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Wird dieser Pädofaschist wieder Landrat?

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Landrat Heiner Scheffold

Unter seiner Leitung orientiert sich das Jugendamt an faschistoiden Erziehungsvorstellungen, um eine freiheitlich-demokratische Erziehung zu unterdrücken. Heiner Scheffold strebt erneut das Amt des Landrats im Alb-Donau-Kreis an.

Im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis unterdrückt der amtierende Landrat Heiner Scheffold systematisch die Meinungs- und Informationsfreiheit in Familien, besonders in solchen, die von Trennungen und Erziehungskonflikten betroffen sind. Über sein Jugendamt stellt er sicher, dass freiheitlich und demokratisch erziehende Eltern den Kontakt zu ihren Kindern verlieren. Scheffold fördert damit eine faschistoide Familienvorstellung, die auch von Nachtrennungsfamilien erwartet, als streitloses Kollektiv zu funktionieren, und somit nicht mit der Verfassung konform geht.

Der Landrat, der eine pädagogisch-faschistische Richtung vertritt, strebt am 24. Juli 2024 eine Wiederwahl an. Seine faschistoiden Erziehungsvorstellungen stehen jedoch im Widerspruch zu § 38 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg, der besagt, dass nur wählbar ist, wer jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Die pädofaschistische Gesinnung des Kandidaten Scheffold wird durch mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden deutlich, die entweder persönlich von ihm oder durch seine Mitarbeiter bearbeitet wurden, sowie durch Stellungnahmen seines Jugendamts, einschließlich solcher in unterschiedlichen Gerichtsverhandlungen, die alle Freifam vorliegen und zum Teil auf unserer Website heruntergeladen werden können.

Scheffold schützt mit seiner Behörde pädofaschistische Eltern, die ihre Kinder körperlich oder psychisch misshandeln und einen freiheitlich erziehenden Elternteil aus dem Leben der Kinder ausschließen, um die Meinungsfreiheit in der Familie zu unterdrücken. Jüngst erreichte ihn am 22.04.2024 eine Meldung zur Kindeswohlgefährdung, die besagte, dass eine Mutter ihren Kindern durch eine solche verfassungswidrige Erziehung schadet. Eine Woche später ließ Scheffold über einen Mitarbeiter mitteilen, dass das Landratsamt keine Anhaltspunkte oder Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung feststellen konnte.

Im Widerspruch zur staatlichen Ordnung vertreten Scheffold und sein Jugendamt unter anderem generell die Auffassung, dass ein Elternteil seine Kinder gefährdet, sobald er mit ihnen Erziehungsmeinungen diskutiert, die von denen des anderen Elternteils abweichen. In solchen Fällen behaupten Scheffold und das Jugendamt, es bestehe ein Loyalitätskonflikt bei den Kindern. Der Leiter des Landratsamts und seine Behörde interpretieren den Meinungsbildungsprozess der Kinder zu Erziehungsfragen, der aus freiheitlich-demokratischer Sicht unproblematisch und sogar erwünscht ist, fälschlicherweise als Gefährdung.

Diese Argumentation von Scheffold und seiner Behörde zeigt, dass faschistische Denkmuster auf die Familie übertragen werden. In Scheffolds Vorstellung eines harmonisch-totalitären Familienlebens werden die Eltern ihres individuellen Grundrechts auf Meinungsfreiheit beraubt. Sie sind gezwungen, ihre Erziehungsauffassungen gleichzuschalten, um dem höheren Ziel eines verfassungswidrigen Kindeswohls zu dienen. Scheffold fordert einen totalen Konsens unter den Eltern und unterdrückt damit eine pluralistische Erziehung.

Der Landrat im Alb-Donau-Kreis führt sein Amt in einem rückwärtsgewandten Bewusstsein ganz im Sinne der faschistischen Ideologie. Er vertritt die Ansicht, dass jede Gemeinschaft, besonders aber die Familie, zu ihrem Gedeihen der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Anpassung ihrer einzelnen Glieder erfordert. Dies führt zur Gleichschaltung der Eltern, sodass sie mit einer Stimme die Familie führen. Die individuelle Meinungsfreiheit eines einzelnen Elternteils in Erziehungsfragen muss, im Falle einer abweichenden Meinung vom anderen Elternteil, zum Wohle des Kindes geopfert werden. Diese Praxis erinnert daran, wie im Faschismus Individualrechte dem vermeintlichen Allgemeinwohl untergeordnet wurden.

Auf Basis dieser Argumentation untergräbt der Landrat mit seiner Behörde systematisch das Kinderrecht auf beide Eltern, indem er dessen Gewährung von der Übereinstimmung der Erziehungsmeinungen der Eltern abhängig macht. Befürworten nicht beide Elternteile dieses Recht, müssen deren Kinder Einschränkungen hinnehmen, insbesondere in Bezug auf den Kontakt zu dem Elternteil, der ihnen dieses Recht garantieren möchte, aber auch in ihrer Meinungs- und Informationsfreiheit.

Scheffolds illiberale, undemokratische und kinderrechtswidrige Erziehungsvorstellung steht im Widerspruch zu dem von Roland Raichenbach, Professor für Allgemeine Erziehungswissenschaft an der Universität Zürich formulierten Grundsatz der demokratischen Erziehung, die gerade durch die Anerkennung aller Menschen- und Grundrechte, also auch der Meinungsfreiheit, geprägt ist, welche im Kern „Rechte zum Dissens“ sind.

In einer E-Mail, die Freifam vorliegt, richtete ein besorgter Bürger am 23.04.2024 eine Anfrage an das Landratsamt im Alb-Donau-Kreis. Er wollte wissen, mit welchem Rechtsmittel und an welche Behörde er sich wenden muss, um Scheffold als Kandidaten ausschließen zu lassen. Bis heute hat er darauf trotz Nachfrage keine Antwort erhalten.

Den Kontext des von Scheffold vertretenen Pädofaschismus hat Freifam in zwei Videos ausführlich beleuchtet: Teil 1, Teil 2.

 

Bildnachweis: Screencapture von https://www.youtube.com/watch?v=yWL_bAXXRsQ

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

    https://freifam.de sandro.groganz@gmail.com Groganz Sandro
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