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59 Tage Ordnungshaft für die Mutter und trotzdem sieht Peters Tochter ihren Papa nicht

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Das Familiengericht in Nürnberg stellte fest, dass die Mutter von Peters Tochter Gesetze missachtet, weil sie die achtjährige nicht zum Vater lässt. Deshalb wurden insgesamt 59 Tage Ordnungshaft beschlossen.

Davon hat die Mutter gerade mal 2 Tage im Gefängnis verbringen müssen. Der Richter meinte, sie sei eben eine unvernünftige Mutter, aber was könne er schon machen?

Das gleiche Gericht hat beschlossen, dass Peter seine Tochter derzeit ein halbes Jahr lang nicht sehen darf. Die Begründung? Es sei besser für das Kindeswohl. Näheres wird nicht erläutert.

Ein vorliegendes psychologisches Gutachten hat empfohlen, dass das Kind unbedingt auch Kontakt zum Vater haben soll. Das Gericht scheint sich daran nicht zu orientieren.

Die Entscheidung zum sechsmonatigen Kontaktabbruch traf das Gericht von Amtswegen. Ihm lag kein Antrag zugrunde.

Im Verlauf des jahrelangen Vaterentzugs lebte die Tochter zeitweise in einer Fantasiewelt und bildete sich ein, sie würde den Vater weiterhin jeden Samstag sehen.

Diese Situationen schildert uns Peter im Interview. Seinen Wunsch richtet er am Ende des Videos direkt an den zuständigen Richter: Lassen Sie endlich meine Tochter zu ihrem Vater!

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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