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Versagten Behörden beim Kinderschutz im Munderkingener Fall?

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Wie berichtet, hat das Justizministerium Baden-Württemberg den Munderkingener Fall unserer vier Kinder an die Kommission Kinderschutz übergeben. In Munderkingen wurde mindestens ein Kind im Umfeld der Mutter geschlagen, offenkundig um den Wunsch des Kindes nach mehr Kontakt mit dem getrennt lebenden Vater zu unterdrücken.

Der Sozial- und Integrationsminister im Ländle, Manne Lucha, umreißt die Aufgaben der Kommission so:

„Politik und Gesellschaft müssen alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um Gewalt gegen und sexuellen Missbrauch an Kindern zu verhindern. Dazu gehört auch, dass wir die Kommunikationsstrukturen aller an den Kinderschutz-Verfahren Beteiligten genau unter die Lupe nehmen und nachbessern. Die Richtschnur dabei sollte sein: Jeder muss künftig von jedem alles Wichtige wissen.“

Auf welches Behörden- und Gerichtsversagen dürfte die von der Landesregierung eingesetzte Kommission im Munderkingener Fall stoßen? Als Vater der vier betroffenen Kinder kann ich Anhaltspunkte zum Versagen beim Kinderschutz in der kleinsten Stadt im Alb-Donau-Kreis liefern:

  • Ein minderjähriges, wehrloses Kind wurde wie im Staufener Missbrauchsfall vom Gericht zurück ins Umfeld der Gewalttäterin geschickt. Das Kind hat dort noch seinen Lebensmittelpunkt.
  • Wie im Staufener Fall wurde das Kind im Munderkingener Fall zur Sache nicht befragt, obwohl sogar sehr deutliche Hinweise bestanden und die Anhörung des Kindes als zwingend notwendig sogar nach Wunsch des Kindes beantragt wurde.
  • Anscheinend hat das Jugendamt Alb-Donau-Kreis im Munderkingener Fall weder die gesetzlich vorgesehene Gefährdungseinschätzung durchgeführt, noch hat es beide Erziehungsberechtigten mit einbezogen.
  • Das Jugendamt Alb-Donau-Kreis hat es trotz klarer Hinweise unterlassen, mit einem Psychologen der Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie in Ulm zu sprechen, der einen eindeutigen Befund über das geschlagene Kind und seine Suizidgedanken schrieb.
  • Zwar wurde im Munderkingener Fall eine Verfahrensbeiständin einberufen, was im Staufener Fall versäumt wurde. Allerdings hat die Verfahrensbeiständin anscheinend die Gewalt ignoriert, geduldet oder eventuell sogar billigend in Kauf genommen. Hierzu ermittelt die Staatsanwaltschaft Ulm.
  • Anscheinend hat das Familiengericht Ulm im Munderkingener Fall nicht alle Erkenntnisquellen gewürdigt und seiner Amtsermittlungspflicht ist es unzureichend oder nicht nachgekommen. Es stellt sich die Frage, ob das Gericht von Jugendamt und Verfahrensbeiständin bewusst und gezielt in die Irre geführt wurde.
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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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10 comments

  1. Susanne 9 Januar, 2019 at 13:55 Reply

    Der Abschlussbericht zum Fall Allessio ist in diesem Zusammenhang lesenswert, denn er gibt eine sehr gute Orientierung zu Verbesserungen der Vernetzungen von Überlegungen einzelner Professionen, die auch auf den Fall, dass ein Kind auf differenzierte Unterstützung angewiesen ist, übertragbar sind. Dass das Kind generell zu wenig im Fokus steht und mehr aus Sicht der Erwachsenen koordiniert wird, ist in diesem Bericht auch schön ausgearbeitet.

  2. Uli 9 Januar, 2019 at 14:53 Reply

    Dass es hier in diesem Kinderschutzfall um eine Ohrfeige vor 1,5 Jahren handelt, sollte nicht vergessen werden.

    eine Unverschämtheit der Opfer in Kinderschutzfällen von Misshandlung und Missbrauch.

  3. Susanne 9 Januar, 2019 at 16:20 Reply

    So, wie ich das verstanden habe, handelt es sich auch um mehrere Personen, die den Kindern den Kontakt zum Vater nicht gerade erleichtern. Eine Ohrfeige in diesem Zusammenhang bedeutet nicht gerade Neutralität, eher dass sich eine Front aufbaut. Ich habe bisher nur gehört, dass sich für die Ohrfeige entschuldigt wurde. Davon, dass sich jemand für das Ausgrenzen des Vaters entschuldigt hat oder ihm bzw den Kinden die Situation erleichtert, habe ich noch nichts gesehen. Auf mich wirkt das so, als ob er bestimmte Erwartungen nicht erfüllt und auch keine Chance bekommt. Wie stark die Auswirkungen sind, kann ich nicht beurteilen. Es wurde sogar über den Kirchbesuch diskutiert, statt den Vater einfach einzuladen. Das mag zwar neu sein, aber Ausgrenzung von Elternteilen aus dem Leben der Kinder entgegenzuwirken, ist auch eine Aufgabe der Jugendhilfe. Ich dachte immer, dafür wären die begleiteten Umgänge gedacht.

