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Fall Jessica Z.: Kreisjugendamt Rosenheim ermittelt einseitig zum Nachteil von Kindern und Mutter

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Im Fall Jessica Z. ermittelt das Jugendamt im Kreis Rosenheim einseitig und legt seine unzureichende Sachverhaltsermittlung zum Nachteil der Kinder und deren Mutter aus.

Was war geschehen?

Beim Amtsgericht Rosenheim sind die Verfahren betreffend der beiden Söhne der Mutter Jessica Z. anhängig. Der Vater setzte im Mai 2019 das Umgangsrecht der Kinder mit der Mutter plötzlich und abrupt aus. Im Rahmen einer nachfolgenden mündlichen Anhörung wegen Umgangsrecht und Sorgerecht hat die Jugendamtsmitarbeiterin, Frau J. Rabe, hierzu einiges beim Amtsgericht vorgetragen, ohne sich jedoch jemals an die Mutter gewandt zu haben.

Die Sachbearbeiterin Frau Rabe hat bei dieser mündlichen Anhörung nicht den Stand der Beratung vorgetragen, denn beraten wurde die Mutter vom Kreisjugendamt nie. Frau Rabe unterstützte weder die Kinder noch die Eltern beim Umgang. Was Frau Rabe jedoch tat: sie trug Unwahres vor, vermutlich, um die Mutter in ein schlechtes Licht zu rücken.

Unter anderem riet die Mitarbeiterin des Kreisjugendamt Rosenheim dem Vater, das Umgangsrecht der Kinder von Jessica Z. mit der Mutter auszusetzen, und zwar im Widerspruch zu ein einem gerichtlichen Vergleich des Oberlandesgerichts Nürnberg, der dieses Umgangsrecht festschrieb. So schilderte es der Vater selbst. Ein Jugendamt darf sich jedoch rechtlich nicht über einen gerichtlichen Vergleich der Eltern hinwegsetzen und eigenmächtig festlegen, dass solche Vergleiche keine Gültigkeit mehr habe. Außerdem brauchen Kinder Sicherheit und regelmässigen Umgang.

Von dieser fragwürdigen “Empfehlung” der Frau Rabe wusste die Mutter Jessica Z. nichts, sie wurde auch nicht vorab auf eventuell Probleme hingewiesen, die die zu einer solchen Empfehlung Anlass geben würden. Wenn es Probleme gibt, von denen die Mutter nichts wusste, hätte sich das Kreisjugendamt an Sie wenden müssen, aber nicht einfach den Umgang der Kinder durch Instrumentalisierung eines Elternteils aussetzen lassen – so verlangt es § 8a SGB VIII

Die jugendamtliche “Empfehlung” missachtete nicht nur geltendes Recht und Gesetze, sondern auch den Willen der Kinder, die kontinuierlich vortrugen, dass sie ihre Mutter sehen wollen. Doch den Willen der Kinder wusste die Sachbearbeiterin Frau Rabe mit einem skrupellosen Trick vor Gericht anzugreifen. Sie argumentierte am 13.06.2019 beim Amtsgericht Rosenheim, der Umstand, dass die Kinder sagen, sie wollen zu ihrer Mutter und ihre Mutter öfter sehen, sei der negativen Beeinflussung der Mutter geschuldet, weshalb der Umgang der Kinder mit der Mutter ausgesetzt werden solle.

Offenbar hält es die Sachbearbeiterin Frau Rabe für ausgeschlossen, dass Kinder ihre Mutter lieben und freiwillig Zeit mit ihr verbringen wollen.

Bei der mündlichen Anhörung am 13.06.2019 trug Frau Rabe noch weitere unhaltbare Behauptungen vor. Sie wurde in der Anhörung damit konfrontiert und antwortete, man solle das stattdessen schriftlich vortragen. Das entsprechende Schreiben des Anwalts der Mutter wurde am 17.06.2019 an Frau Rabe versandt. Es umfasst 5 Seiten und enthält 21 Fragen an Frau Rabe zu den diversen falschen Angaben im Amtsgericht Rosenheim am 13.06.2019. Bis heute hat Frau Rabe nicht geantwortet.

Ihr Vorgesetzter Johannes Fischer, der Leiter des Kreisjugendamtes Rosenheim wurde daraufhin angefragt. Auch dieser hat nicht geantwortet. Mehrfach wurde der Landrat angefragt. Die Antwort war von seiner Vorzimmerdame: Man hätte dies ja im Gerichtsverfahren bei der mündlichen Anhörung klären können. Bekanntlich verweigerte genau dies die Sachbearbeiterin Rabe.

Es entsteht der Eindruck, dass das Kreisjugendamt Rosenheim in Gestalt der Frau Rabe zum Nachteil von Kindern einseitig ermittelt und agiert. Ihre Dienstherren schützen dieses Vorgehen wohl in der Manier von Schildbürgern.

 

Bild: Symbolbild

Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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