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Mehr Gerechtigkeit durch schnellere Familiengerichte

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Gerechtigkeit verzögert ist Gerechtigkeit verweigert. Unser Artikel beleuchtet, warum schnellere Gerichtsverfahren im Familienrecht essentiell für das Wohl der Betroffenen sind.

In Deutschland gibt es keine fortlaufend aktualisierten, direkten Statistiken zur Anzahl der Trennungen von Elternpaaren. Stattdessen bieten die Daten zu Ehescheidungen Anhaltspunkte für die Häufigkeit solcher Trennungen. Beispielsweise wurden im Jahr 2020 rund 149.000 Ehen geschieden. Diese Zahl kann als Indikator für die Gesamtzahl der Trennungen dienen, obwohl nicht alle Trennungen in offiziellen Scheidungen münden. Viele Paare leben in nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder haben Kinder ohne verheiratet zu sein, und ihre Trennungen werden nicht in den Scheidungsstatistiken erfasst. Entsprechend existiert keine Statistik darüber, wie viele Kinder jährlich in Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren involviert sind und wie viele Schicksale dadurch gerichtlich beeinflusst werden.

Die familienrechtlichen Verfahren in Deutschland regelt das Familienrecht, das vorrangig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) verankert ist. Die Bestimmungen im Familienrecht bieten allen Beteiligten einen Rahmen für den verantwortungsbewussten Umgang mit ihrer Macht und Verantwortung. Sie zielen darauf ab, das Wohl der betroffenen Familien und insbesondere der Kinder zu schützen. Daher ist es wichtig, dass diese Gesetze, wie alle anderen in einem Rechtsstaat, befolgt werden.

Leider kommt es in der Praxis vor, dass diese familienrechtlichen Vorgaben nicht immer angemessen umgesetzt werden, was zu Herausforderungen im System führt. Ein häufiges Beispiel hierfür ist die Nichtbeachtung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots. Dieses rechtliche Prinzip zielt darauf ab, Verzögerungen in Verfahren zu minimieren, um eine effektive und kindgerechte Bearbeitung von Familienangelegenheiten zu gewährleisten. Es soll langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden und stattdessen zeitnahe Lösungen fördern, die im besten Interesse der betroffenen Kinder stehen.

Bei der Beobachtung der familiengerichtlichen Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Fälle von Verzögerungen und Verstößen gegen klar geregelte gesetzliche Fristen auftreten.

Der Gesetzgeber sieht unter anderem in § 155 FamFG vor:

„(2) Das Gericht erörtert in Verfahren nach Absatz 1 die Sache mit den Beteiligten in einem Termin. Der Termin soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.“

In solchen Verfahren sind jedoch Wartezeiten von einem halben Jahr bis zu acht Monaten bis zur ersten Verhandlung üblich, und die erste Verhandlung führt nur selten zu einem Gerichtsbeschluss. Die betroffenen Familien, die sich an die Gerichte wenden, erleben oft bereits einen hohen Leidensdruck. Der Schritt, die Entscheidungsmacht über die wichtigsten Menschen im Leben anderen zu überlassen, wird in der Regel nur dann gewagt, wenn man selbst keine Lösung mehr finden kann und auf die konstruktive Mitwirkung neutraler Fachleute hofft.

Leider wird dieses Vertrauen in die Gerichte nicht selten enttäuscht. Anstatt Klärung und Lösung zu bieten, erleben Betroffene oft eine Verschleppung der Verfahren und eine Zuspitzung der Konflikte. Probleme werden manchmal erst während des gerichtlichen Prozesses künstlich erzeugt. Kinder, die in Loyalitätskonflikte verwickelt sind, werden sich selbst überlassen, manipulative Elternteile erhalten Zeit und Raum, um ihren Einfluss geltend zu machen, und gegen Gewalttäter werden keine effektiven Maßnahmen ergriffen. Wenn in Krisenzeiten keine aktiven Schritte unternommen werden, sondern eine passive Haltung eingenommen wird, sollte es nicht überraschen, dass sich Probleme nicht einfach auflösen, sondern zu ernsthaften Herausforderungen anwachsen.

In Fällen, in denen Kindern über Monate der Kontakt zu einem Elternteil verwehrt wird, sie fast vollständig von Geschwistern, Verwandten und Freunden isoliert und intensiver Manipulation ausgesetzt sind, kommt es vor, dass sie plötzlich erklären, einen Elternteil „aus freien Stücken“ nicht sehen zu wollen. Diese Manipulation würde möglicherweise nie ein solches Ausmaß erreichen, wenn nicht bereits auf behördlicher Ebene durch Unterlassung eine nahezu unbegrenzte Freiheit gewährt würde. Die Leidtragenden sind konsequent die Kinder sowie die Elternteile, die ihre Kinder lieben und deshalb davon absehen, weiter an ihnen zu zerren.

So entstehen in unserem Rechtssystem Probleme, die sich zwar schon abzeichneten, sich jedoch erst durch die enorm langen Bearbeitungszeiten vollständig manifestieren konnten.

