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Sandros Deklaration des Wechselmodells

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Ich, Sandro Groganz, Vater von vier Kindern, wir alle sind wohnhaft in Deutschland, erkläre hiermit öffentlich, auch im Namen unserer Kinder, dass unsere Kinder seit dem 10. September 2018 mit ihren geschiedenen Eltern im Wechselmodell leben. Das Wechselmodell ist so gestaltet, dass unsere Kinder wöchentlich Freitags zum anderen Elternteil gehen.

Die erste Woche wollten sie beim Vater verbringen, was die Mutter jedoch mutwillig verhindert hat, auch durch körperliche Gewalt gegenüber drei der vier Kinder sowie dem Vater. Unsere vier Kinder befanden sich folglich in der ersten Wechselmodell-Woche gegen ihren Willen bei deren Mutter – auch während des Geburtstags der jüngsten Tochter.

Alle vier Kinder im Alter von 10, 9 und zweimal 5 Jahren, haben beiden Eltern und Dritten unmissverständlich, wiederholt, nachdrücklich, entschieden, stabil und autonom ihren Willen bekundet, sowohl mündlich wie schriftlich, dass sie sich diese Form des Zusammenlebens wünschen. Im Juni 2018 haben sie bekundet, dass sie ab Ende der Sommerferien das Wechselmodell leben wollen, wovon das zuständige Familiengericht weiß. Insgesamt haben die Kinder bisher drei Brief an die Mutter geschickt, mit der Bitte, dem Wechselmodell zuzustimmen.

Seit Mai 2018 ist dem Jugendamt Ehingen, dem Familiengericht Ulm und auch dem Verfahrensbeistand der Kinder (sogenannter “Anwalt der Kinder”) der Wille der Kinder bekannt. Keine der zuständigen Personen hat sie bisher darin unterstützt.

Als ihr Vater unterstütze ich sie in ihrem Willen, da die hälftige Betreuung durch die Eltern die für das Wohlergehen unserer Kinder beste Form der elterlichen Beziehung nach der Scheidung ist. Da beide Eltern fähig sind, den Wunsch der Kinder mit ihrem Berufsleben zu vereinen, kann das essentielle Bedürfnis der Kinder tragfähig von beiden Eltern erfüllt werden. Dies ist auch durch die räumliche Nähe der Eltern gegeben.

Nach mehreren fruchtlosen Versuchen der Kinder und ihres Vaters, mit deren Mutter eine einvernehmliche Einigung zum Wechselmodell zu treffen, haben sich die Kinder mit mir im Laufe der Sommerferien entschieden, das Wechselmodell ohne das Einverständnis der Mutter umzusetzen. Diese Entscheidung habe ich als Vater mit den Kindern getroffen, gegen den Willen der Mutter, um Schaden in der persönlichen Entwicklung der Kinder und der Bindung zu ihren Eltern abzuwenden. Die Mutter wurde rechtzeitig von der Entscheidung und dem Ablauf informiert.

In diesem Sinne ist das weitere Festhalten an der vom Familiengericht Ulm genehmigten Umgangsvereinbarung, die ich mit der Mutter im Februar 2018 traf, zum jetzigen Zeitpunkt als sittenwidrig anzusehen und als vorsätzliche Schädigung der Kinder abzulehnen. Wir sahen uns seit über 2 Jahren jedes zweite Wochenende, jeden Dienstag Mittag und die Hälfte der Schulferien – das war den Kindern zu wenig. Die Umgangsvereinbarung zwang mich, deren konstant seit April 2018 geäußerten Willen zu ignorieren. Diesen Willen unserer Kinder zu ignorieren kommt einer fortlaufenden Gefährdung des Wohls der Kinder gleich.

