Mitte Juni haben unsere vier Kinder einen Brief an ihre Mutter verfasst und ihn eigenhändig unterschrieben. In dem Schreiben steht:
“Wir Kinder wollen genauso viel Zeit bei Papa wie bei Mama verbringen. Wir Kinder bitten dich, unseren Willen zu respektieren. Bitte stimme zu, denn es ist für uns das Beste.”
Diesen Brief hat der Anwalt ihrer Mutter Ende Juni an das Familiengericht in Ulm weitergeleitet. Ich habe vom Gericht das Schreiben zur Kenntnisnahme erhalten. Seitdem ist nichts geschehen.
Ignoriert das Familiengericht in Ulm den Willen unserer Kinder, im Wechselmodell bei beiden Eltern zu wohnen? Warum?
Meiner Einschätzung nach handelt es sich hierbei um einen wirksamen Antrag unserer vier Kinder auf das Wechselmodell. Verwundert bin ich, dass trotz des bestehenden Beschleunigungsgebotes in Sachen des Umgangs und des Sorgerechts wir Eltern noch nicht vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert wurden. Das Gericht wurde nach nun über 6 Wochen noch nicht tätig.
In der Weiterleitung des Antrages hat der gegnerische Anwalt eindeutig festgestellt, dass es sich zweifelsfrei um die Unterschriften unserer gemeinsamen vier Kinder handelt. Dies kann ich ebenfalls bestätigen. Weiterhin hat dieser Anwalt zusätzlich nicht in Frage gestellt, ob es sich tatsächlich um den freien Willen unserer Kinder handelt.
Das Gericht kann ein Umgangsverfahren jederzeit auch ohne Antrag von Amts wegen eröffnen, wenn es sich dazu veranlasst sieht. Hierfür hätte es schon im Mai 2018 einen triftigen Grund gegeben: Die Verfahrensbeiständin stellte eindeutig fest, dass unsere beiden Töchter halb-halb beim Vater leben wollen (die Zwillingsjungs wurden wohl nicht von ihr befragt).
Im Brief schreiben unsere Kinder, dass sie ab Ende der Sommerferien 2018 das Wechselmodell wollen. Das Familiengericht Ulm hat noch 2,5 Wochen Zeit…