Ein Kind wird von der Mutter und deren neuem Freund heimlich aus dessen Heimat gerissen. Der neue Freund ist Bürgermeister und hat seine politischen Verbindungen missbraucht. Das Familiengericht sieht sich hilflos und beschließt, gegen das Unrecht nichts tun zu können. Als der Vater den Fall öffentlich macht und weiter um seine Kinder kämpft, machen ihn gleich zwei Gerichte mit Verfügungen mundtot. Der Vater kämpft aber weiter – und soll nun für 5 Tage ins Gefängnis oder eine Geldstrafe von 2.500 Euro leisten. Weil er die Täter seiner misshandelten Kinder benennt. Ohne Verhandlung, ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes.
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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg