Caritas Ulm-Alb-Donau dokumentiert grenzwertige Elternstrittigkeit ohne mit Vater gesprochen zu haben
Das Jugendamt Alb-Donau-Kreis hat in einem Antrag Albert Weissinger von der Caritas zitiert, demzufolge die Eltern hochstrittig seien und Elternberatung keinen Erfolg haben könne. Herr Weissinger hatte nach Auskunft des Vaters keinen Kontakt zu ihm.
Wie gestern berichtet, wirft das Jugendamt Alb-Donau-Kreis einem Vater eine Kindeswohlgefährdung wegen Vernachlässigung der Gesundheitsfürsorge vor – obwohl ein Kinderarzt für einen solchen Vorwurf keine Faktengrundlage erkennen mag. Die für den Antrag zuständige Julia Czerwinka vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts stützt sich in ihrem achtseitigen Antrag vom 11.03.2022 unter anderem mit folgendem Wortlaut auf einen Herrn Albert Weissinger von der Caritas Beratungsstelle.
„Am 02.03.2022 fand ein Austausch zwischen Herrn Weissinger, Caritas Beratungsstelle, und dem ASD statt. [Die Mutter) sei hier einige Male zur Beratung vor Ort gewesen und habe dem Austausch zugestimmt. Mehrere Versuche, [den Vater] zu bewegen, ebenfalls eine Elternberatung wahrzunehmen, seien gescheitert. Herr Weissinger habe den Eindruck, dass die hohe Strittigkeit zwischen den Kindseltern auf höchster Eskalationsebene und die schlecht laufende Umgangsthematik dringend bearbeitet werden müssten. Seitens der Beratungsstelle seien jedoch alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Vor allem die rechtlichen Dinge müssten geklärt werden. Herr Weissinger sei der Ansicht, dass es dringend eine andere Lösung für den Umgang benötige. Seiner Ansicht nach sei im Moment nur begleiteter Umgang möglich. [Der Vater] zeige wenig Feinfühligkeit im Bezug auf den gemeinsamen Sohn. Durch die permanenten Streitigkeiten zwischen den KE [Kindeseltern] und die Missachtung der gesundheitlichen Themen von [Sohn] durch den KV, bewege man sich seiner Ansicht nach bei der Umgangsthematik immer an der Grenze zur Kindeswohlgefährdung.
Es sei nachvollziehbar, dass [der Sohn] sich zeitweise gegen den Umgang wehre. Die Situation sei sehr belastend für ein Kind (seines Alters). Eine Anbindung an die Beratungsstelle sei aufgrund seines Alters jedoch nicht möglich. [Der Sohn] könne sich nicht ausreichend artikulieren. Eine Aussage zum Thema Loyalitätskonflikt sei daher nicht möglich. Jegliche Aussage hierzu wäre beinahe gutachterlich und liege daher außerhalb seiner Kompetenzen.
Herr Weissinger habe nicht den Eindruck, dass die Kindseltern imstande seien, die hohe Konflikthaftigkeit alleine zu bewältigen.“
Der betroffene Vater hat gegenüber Freifam mündlich versichert, nicht in Kontakt mit Herrn Weissinger gestanden zu sein. Die Eltern hatten sich bei Gericht auf die Beratungsstelle der Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. geeinigt. Dort hatte es auch bereits gemeinsame Termine mit der Mutter gegeben.
Frau Czerwinka hat in ihrem Gespräch mit dem Vater am 04.03.2022 diesen nicht auf die Ausführungen von Herrn Weissinger angesprochen, insofern hatte der Vater auch nicht die Möglichkeit den Sachverhalt klar zu stellen.
Herr Weissinger hat ausweislich des Online-Beratungsangebots der Caritas Ulm eine Ausbildung als Sozialpädagoge. Dieser Sozialpädagoge war alleine durch “einige Gespräche vor Ort” mit der Mutter zu folgenden Einschätzungen (“Eindruck”) fähig, zudem ohne dass er die Ausführungen des Vaters dazu gehört hat:
- hohe Strittigkeit zwischen den Kindseltern auf höchster Eskalationsebene
- schlecht laufende Umgangsthematik
- es benötige dringend eine andere Lösung für den Umgang
- im Moment sei nur begleiteter Umgang möglich
- der Vater zeige wenig Feinfühligkeit im Bezug auf den gemeinsamen Sohn
- es herrsche eine permanente Streitigkeit zwischen den Kindeseltern
- die Missachtung der gesundheitlichen Themen des Sohnes durch den Vater
- die Umgangsthematik sei immer an der Grenze zur Kindeswohlgefährdung
Wir haben am 25.03.2022 an die Caritas Ulm-Alb-Donau folgende Presseanfrage gestellt, um die Hintergründe für die Einschätzungen des Herrn Weissinger aufzuklären:
Das Kreisjugendamt Alb-Donau hat beim Amtsgericht Ulm einen Antrag auf Erörterung wegen Kindeswohlgefährdung gestellt, dieser liegt uns vollständig vor. Dieser Antrag besteht fast ausschließlich aus Zitaten in indirekter Rede, insbesondere wird ein Gespräch zwischen dem Jugendamt Alb-Donau-Kreis und Ihrem Herrn Weissinger wie folgt zitiert:
[…]
Hier schließen sich […] eine Reihe von Fragen an:1. Sind die Ausführungen von Herrn Weissinger zumindest sinngemäß so gegenüber Frau Czerwinka vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis gefallen?
2. Wann und wie und wie oft hat Herr Weissinger versucht, [den Vater] zu einer Elternberatung zu bewegen?
3. Ist es Standard Ihrer Beratungspraxis, dass versucht wird, den anderen Elternteil noch mit in die Beratung aufzunehmen wenn schon „einige Male“ eine „Beratung vor Ort“ mit dem ersten Elternteil stattgefunden hat? Wie stellen Sie dabei Ihre Neutralität sicher?
4. Auf welcher Grundlage kommen Sie bzw. Ihr Herr Weissinger zum Ergebnis, dass ein begleiteter Umgang notwendig ist?
5. Auf welcher Grundlage kommen Sie zum Ergebnis, dass der Vater die gesundheitlichen Themen [beim Sohn] missachtet?
6. Hat sich Ihr Herr Weissinger umfassend über die gesundheitlichen Themen [beim Sohn] informiert und wie kann er das als Sozialpädagoge einschätzen?
7. Was sind für Sie die Kriterien, um von einer „hohen Strittigkeit auf höchster Eskalationsebene“ zu sprechen?
Unsere Presseanfrage wurde von der Caritas Ulm-Alb-Donau bislang nicht beantwortet, obwohl wir um Beantwortung bis 01.04.2022 gebeten hatten.
Wir werden weiter über diesen Fall beim Amtsgericht Ulm berichten.
Bildnachweis: Albert Weissinger auf https://caritas-ulm.beranet.info/