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Einführung in die Rechtspsychologie und wie sie die Urteilsbildung von Richtern erklärt

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Die Rechtspsychologie hilft zu verstehen, welche Faktoren Richter und Gutachter psychologisch bei ihren Entscheidungen und Empfehlungen beeinflussen. Dieser Artikel eines Psychotherapeuten gibt hierzu einen kurzen Überblick.

Immer wieder erlebe ich als Psychotherapeut vom Gericht und dessen Urteil enttäuschte Männer, Frauen und Kinder. Sie fühlen Unverständnis, egal ob hinsichtlich des Denkens, der Logik, des Gefühls, der Emotionen oder des Konfliktes. Da ist ein Gefühl von Ungerechtigkeit. „Mein Strafmaß ist höher als beim anderen….ich bin schuldig, mein Gegenüber nicht…..ich will doch, dass Papa und Mama zusammen bleiben…“

Richter entscheiden fallbezogen und haben einen mehr oder weniger breiten Rahmen, in dem sie sich bewegen können. Das schafft Ungerechtigkeit, denn hier sind nicht alle gleich.

Die Urteilsbildung der Richter hängt von zahlreichen rechtlichen und außerhalb des Rechts zu findenden Umständen ab. Die Rechtspsychologie befasst sich mit diesen Phänomenen.

Einige davon sind:

  • die Schwere der Tat, gibt es entschuldigende und rechtfertigende Umstände…
  • die Beschuldigten: Sind sie vorbestraft? Welcher sozialen Schicht gehören sie an? Welches Geschlecht haben sie, welche Hautfarbe? Sind sie attraktiv?….
  • die RichterInnen: Sind sie streng und strafend oder harmonisierend? Welche Berufserfahrung haben sie? Was sehen sie als Ursache an (z.B. Erziehungsstil, Krankheit….) Wem schreiben sie die Schuld zu? Ist der Angeklagte für sie vertrauenswürdig, können er/sie sich in das Opfer einfühlen…
  • die Urteilssituation: wie plädieren Staatsanwalt und Rechtsanwalt. Wurden die Richter vorher „geimpft“? Weiterhin sind gruppendynamische Prozesse von Wichtigkeit (z.B. Beleidigen oder Beschämen des Richters….)
  • dann gibt es natürlich auch Trends in der Rechtsprechung, regional unterschiedliche Strafhöhen und Entscheidungskriterien. Und schließlich fließen auch die richterliche Sozialisation, Karrierewünsche und -bedingungen sowie politische Überzeugungen und Zugehörigkeiten eine Rolle.

All dies wirkt sehr komplex zusammen und ist nicht oder nur schwer vorhersehbar.

Interessant ist auch, dass

  • im angloamerikanischem Bereich die Richter eher passiv und moderierend auftreten. Sie versuchen, Unstrittiges gerecht zu beurteilen (adversary system).
  • bei uns in Zentraleuropa suchen die Richter mehr aktiv und verfahrensbestimmend die Wahrheit. Sie informieren sich über Ermittlungsergebnisse, bestellen notwendig erachtende Zeugen und neutrale Sachverständige ein. Patientengutachten habe hier einen eher geringen Stellenwert (inquisitorisches System).

Im Sorge- und Umgangsrecht gilt: in ca. 60% der Gutachten wird das Kind als Opfer eines Elternteils erwähnt (die Zahlen sind 20 Jahre alt, ich gehe von Konstanz aus). Das Gericht versucht Regelungen zu finden, die dem Wohl der Kinder entsprechen. Das Kindeswohl ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff, der sich an folgenden Kriterien orientiert:

  1. die Bindungsqualität zu den Elternteilen
  2. die Kontinuität der Lebensverhältnisse und Beziehungen (z.B. den Geschwistern)
  3. der Persönlichkeit der Eltern, deren psychisch-körperliche Gesundheit, Erziehungsfähigkeit, ihrer Förderkompetenz, sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation.
  4. das Verhalten der Eltern untereinander
  5. der psychosoziale Entwicklungsstand des Kindes und
  6. der erklärte oder erschlossene Willen des Kindes

Gutachter sind für das Gericht wichtig; für professionelle Gutachter ist aber auch das Gericht wichtig, sie sind finanziell oft abhängig und schreiben deshalb gerichtsfreundlich. Private, klientenfreundliche Gutachten werden, wie schon geschrieben, weniger bewertet. Ein sehr erfahrener Kollege behauptete, dass Gutachten immer im Sinn des Auftraggebers Aussagen treffen.

Gutachter schreiben und untersuchen nach bestem Wissen und Gewissen. Nicht mehr und nicht weniger. Sie sind nicht gerecht, übersehen viel und verstehen manches nicht. Auch bei ihnen fließt die eigene Lebensgeschichte und emotionale Erfahrungen mit ein. Ich empfehle, nicht allzu viel Erwartungen in sie zu setzen.

Wer sich weitergehend zur Rechtspsychologie informieren will, dem lege ich den folgenden Aufsatz nahe: Friedrich Lösel, Doris Bender: “Rechtspsychologie” aus: Jürgen Straub, Alexander Kochinka und Hans Werbik (Hrsg): “Psychologie in der Praxis. Anwendungs- und Berufsfelder einer modernen Wissenschaft”, München: dtv 2000.

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Autor

  • Wolfgang Gans

    Als Arzt und Psychotherapeut schreibe ich für Freifam, weil für Kinder beide Elternteile wichtig sind. Diese prägen, möglichst durch Verständnis und Zuneigung; wobei Kommunikation, ein neues Wort für Liebe, wie es Papst Johannes XXIII einmal ausdrückte, das Medium ist. Die Familie ist der staatliche Grundbaustein. Ist dieser stabil, ist es auch der Staat. Mörderischer Elternstreit ist wie ein Bruch. Kann er nicht mehr gekittet werden, sollten wenigstens die Kinder nicht darunter leiden und ihre elterliche Liebe und Zuneigung ausdrücken dürfen. So können sie wieder zu stabilen Grundbausteinen heranwachsen.

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