  4. Uli 9 Januar, 2019 at 16:59 Reply

    warum hat der Vater während des damaligen Gutachtens, den ganzen Verfahren, der Lebensangst seines Kindes aufgrund der Ohrfeige – geschwiegen ?? warum die Kinder den weitern Gefahren von Ohrfeigen ausgesetzt und dies nicht vorgebracht – sondern erst jetzt – und was hat das Eine mit dem anderen zu tun? Ein Kind solcher Gefahren auszusetzen, die anderen drei Kinder ebenso, ist nicht nachvollziehbar.

    und warum sollte sich jemand für eine Umsetzung eines Beschlusses entschuldigen, der aufgrund von einem Gutachten und der Haltung des Vaters entschieden wurde und an den sich der Vater nicht mehr hielt, in dem er einfach ein Wechselmodell ausrief?

    Der Vater wurde nicht ausgegrenzt – er hat nur das Wechselmodell nicht bekommen. Und auch einem erweiterten Umgang nicht zugestimmt. Bitte alles noch mal nachlesen und nachhören.

    Den begleiteten Umgang hat er ja abgelehnt !!! ER praktiziert seine Ausgrenzung.

  5. Susanne 9 Januar, 2019 at 19:28 Reply

    An Uli: 16:59 Für Außenstehende stellen sich ganz andere Fragen. Ähnlich wie Norbert Blüm mal ein ganzes Buch geschrieben hat, nachdem er ein familiengerichtliches Verfahren miterlebt hat, sind auch andere Menschen höchst verbüfft darüber, welche Überlegungen in Entscheidungen einfließen und warum – völlig unabhängig von diesem Einzelfall – und in welcher Reihenfolge: für Heimkinder der Elternkontakt und die Rückführung, für Scheidungskinder das Wechselmodell und der gleichberechtigte Zugang zu den Eltern, für Kinder mit Autismus oder ADHS Inklusion. Stattdessen gibt es Anträge auf z.B. Umgangsausschluss, Anträge auf Heimunterbringung bei der man seine Eltern nicht wiedersehen darf, Vormünder die für Eltern nicht zu sprechen sind, Eltern die seit Jahren nicht mal den Aufenthaltsort ihrer Kinder kennen, mehrere Gerichtsbeteiligte, die dem zustimmen usw. Selbst in der sozialpädagogischen Literatur findet man immer wieder Stellen, dass dies die Situation vor der Heimreform Ende der 70er gewesen sei. Es ist also keine persönliche Wissenslücke. Als Außenstehende sehe ich die Frage der Kontaktreduktion, (die ja bis hin zur Entfremdung geht und es ist völlig klar, dass Menschen davor Angst haben) und die Frage nach Verbesserungen im Kinderschutz als gleichermaßen wichtig an, wundere mich über starre Fragestellungen und gehe den Fragen des Fortsetzungsfehlers und der Frage nach Struktur bzw. Lücken in der Hilfelandschaft nach. Darauf bezog sich die obige Literaturstelle.

  6. Susanne 10 Januar, 2019 at 10:02 Reply

    Was ist nochmal Bindungsintolleranz? Ist es nicht die Aufgabe aller Betreuer von Kindern, Bindungsintolleranz und Körperverletzungen zu vermeiden? Und da sind wir wieder beim Thema: welche Lebensmodelle dienen diesen Zielen am meisten?

  7. Sandro Groganz 16 Januar, 2019 at 09:30 Reply

    Gewalt gegen ein Kind ist zunächst generell zu verurteilen. Aus gutem Grund ist sie in Deutschland verboten (§ 1631 Abs. 2 BGB).

    Wie traumatisch körperliche Gewalt für das betroffene Kind ist, hängt vom Kind ab, nicht von den Erwachsenen. Je nachdem, wie hoch die Resilienz und Vulnerabilität des Kindes ist. Schon eine von Erwachsenen verharmloste “kleine” Tätigkeit gegen ein Kind kann dem Kind schwerwiegende traumatische Verletzungen zufügen, die sein ganzes Leben negativ beeinflussen.

    Wer den Schlag ins Gesicht eines Kindes als “Ohrfreige” verharmlost, wurde eventuell selbst als Kind durch körperliche Gewalt traumatisiert und erkennt sein Trauma nicht. Wer mit Gewalt aufgewachsen ist, empfindet sie oftmals als normal und tut nichts dagegen. Niemand mit Sensibilität für Gewalt gegen Kinder würde den Begriff “Ohrfeige” benutzen, weil dieser Begriff durch Verharmlosung selbst wieder Gewalt gegen das Kind ist.

    Den Teufelskreis von Erwachsenen, die blind sind gegenüber Gewalt gegen Kinder, weil ihnen selbst als Kind Gewalt angetan wurde, gilt es zu durchbrechen. Deshalb ist jede Aufklärung von Gewalt gegen Kinder in jedem Fall notwendig. Die Verantwortlichen in unserem Fall sollten sich fragen, ob sie deshalb die Gewalt an mindestens einem unserer Kinder im Umfeld der Mutter offenbar ignorierten, weil sie selbst als Kind geschlagen wurden und dies deshalb als normale Erziehungsmethode ansehen.

  8. Uli 11 März, 2019 at 10:23 Reply

    Was gibt es denn Neues aus der Welt des WM -Dramas. Immerhin hat sich ja einiges getan – WM als eine Option von Betreuung, Änderung des Unterhaltsrecht und das WM ist erstmal vom Unterhalthype abgelöst – und wie steht es bei Ihnen? keine intimen Veröffentlichungen mehr? keine Angriffe und Offenbarungen über die Verhaltensauffälligkeiten Ihrer Kinder? kein öffentliches mehr zur Schaustellen von Ihren Kindern? Sollten Sie was gelernt haben oder arbeiten Sie ausnahmsweise mal was?

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