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Wird das Amtsgericht Ulm das Wechselmodell für Sandros Kinder anordnen? Zu 99% nein!

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Am Freitag, 5. Oktober 2018, wird das Familiengericht in Ulm über die Zukunft unserer vier Kinder verhandeln, und zwar:

  • den Antrag der Mutter, dass unsere Kinder mich für mehrere Monate nicht mehr sehen dürfen (nennt sich Umgangsausschluss);
  • meinen Antrag, dass unsere Kinder zu jeweils 50% bei ihren Eltern leben (nennt sich Wechselmodell).

Meine Prognose habe ich schon in einem Video abgegeben: Zu 99% wird das Gericht den Umgangsausschluss beschließen, oder einen betreuten Umgang oder mir das Sorgerecht entziehen oder eine Kombination daraus. Dies alles, obwohl ich ein stinknormaler guter Vater bin, der von seinen Kindern geliebt wird und denen ich nie etwas angetan habe.

Wer deutschlandweit die Situation an deutschen Familiengerichten kennt, für den ist meine Prognose keine Überraschung. Meine Einschätzung wurde von einem Vater bestätigt, der schon in hunderten von Fällen anderen Vätern vor Gericht geholfen hat und der auch meine Anträge gelesen hat.

Er schrieb mir zu meinem Fall:

Deine Ausführungen zur Beeinflussung und zur Hochstrittigkeit sind gut, alle Deine Darstellungen sind überzeugend.

Das Problem:

  1. Der Kindeswille zählt in Deutschland immer nur dann, wenn er das Residenzmodell oder eben den Vorteil der Mutter unterstützt. Ansonsten gilt die Vermutung der Indoktrination.
  2. Nicht die Kinder entscheiden über den Umgang, sondern die Erwachsenen für die Kinder. Es sei denn, die Kinder stützen den Vorteil der Mutter.
  3. Eine Vereinbarung gilt immer solange, bis das Gericht eine Abänderung beschließt. Damit hast Du gegen die Vereinbarung verstoßen. Wurde diese nicht mit Ordnungsmitteln bewehrt?
  4. Ein Wechselmodell wurde bisher gegen den Willen der Mutter nur durchgesetzt, wenn es a) vorher einvernehmlich gelebt wurde und wenn b) sowohl Jugendamt als auch Verfahrensbeistand dies als die einzig richtige Lösung für das Kind ansehen.
  5. Publizität über eine Geschichte, in denen die Kinder im Rahmen eines Trennungskonfliktes eine Rolle spielen, wurde bisher immer familiengerichtlich abgestraft. Ich habe sehr viel Sympathie für Deine Aktion, bin aber sehr skeptisch, ob Du – außer der ideologisch/politischen Wirkung – für Dich und Deine Kinder auf diese Weise etwas erreichen kannst.

Das AG Ulm zählt für mich zu den mütterzentrierten Gerichten. Das AG Biberach gehört in dieselbe Schublade wie Ulm. Beschlüsse beider Familiengerichte kenne ich nur als mütterzentriert.

Dass Du allein vor Gericht erscheinen willst, ist kritisch. Es sei denn, Du bist nicht nur sehr erfahren und kundig, sondern auch geübt und Du kannst Dich perfekt kontrollieren, Dein Kopf hat den Bauch immer unter Kontrolle und Deine taktische Anpassung geschieht bei Dir in Sekundenbruchteilen. Außerdem musst Du Dich im gruppendynamischen Setting eines familiengerichtlichen Verfahrens wie ein Fisch im Wasser fühlen. Grundsätzliche Idealvorstellungen als Leitlinie taugen da nichts – es sei denn, Du bist fachlich auf Augenhöhe.

Der obige Punkt 5 macht auch deutlich, dass Du allein – auch bei bewundernswerter Sachkenntnis – kaum Erfolg haben könntest. Du kannst nicht die good-cop/bad-cop-Taktik anwenden und musst damit auch diejenigen Aussagen machen, die geeignet sind, Dein Vater-Image vor Gericht zu beschädigen.

Ich schrieb ihm daraufhin:
Ich teile deine Einschätzung zum Problem bzw. der üblichen Rechtsprechung. Das wusste ich schon, bevor ich mich aus Gewissensgründen entschieden habe, mit den Kindern das Wechselmodell zu leben – gegen die Mutter, gegen die Vereinbarung. Ich bin skeptisch, was deine Hinweise auf die Taktik angeht. Good cop / bad cop heißt, dass ich mich auf das übliche Spiel bei Gericht einlassen würden. Das will ich nicht. Wenn ich das wollte, hätte ich das ganze nicht angefangen. Dann würde ich jetzt friedlich die Umgangsvereinbarung einhalten, den Unterhalt zahlen und froh um die wenige Zeit sein, die ich mit den Kindern verbringen darf. Es ist wie im Film WarGames: Dieses Spiel kann man nur gewinnen, wenn man daraus aussteigt.
Er antwortete mir:
Ich plädiere für den Ausstieg, und zwar den Ausstieg aus der Konfrontation und die kompromisslose und ausschließliche Hinwendung zu einer kindzentrierten, ressourcenorientierten Kooperation auf der Elternebene. Ich kann Deine Konzeption noch nicht klar begreifen. Meine Ausrichtung zielt immer darauf, konkret im Verfahren das Optimum herauszuholen. Deine Ausrichtung trennt nicht zwischen politischer Aktion und familiengerichtlichem Pragmatismus. Das ist spannend.
Woraufhin ich ihm schrieb:
Ich stimme dir natürlich zu, was die Hinwendung zu kindzentrierten Lösungen angeht. Doch, wie du sicher auch weißt, ist dies nicht möglich, wenn ein Elternteil total blockiert und das Gericht keinen Rahmen für die Gleichstellung schafft, so dass sich eine Veto-Haltung nicht mehr lohnt. Richtig, ich trenne nicht zwischen Politik, Aktion, Verfahren – wieso auch? Damit würde ich mich selbst spalten. Als integre Person muss ich alles davon meinem Gewissen gemäß bewahren und in Balance halten. Das Optimum innerhalb der Realität der überwiegenden Rechtsprechung steht leider oft im Widerspruch zum Auftrag der Gerichte. Ich werde meine Position nicht aufgeben und mich nicht erpressen lassen. Alle möglichen Folgen sind mir bewusst, sie sind aber kein Grund, anders zu handeln.
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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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