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Das Familiengericht vermischt die Eltern- mit der Paarebene

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Ja, ja, ja, die Therapeuten sagen es uns Eltern ständig: Wir dürfen nicht die Eltern- mit der Paarebene vermischen.

Schicken wir die Familienrichter bitte auch noch gleich zum Therapeuten, denn sie vermischen die beiden Ebenen auf jeden Fall. Würden sie sie trennen, dann stünde der Umgang nicht in Frage. Kinder würden ganz einfach beide Eltern gleich oft sehen. Ob sich die Eltern streiten, wäre dann unerheblich.

Die Realität jedoch ist, dass Richter argumentieren, die Eltern seien so zerstritten, dass sie keine gemeinsame Lösung finden, was die Kinder angeht, und deshalb die Kinder besser bei einem Elternteil leben sollten, damit der Streit aufhört.

So vermischt man Eltern- und Paarebene per Gericht.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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