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Schickt uns Entscheidungen der Amtsrichterin Sabine Thiermann für ein Psychogramm über sie

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Wir bitten Leser, die von der Richterin Sabine Thiermann in Schwabach möglicherweise geschädigt wurden, sich bei Freifam zu melden. Bitte schickt uns ihre Gerichtsbeschlüsse, damit wir auf dieser Basis ein Psychogramm dieser Richterin erstellen und veröffentlichen können.

Aufgrund unserer Berichterstattung im Fall Jessica Z. liegen uns Anhaltspunkte über die Richterin Thiermann vor, die auf eine unrechtmäßige Rechtsprechung aufgrund psychische Probleme der Richterin hinweisen.

Wer auf ähnliche Weise durch Richterin Sabine Thiermann benachteiligt wurde, möge uns bitte die entsprechenden Sorge- oder Umgangsrechtsentscheidungen zusenden, damit wir auf der Grundlage dieser Daten ein gutachterliches Psychogramm dieser Richterin erstellen lassen können. Wir werden dann zu gegebener Zeit darüber im Detail berichten und aus dem Gutachten zitieren.

Bitte schickt eure Unterlagen an info@freifam.de. Wir werden die Daten nur im Rahmen der Redaktion behandeln und einem Gutachter zur Verfügung stellen.

Um euch ein Beispiel für mögliche Anhaltspunkte zu geben, die im Psychogramm der Richterin zu berücksichtigen wären, rekapitulieren wir hier den Fall Jessica Z.:

Nachdem die Eltern sich getrennt haben, hat der Vater einen Antrag beim Amtsgericht Schwabach gestellt, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Söhne zu erhalten. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht Schwabach war Sabine Thiermann.

Bei der mündlichen Anhörung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Vater ein Schreiben vorgelegt, welches ohne Unterschrift und ohne erkennbaren Absender war. Er sagte nur, das sei von seiner Schwester aus Pleinfeld.

In diesem Schreiben wurde verschiedene Lügen über die Mutter vorgebracht, die nicht stimmten. Die Richterin hat weder den Inhalt überprüft noch nach Beweisen gefragt und ging mit einer großen Gleichgültigkeit an den Fall.

Nebenbei sei erwähnt – der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits zweimal an Krebs erkrankt.

Auf der Grundlage der unbewiesenen Behauptungen eines nicht unterzeichneten Schreibens ohne Absender hat die  dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen und eine Hauptsache anhängig gemacht, bei der ein Gutachten bei Lutz Wallisch, GWG, in Auftrag gegeben wurde.

Das Interesse von Sabine Thiermann war nicht vorhanden, die tatsächlichen Verhältnisse der Nachtrennungsfamilie zu eruieren. Es kann dahin gestellt bleiben, ob dieses fehlende Interesse auf authistischen Zügen der Richterin beruht oder aufgrund sonstiger Unfähigkeit. Im Rahmen unserer Recherchen sind wir auf mehrere Fälle gestoßen, bei der die Richterin mit ihren Entscheidungen einen Elternteil in den Tod bzw. in die Existenzkrise getrieben hat. Jedenfalls scheint der hier beschriebene Fall kein Einzelfall zu sein.

Die unmittelbaren Folgen der Entscheidung der einstweiligen Anordnung von Frau Thiermann stellten sich jedenfalls wie folgt dar: der ältere Sohn ging damals in Röttenbach zur Schule. Dort hat ihn die Schwester des Vaters mit dem Vater mitten aus dem Unterricht gerissen und abgeholt. Die Schwester des Vaters hat dann der Mutter eine SMS geschrieben, dass Sie den Sohn abgeholt haben. Dies verursachte eine Geschwistertrennung, die über 9 Monate anhielt. Die beiden Brüder sahen sich dann nur noch an den Wochenenden. Der ältere Sohn musste durch das abholen des Vaters die Schule wechseln und nach Bruckmühl in die Schule.

