In der Osthessen News spricht Familienrichterin Angela Winkler diese entlarvenden Worte:
“Egal, ob Sorgerechtsstreit oder Umgangsrecht – wir sind immer parteiisch – auf der Seite des Kindes.”
Ich bin erstaunt, denn die Neutralität des Gerichts ist ein zwingendes Gebot des Rechtsstaatsprinzips. Als Richterin hat Frau Winkler überhaupt nicht parteiisch zu sein, auch nicht für das Kind. Sie ist lediglich dem Gesetz unterworfen.
Opfert Frau Winkler die Neutralität des Gerichts auf dem Altar des Kindeswohls? Was ist das Kindeswohl? Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Anders ausgedrückt: Wer das Kindeswohl zum Maßstab macht, entscheidet subjektiv und willkürlich.
Man könnte im Verlauf des Berichts durchaus den Eindruck bekommen, dass Frau Winkler subjektiv handelt. Schauen wir uns ihre Worte an:
“Ein vom Partner Verlassener sieht sich als Opfer und glaubt, der Familienrichter werde dem anderen ‘ordentlich die Leviten lesen’ und ihn verurteilen.”
Wie kommt sie darauf? Warum ist sich Frau Winkler der Motive mancher Eltern so sicher? Sind Frau Winklers psychologischen Auslegungen objektiver als ihre parteilich juristischen? In der Überschrift heißt es, die Richterin verurteile nicht. Tatsächlich stellt sie wie ein Küchenpsychologe fest, dass ein verlassener Partner sich mit Hilfe des Richters rächen wolle. So etwas könnte man auch als Vorurteil auslegen.
Was, wenn dieser Partner einfach nur das Recht der Kinder auf beide Eltern gewahrt wissen will? So etwas kann die Richterin eventuell nicht erkennen, da sie den Eltern gegenüber nach eigener Aussage nicht neutral ist. Ausserdem macht sie sich dank subjektiver Interpretationen gerne schon ein festes Bild über die Innenwelt andere Menschen. Da könnte es schwer werden, ihr als Eltern einen anderen Blickwinkel zu verdeutlichen.
Hat Frau Winkler ein einfach gestricktes Richter-Gemüt, das sich im Kampf für das Gute wähnt und deshalb fünf grade sein lässt wenn es um das Recht geht? Wer traut einer solchen Richterin differenzierte und gesetzestreue Beschlüsse zu?
Die parteiische Frau Richterin Angela Winkler am Familiengericht in Fulda will nur “die Lösung, die am besten für das Kind ist”. Was ist mit den Elternrechten? In Art. 6 des Grundgesetz steht: “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern”.
In keinem Gesetz steht, dass Richter Partei für das Kind ergreifen sollen. Vielmehr schützt das Grundgesetz Familien vor Menschen, die ihre eigenen Lebensauffassungen den Eltern und Kindern überstülpen wollen. Ist Frau Winkler solch ein Mensch?
Ist Frau Winkler ein gutes Beispiel dafür, wie unverfroren Familienrichter ihre subjektive Selbstherrlichkeit im Gerichtssaal ausleben? Hebelt sie mit dem Kindeswohl auf der Fahne Grundrechte aus? Ist sie sich ihrer Sache so sicher, dass sie ihre einseitige Parteinahme skrupellos in der Öffentlichkeit zur Schau stellt?
Frau Winkler muss sich laut Gesetz um die Rechte aller Familienmitglieder kümmern. Stattdessen geht es ihr um das nebulöse Wohl nur eines Mitglieds, nämlich des Kindes. Indem sie Partei für die Kinder ergreift, besteht die Gefahr, dass sie sich als der bessere Elternteil inszeniert und ihre richterliche Macht missbraucht, um die Eltern zu entmachten.
Kann nun jeder aufgrund dieses Zeitungsartikels Frau Winkler als befangen erklären, weil sie parteiisch für die Kinder und gegen die Eltern ist? Wenn sie gegen die Eltern ist, ist sie doch schlussendlich auch gegen das Kind, nicht wahr?
Weiß Frau Richterin Winkler, dass Parteilichkeit und das Missachten von Gesetzen zur Amtsenthebung führen kann? Ihrer Pressestelle scheint das nicht bekannt zu sein, oder hat sie sich nicht von ihr beraten lassen? Besser wär’s gewesen…
Wenn sich diese Richterin auf das Kindeswohl bezieht, sollte man sie erst mal fragen ob sie überhaupt wisse was Kindeswohl ist? Eine Richterin aus dem schwarz-katholischem Fulda spricht von Kindeswohl? Wie viele Kinder wurden von solchen Richterinnen und Richtern wohl ihren Eltern entzogen und in katholische Kinderheime gesteckt, wo ihnen dann das gesamte Kindeswohl von Pädophilen beigebracht wurde? Wurde jemals ein Richter eine Beamtin des Jugendamtes für solch Missgriffe bestraft? Natürlich nicht! Ich bin absolut der Überzeugung, der Staat will Kinder also hat er sich mit allen Konsequenzen um das Wohlergehen der Kinder und zwar aller Kinder zu kümmern! Dazu gehört ohne wenn und aber Chancengleichheit! Es darf keine Rolle spielen aus welcher Familie ein Kind kommt, es muss jedes die gleichen Chancen bekommen, notfalls mit Zwang den Eltern gegenüber und mit gesetzlichen Konsequenzen für Beamte, wenn sie nicht genügend Sorgfalt walten lassen. Es kann nicht angehen dass man vom Staat mit Macht ausgestattet wird aber diese nicht entsprechend kontrolliert!
Kindeswohl heißt nichts anderes, als dem Kind alle Möglichkeiten bietet um sich bestmöglich zu entwickeln und es von allem fern hält was nicht dem Kindeswohl dient, z.B. Religionen bzw. Kirchen! Wenn sich der Staat das Recht heraus nimmt sich in die Familien und das Leben der Kinder einzumischen, dann ist er auch voll verantwortlich für die Entwicklung der Kinder, basta!