    Zum Thema Gleichberechtigung gilt nicht nur für Frauen:

    Da in den meisten Familien noch das traditionelle Rollenmodell gelebt wird, also die Frauen den Hauptteil der Haus- und Erziehungsarbeit leisten, wo ist hier bitte die angesprochene Gleichberechtigung?
    Väter wollen immer dann Gleichberechtigung, wenn sie selbst davon profitieren, sonst natürlich nicht.

    Oder wo sind die ganzen Väter, die plötzlich auf Teilzeit in der Arbeit bestehen, weil sie im Haushalt
    Mittagessen kochen, Wäsche waschen und das Klo putzen müssen und die Kinder noch morgens fertig machen müssen für die Kita ?

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