Die Anwältin des Vaters hat neben dem einstweiligen Anordnungsverfahren gleichzeitig noch ein Hauptsacheverfahren eröffnet, in welchem die Richterin einen Beweisbeschluss erließ, dass ein Gutachten durch Lutz Wallisch vorgelegt werden soll. Dieses Gutachten wurde im späteren Verlauf unter anderem von Professor Dr. Hommers, Dr. Weinberger, Dr. Christidis, Dr. O´Connolly als unbrauchbar eingestuft. Trotzdem hat die Richterin Sabine Thierman dem GWG Gutachter Lutz Wallisch blind geglaubt und dann sogar das Sorgerecht auf den Vater übertragen mit der labbidaren Begründung “Hochstrittikgeit”.

Die Hochstrittigkeit wurde durch den Vater und dessen (mit ihm verwandten) Anwältin stragetisch behauptet, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

Die offensichtlichen Fehler in den Gutachten hat Sabine Thiermann entweder nicht erkannt oder ignoriert.

Die Entscheidung basierte auf dem fehlerhaften Gutachten des Lutz Walisch. Prof. Dr. Hommers schrieb am 23.08.2018  über das Gutachten des Lutz Wallisch:

Fazit:

Das Gutachten enthält zwar auch einige methodische, aber darüber hinaus gravierende Mängel in der Interpretation und Integration der Einzelbefunde in den familiären Kontext. Darüber hinaus war festzustellen, dass faktische Einzelbefunde (Äußerungen der Kinder über Gewalt des Kv gegen die Km) verfälschend ignoriert wurden. Verfehlt erschien die Erfüllung des gerichtlichen Auftrags, die “angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leber der Kinder” zu berücksichtigen. Die Schlussfolgerungen sind hinsichtlich der Auswirkungen der elterlichen Konflikte auf die Kinder und in der Analyse der objektivierbaren Anteile im Verhältnis zu den Bekundungen der Kindseltern unzulänglich. Zu den kritischen Punkten Interpretationsalternativen für Einzelergebnisse, Beziehungssystem und Bindung der Kinder an die Eltern, Gewalt in der Familie, Krebserkrankung des Kindsvaters, bisherige Versorgungserfahrung des Kindsvaters, darüber hinaus zu den übergeordneten Kriterien Kontinuität und Förderung erfolgen längere kritische Ausführungen seitens des Unterzeichneten. Insofern bietet das Gutachten des SV für eine Umsetzung der Empfehlung des SV in einer gerichtlichen Entscheidung nach der vorliegenden Analyse keine ausreichende Grundlage.

Dr. med. Friedrich Weinberger urteilte über das Gutachten des Lutz Wallisch am 31.07.2020:

In Bruckmühl waren diese bei Corona-bedingt unregelmässigen Schulbesuch ohne weitere, etwa verwandte Ansprechpartner – der Vater jetzt berufstätig-, einen großen Teil des Tages sich selbst überlassen.

Die Söhne selbst wünschen, wie bei o.g. Anhörung, aber auch schriftlich mit rundweg einfühlbaren Begründungen niedergelegt, bei ihrer Mutter leben zu dürfen. Der ältere Sohn brachte das auf einem für mich bestimmten Tonträger für sich wie seinen Bruder ganz aktuell und nachdrücklich jetzt (gestern) nochmals zum Ausdruck.

Am Gutachten von Lutz Wallisch merkte der Psychologe Prof. W. Hommers schon im Mai 2018 u.a. eine verfälschende Wiedergabe von Aussagen der Kinder über Tätlichkeiten des Kindsvaters kritisch an, vor allem die Außerachtlassung der gesamten “Perspektiven für das Leben der Kinder”.

Ich selbst bemängele an ihm, dass er von Momenten einzelner beobachteter Verhaltensweisen der Mutter auf deren grundsätzlich Erziehungsfähigkeit schloß, davon der Mutter eine grundsätzlich eingeschränkte Fähigkeit zur elterlichen Sorgewaltung unterstellte, was eine geradezu groteske Fehlinterpretation darstellt, die weder psychiatrisch noch psychologische Wissenschaft hergeben. Außen vor bleibt in dem Gutachten, was dessen Basis sein sollte, die Berücksichtigung des geäußerten Wunsches der Kinder, bei ihrer Mutter zu leben, was diese übereinstimmend, zeitübergreifend und mit nachfühlbaren Gründen bis heute vortragen.