Der Grundkonflikt besteht zwischen unseren Kindern und der Mutter. Die Kinder wollen das Wechselmodell, die Mutter nicht. Die vorsätzliche Schädigung sehe ich darin, dass unsere Kinder umso mehr ihre Mutter ablehnen müssen, je länger und entschiedener sie ihren Willen zum Wechselmodell äußern und deren Mutter ihn umso stärker wiederum ablehnt. Gleichwohl lieben sie ihre Mutter innig und geraten dadurch in eine zwiespältige Beziehung zu ihr. Auf der anderen Seite müssten sie, um die Beziehung zu ihrer Mutter nicht zu gefährden, ihren Willen aufgeben, womit sie die liebevolle Bindung zu ihrem Vater gegen deren Willen einschränken müssten und zu ihm in einen Zwiespalt gerieten. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder sich für einen Elternteil entscheiden, um der psychischen Belastung zu entgehen.

Um diesen Loyalitätskonflikt, der eine Folge des Mutter-Kinder-Konflikts ist, zu verhindern, und unseren Kindern ihre Liebe zu beiden Eltern zu erhalten und frei entfalten zu lassen, habe ich mich entschieden, ihren Willen zu unterstützen, obgleich er im Widerspruch zur Umgangsvereinbarung steht. Das Wechselmodell ist die einzige Betreuungsform, in der die Kinder im geringsten oder in gar keinem Loyalitätskonflikt stehen, und zwar weil sie ihre Eltern gleichberechtigt erleben. Mit jedem Tag, an dem die Mutter unserer Kindern nicht das Leben im Wechselmodell ermöglicht, verschlimmert sich ihre innere Zerrissenheit.

Leider ist die Rechtsprechung zum Wechselmodell in Deutschland nicht eindeutig und bietet sowohl Kindern als auch Eltern keine Sicherheit und Schutz. Als Vater bin ich zuallererst meinem Gewissen verpflichtet, um meiner grundgesetzlichen Sorgepflicht nachzukommen. Als gewissenhafter Vater stelle ich das Wohl unserer Kinder über die bestehende Umgangsvereinbarung, weil dies die grundgesetzliche Sorgepflicht von mir verlangt. Im Rahmen meiner Fürsorge und Verantwortung gegenüber unseren minderjährigen Kindern, unterstütze ich ihren Willen zum Wechselmodell, um Schaden von ihnen abzuwenden und ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern. Hierzu gehört, dass ihr Wille respektiert wird als ihr Wunsch, für ihr eigenes Wohlergehen zu sorgen.

Dies verlangt meine Liebe zu unseren Kindern, meine Pflicht und Selbstverständnis als Vater, die Gleichberechtigung und Freiheit aller Menschen, die Menschenrechtskonvention, die Kinderrechtskonvention, das Grundgesetz der BRD und die Resolution 2079Die Konsequenz daraus ist, dass ich als handelnder Staatsbürger der EU gewaltfrei und gesetzestreu das Wechselmodell mit unseren Kindern (weiterhin) durchführe und jedwede Versuche, ihnen diese Lösung zu verwehren, abwehren oder ignorieren werde. Hierzu werde ich alles in meiner Macht stehende tun.

Ich appelliere an die Mutter unserer Kinder, auch im Namen der Kinder, sie gemäß ihres Willens mit ihren beiden Eltern leben zu lassen. Ebenso bitte ich alle Menschen im Umfeld unserer Kinder, ob im privaten, beruflichen, behördlichen, beratenden oder gerichtlichen Bereich, unsere Kinder in ihrem Wunsch aktiv zu unterstützen und ihnen das Leben zu ermöglichen, das sie mit ihren beiden Eltern leben wollen. Weiterhin bitte ich die breite Öffentlichkeit, unsere vier Kinder in ihrem Anliegen in jeder denkbaren Form ebenfalls zu unterstützen. Für die Politik besteht dringender Handlungsbedarf, um Kindern nach der Trennung beide Eltern zu erhalten.

Das Leben unserer Kinder findet jetzt statt, deshalb sollen sie jetzt so bei ihren Eltern leben, wie sie es sich wünschen und wie es für sie gut ist – in Freiheit und ohne Zwang!

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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