Das Bundesverfassungsgreicht hat vor 4 Jahren entschieden:
Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes […].
Das bringt jedoch nichts, wenn es grundsätzlich auch zum Schicksal eines Kindes gehört, dass es nach der Scheidung der Eltern seinen Vater kaum oder nicht sieht. Die Realität in Deutschland ist nämlich immer noch die, dass der beste Vater nichts ausrichten kann, wenn die Mutter ihm das Kind nicht geben will.
Kinder von geschiedenen Eltern sind nach wie vor machtlos und ohnmächtig. Ihr Wille wird von Jugendamt und Familiengericht nicht berücksichtigt, wenn er gegen den Willen der Mutter ist. Der Vater kann die Kinder nicht in ihrem Willen unterstützen, weil er sich damit gegen das Jugendamt und Familiengericht aufbringt.
Die Logik der Behörden ist: Glaube keinem Elternteil außer der Mutter. Glaube den Kindern nicht, außer es stimmt mit den Schilderungen der Mutter überein. Der Vater stört nur, indem er an den Kindern festhält. Wegen ihm tritt keine Ruhe ein.
Das Recht wird durch die Professionen gebeugt auf Basis von Vorurteilen im Gewandt des Fachwissens und im Glauben, etwas Gutes zu tun. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht hätte ehrlicherweise lauten sollen:
Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes, inklusive der väterfeindlichen Jugendämter und Familienrechtsprechung, die zum Verlust des Vaters nach Scheidung von der Mutter führen können.
[…] Scheidungsrisiko, den Papa zu verlieren, ist sehr hoch in Deutschland. Davor werden Kinder nicht geschützt – man schützt lieber die […]