In der Tat besteht hier eine signifikante Herausforderung: Viele Richter scheinen vor diesem Problem zurückzuschrecken. Der Kindeswille wird oft als unantastbar angesehen, dabei wird manchmal übersehen, dass eigentlich die Würde des Kindes im Vordergrund stehen sollte. Familiengerichte handeln nicht selten entgegen der geltenden Normhierarchie der Rechtsquellen, die von der Verfassung über Parlamentsgesetze bis zu Rechtsverordnungen und Satzungen reicht. Es scheint, als ob der Kindeswille groß genug sei, dass sich alle erwachsenen Beteiligten dahinter verstecken können, oft mit dem allzu bekannten Satz „Uns sind die Hände gebunden“. Doch ist damit wirklich die Pflicht erfüllt? In meinen Wertvorstellungen ist es essenziell, dass Personen, besonders jene in Positionen, die über Rechte und das Wohlergehen anderer entscheiden, ihre Verantwortung ernst nehmen und entsprechend handeln. Wenn Macht oder Autorität nicht konstruktiv eingesetzt wird, um Herausforderungen zu bewältigen und positive Veränderungen zu bewirken, kann dies das Vertrauen in das System und seine Entscheidungsträger nachhaltig erschüttern.

Eine verantwortungsvolle Handhabung von Macht erfordert das aktive Auseinandersetzen mit Herausforderungen, das Suchen angemessener Lösungen und das Respektieren der Bedürfnisse und Rechte der betroffenen Personen. Insbesondere im Bereich des Rechtswesens sind eine proaktive Herangehensweise an Probleme und die Bereitschaft, diese konstruktiv zu lösen, grundlegende Elemente verantwortungsbewusster Führung.

Herausforderungen bieten nicht nur die Möglichkeit, mutige Lösungsansätze zu erproben, sondern können auch Entscheidungsträgern Chancen für persönliches Wachstum und Entwicklung bieten. Wenn beispielsweise Familienrichter ihre wahrgenommene Opferrolle verlassen und sich ohne Angst mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen würden, wie etwa Artikel 6 des Grundgesetzes oder Paragraph 1684 des BGB, könnten sie innovative Lösungen entwickeln. Dazu könnten gehören:

  • Die Festlegung einer Umgangsregelung durch einen gerichtlichen Beschluss innerhalb kürzester Zeit, notfalls vorläufig.
  • Die Sanktionierung von eventuellen Verstößen gegen gerichtliche Anordnungen.
  • Die konsequente Belohnung des Einhaltens von Absprachen im weiteren Verlauf; dabei die durch vorausgegangene Schritte geschaffenen Fakten entsprechend der Kooperationsbereitschaft der Elternteile bewerten und dies in zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.

Durch solche Maßnahmen könnten Familienrichter aktiv dazu beitragen, das Familienrechtssystem effektiver und gerechter zu gestalten. Um dauerhaft gerechtere Lösungen im Familienrechtssystem zu erreichen, ist eine verstärkte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unerlässlich. Zusätzlich könnten regelmäßige Schulungen für Richter und Anwälte dabei helfen, das Bewusstsein für die Komplexität von Familienkonflikten zu schärfen und die juristische Fachkompetenz kontinuierlich zu verbessern. Auch verbesserte Unterstützungssysteme für betroffene Familien könnten wesentlich dazu beitragen, die Herausforderungen effektiv zu bewältigen. Solche Maßnahmen würden nicht nur die Qualität der rechtlichen Entscheidungsfindung erhöhen, sondern auch dazu beitragen, das Vertrauen in das Familienrechtssystem zu stärken.

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Autor

  • Karolina Aqabat

    Ich heiße Karolina und bin Mutter von drei Kindern. Im Familiengericht werde ich als „Kindesmutter“, „Antragstellerin“ oder „Antragsgegnerin“ bezeichnet – Begriffe, die mich auf eine „Verfahrensnummer“ reduzieren. Doch in Wirklichkeit bin ich ein Mensch, der unermüdlich für seine Kinder kämpft, insbesondere für ihr Recht, beide Eltern in ihrem Leben zu haben.

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2 comments

  1. Torsten 24 April, 2024 at 12:22 Reply

    Bei mir hat es von Antrag bis zum “kindeswohlgefährdenden” Verfahren zwei Monate gedauert. Zeit, welche die Mutter für sich genutzt hat. Die Vereinbarung ist die Saat von neuen Konflikten und es ist allen Verfahrensbeteiligten bewußt. Kindeswohl ein Witz.

  2. Klaus Fiegl 24 April, 2024 at 14:54 Reply

    1. Familienrichter sind in der Regel keine allzu intelligenten Menschen, da dauert die Meinungsbildung länger.
    2. In Phasen des Nichts-Tuns des Gerichts wird Kontinuität geschaffen.
    3. Für einen entscheidungsfaulen Richter kommt der Kontinuität große Bedeutung zu.

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