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Overkill im Familienrecht

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Nach einem Gespräch mit Klaus Fiegl, auch zu meiner Situation, hat er mir folgende Gedanken per Email geschickt. Er hat mir dankenswerterweise erlaubt, diese hier zu veröffentlichen:

Der Begriff Overkill wurde im Zusammenhang mit dem Wettrüsten im Kalten Krieg zwischen den USA und Russland verwendet. Jedes Land war in der Lage, den Gegner mehrfach zu vernichten. Spätestens seit dem Film War-Games ist bekannt, dass es die beste Strategie ist, sich nicht auf die Strategie „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ oder TIT FOR TAT einzulassen sondern auszusteigen. Andererseits ist aber eine Abschreckungsstrategie nur so gut, wie der Gegenüber davon ausgehen kann, dass im Fall eines eigenen Waffeneinsatzes auch eine „bewaffnete“ Gegenreaktion erfolgt.

Wie sieht es im Familienrecht aus?

Mutti hat die Kids und kann durch Umgangsboykott dem Vater ganz ordentlich in den emotionalen Abgrund blicken lassen. Darüber hinaus gibt es genügend Möglichkeiten, die Unterhaltskarte zu spielen. Besonders treffend ist hier die österreichische Bezeichnung des „Anspannens“.

Aber es ist natürlich so, dass der eine oder andere Vater auch ganz ordentliche Möglichkeiten hat, sein Schadenspotential auszuspielen. Ganz besonders heftig in der heutigen Zeit der nachhaltig gestiegenen Immobilienpreise ist das Instrument einer Teilungsversteigerung. Auch wenn sich Mutti und ihr Lebensgefährte in der „sicheren“ Burg des vormaligen Familienwohnheimes wähnen – eine Teilungsversteigerung kann durch den Vater ausgelöst werden und Mutti hat allenfalls die Möglichkeit zu verzögern, aber nicht aufzuhalten. Ein Räumungstitel ist dann zügig erwirkt.

Mittlerweile werden bei Versteigerungen Preise erzielt, die den ursprünglichen Verkehrswert weit übersteigen. Ob Mutti und ihr Lebensgefährte dann in der Lage sind, dieses Haifischbecken als Sieger zu verlassen ist äußerst zweifelhaft. Junge Ingenieure mit voll verdienender Frau sind sicherlich leistungsfähiger und haben mehr als 30 Jahre Zeit, die Finanzierung zurückzuzahlen. Mutti und ihr Lebensgefährte müssten nach der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie wohl in spätestens 20 Jahren mit der Abzahlung fertig sein. Da wird es schwer, das Höchstgebot zu legen.

Die gegenseitige Abschreckung hat dazu geführt, dass es während des Kalten Krieges nicht zu einem Weltkrieg kam, einige Stellvertreterkriege mal außen vor gelassen.

Wenn einer der Beteiligten in Familiensachen zum Waffengebrauch schreitet, bleibt der anderen Partei auch nichts anderes über. Einvernehmen oder Konflikt.

Wäre doch wirklich zu schade, wenn nur eine Partei ihre Waffen erfolgreich einsetzt. Wenn schon, denn schon.

Wer a) sagt, muss auch b) sagen … oder anders ausgedrückt, mit den Folge-Konsequenzen seines Verhaltens leben.

Ich wünsche Dir viel Kraft bei den anstehenden Themen,

Liebe Grüße,
Klaus

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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