Wie es mit dem Wallischen Gutachten aber auch sei: Es ist jetzt gute zwei Jahre alt. Damit ist seine Gültigkeit heute insgesamt relativiert. Vor allem aber ist die Aussagekraft der Kinder bezüglich ihres bevorzugten Aufenthaltes bei dem einen oder anderen Elternteil, ihrer gefühlsmäßigen Bindung an sie wie auch ihrer Beurteilung der Begleitumstände, die mit ihrem Leben bei Vater oder Mutter verbunden sind, von erheblich größerem Gewicht als noch vor zwei Jahren. Die geäußerten Wünsche der Kinder, die diese übereinstimmend,  zeitübergreifend und mit nachfühlbaren Gründen bis heute vortragen, berücksichtige der Sachverständige Wallisch von Anfang an unzureichend.

Ein schon erwähnter, fast grotesker Zug an diesem Gutachten kommt nochmals in seiner gerichtlich umgesetzten Empfehlung einer Psychotherapie zum Ausdruck, die, mit weiten Wegen verbunden, von den Kinder abgelehnt, ihnen aber bis heute aber aufgenötigt wird. Da scheint mir beim Psychologen Wallisch ein etwas mechanisches Bild von der Entwicklung von Kindern vorgelegen zu haben. Die besten Vorraussetzungen für ein seelisches Gedeihen von Kindern ist ihr Heranwachsen in mitmenschlich und materiell geordneten Verhältnissen, unter möglichst generationsübersteigend liebenden, harmonischen Beziehungen. Das Gutachten lief auf deren Untergrabung hinaus und empfahl einen künstlichen Ersatz für sie.

Das moderne Familienrecht, das bei Trennungen, Scheidungen von (Ehe)- Partnern das Schuldprinzip ablöste, will jeden Strafcharakter familiengerichtlicher Beschlüsse vermeiden. Das Gutachten von Herrn Wallisch führte de facto zu einer jahrelangen, einseitigen Begünstigung eines Elternteils und zu einer ungerechtfertigten Bestrafung des anderen Elternteils, der Mutter. Nach fast dreijähriger Wahrnehmung des Aufenthaltsbetimmungsrechtes für die Kinder durch den Vater wäre dessen Übertragung auf die Mutter schon ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit.

Ich selbst habe, wie anfangs gesagt, Frau Zelzer, die klare Bewusstseinslage, ungestörten formalen und inhaltlichen Gedankenablauf, eine ausgeglichene Stimmungslage und ungestörter Gedächtnis- und Erinnerungsleistungen aufwies, als psychisch gesunden und stabile Frau befunden. An ihrer Erziehungsfähigkeit bestehen aus psychiatrischer psychotherapeutischer Sicht keine Zweifel.

Über den Fall Jessica Z. wurde bereits bei RTL berichtet. Die familiengerichtliche Expertin von RTL meinte, das Gutachten von Lutz Wallisch ist für den Papierkorb. Mehr dazu hier:

https://freifam.de/2020/09/19/fall-jessica-z-gutachten-des-lutz-wallisch-von-der-gwg-fuer-den-papierkorb/

Mit welcher Ignoranz Sabine Thiermann ausgestattet ist, um das Richteramt zu begleiten zeigt sich daran, dass sie – trotz der bereits über das Gutachten erfolgten Medienberichterstattung und der vorgelegten Gegengutachten – im Beschluss vom 28.08.2018 den Gutachter alles abgekauft hat und dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen hat. Die Mutter als wertvolle Erziehungs-Resource für die Kinder wurde von der Richterin ignoriert.

 

Bildnachweis: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Schwabach

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Autor

  • Jessica Zelzer

    Als seit 2017 betroffene Mutter des Familienrechts, habe ich jahrelang erfahren, dass in diesem System die reine Willkür herrscht. Wenn man eine normale Trennung und Scheidung hat, fängt bei vielen der Alptraum an. Am schlimmsten ist es für die Kinder. Man ist der Willkür ausgeliefert. Angefangen bei Familiengerichten bis zu den Jugendämtern und den Verfahrensbeiständen. Den Blick auf die Kinder richtet dort niemand.

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