Wir haben schon über die fragwürdige Rolle der Dortmunder Umgangspflegerin berichtet, die für Wolfgangs Tochter zuständig ist. Eigentlich muss sie sicherstellen, dass sich Tochter und Vater verlässlich gemäß einer gerichtlichen Vereinbarung wieder sehen. Das Problem ist, sie scheint nicht die von ihr zu erwartenden Schritte einzuleiten und noch schlimmer: Sie untergräbt wahrscheinlich die Beziehung von Vater und Tochter.
Wir haben von höchster Stelle einer mit dem Fall vertrauten Behörde in Dortmund die Einschätzung erhalten, dass der Vater sofort vor Gericht melden soll, dass der Umgang wegen der Umgangspflegerin nicht zustande kommt.
Dieser Aussage entnehmen wir: Die Umgangspflegerin ist mit verantwortlich dafür, dass Wolfgangs Tochter ihren Vater immer noch nicht sieht. Es könnte sein, dass sich die Umgangspflegerin somit strafbar macht wegen der Entziehung Minderjähriger in mittelbarer Täterschaft, zumindest aber der vorsätzlichen Duldung dessen.
Wir haben hierfür weitere Hinweise:
Wie uns bekannt wurde, schlug die Umgangspflegerin dem Vater wiederholt vor, die Tochter im 500 km entfernten Dresden abzuholen. Dorthin ist die Mutter über Nacht mit der Tochter verzogen. Die Umgangspflegerin setzt sich somit einseitig über die Umgangsvereinbarung hinweg. Sie handelt ihrem Auftrag zuwider.
Nicht nur das. Die Umgangspflegerin kennt den jetzigen Aufenthaltsort des Kindes. Die Eltern haben derzeit noch das gemeinsame Sorgerecht. Die Mutter durfte daher mit der Tochter ohne die Zustimmung des Vaters unter keinen Umständen 500 km umziehen. Wenn die Umgangspflegerin dieses Vorgehen der Mutter hinnimmt, indem sie dem Vater rät, die Tochter in Dresden abzuholen, dann könnte dies auf eine strafbare mittelbare Täterschaft oder Duldung hinweisen.
Dies alles könnte ein Gericht zu dem Schluss kommen lassen, dass die Umgangspflegerin ihre Aufgabe selbst torpediert, und zwar rechtswidrig. Sie müsste eigentlich sicherstellen, dass die Umgangsvereinbarung eingehalten wird. Stattdessen behauptet sie, sie könne eine Mutter nicht dazu verpflichten, das Kind zum Umgang zu bringen.
Wozu gibt es Umgangspfleger, wenn sie den Umgang tot pflegen?
Was wurde daraus?
Was ist aus
https://freifam.de/2018/06/07/ich-widerrufe-meine-entmuendigung-als-vater-vor-dem-amtsgericht-ulm/
geworden?
Meine Tochter – damals 11 – ging am 01/2018 in Obhut beim JA, um ihrem seit 3 Jahren geäußerten Wunsch “beide Eltern gleich viel sehen” endlich gegen die Ausgrenzung des Papa durch KM (Wer so etwas tut, hat in meinem Verständnis den “Titel” Mutter verwirkt.)
In der Folge wurde der seit 04/2016 von KM gestellte kindeswohlgefährdende Antrag auf Umgangsauasschluss des Vater unbefristet beschlossen und dem Vater weiterhin das Sorgerecht entzogen, weil er das Kind angeblich manipuliert hätte.
All meine Bemühungen, meiner Tochter (und meine) gesetzlich zugesicherten Rechte durchzusetzen (OLG, BGH, Staatsanwaltschften), halfen nichts. Es besteht unbefristetes Kontaktverbot.
Mir fällt nichts mehr ein.
Meiner Tochter wurde ihr gesunder Wunsch aus dem Gehirn “gewaschen”.
Armes Kind.
Hat jemand einen Rat für mich?