Kinder werden Eltern geschenkt. Eltern besitzen ihre Kinder nicht, sie haben kein Recht, ihnen ihr Leben vorzuschreiben. Stattdessen können Eltern den Kindern nur ihr eigenes Leben vorleben und das Kind entscheidet, was es davon für sich übernimmt.
Dieser elterlichen Grundhaltung liegt zugrunde, dass ein Kind von Beginn an ein eigenständiger Mensch ist. Leider agieren Familiengerichte in Umgangskonflikten nicht im Sinne der Freiheit des Kindes. Indem ein Elternteil (meist die Mutter) als Lebensmittelpunkt erkoren wird, sagt das Gericht: Du bist besser bei diesem Elternteil aufgehoben.
Dies impliziert, dass die Lebensweise des bevorzugten Elternteils besser für das Kind ist. Die Wahrheit jedoch ist: keine elterliche Lebensweise ist für das Kind besser. Nur die Lebensweise, die das Kind im Laufe der Jahre für sich entwickelt, ist die beste für das Kind.
Ich rede nicht von Extremfällen, in denen ein Kind ernsthaften psychischen oder körperlichen Schaden erleidet. In der Mehrheit der Familien sind beide Lebensweisen der Eltern für die Eltern richtig und gleichzeitig für das Kind nicht relevant.
Besser gesagt: Die Art, wie die Eltern leben, sollte anerkennen, dass jedes Kind seine eigene Art zu leben hat. Das selbe sollten auch Familienrichter anerkennen. Wer das Wohl der Kinder im Blick hat, muss respektieren, dass sie von der ersten Sekunde ihres Lebens an ihren eigenen Weg gehen und auch so behandelt werden sollten.
Wer der Eltern nach einer Scheidung besser für das Kind ist, ist eine für die Entwicklung des Kindes irrelevante Frage. Die wichtigere Frage ist: Welcher der Eltern respektiert das Kind als eigenständiges Wesen? Wobei diese Frage wiederum nicht Grundlage für die Zuweisung zu einem Elternteil sein kann, denn: ein Gericht, das davon ausgeht, dass jeder Mensch als eigenständiges, würdevolles Wesen behandelt werden soll, kann nicht anhand von Graden der Eigenständigkeit die Eigenständigkeit bewerten, ohne die Eigenständigkeit zu missachten.