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Wie der Verein “Väteraufbrauch für Kinder” der Kampagne “Genug Tränen” schadet

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Die Kampagne “Genug Tränen” will den psychischen Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung beenden. Doch die größte Organisation im Aktionsbündnis macht sich mit einer Rechtsprechung gemein, die eben diesen Missbrauch ermöglicht.

Ein Kommentar unseres Chefredakteurs Sandro Groganz

Am 18. November startete die Kampagne Genug Tränen. Ihr Ziel ausweislich der Landing Page:

Wir setzen uns dafür ein, dass Eltern-Kind-Entfremdung wie in anderen Ländern auch als Form des psychischen Missbrauchs an schutzbedürftigen Kindern wahrgenommen und anerkannt wird. […] Kinder brauchen beide Eltern!Kein Kind sollte sich für den einen und gegen den anderen Elternteil entscheiden müssen. [..] 2023 müssen endlich die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht sein – Kindesmissbrauch duldet keinen Aufschub und kein Wegsehen!

Zu den Partnern im Aktionsbündnis der Kampagne gehören:

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.
  • Bundesinitiative Großeltern
  • Papa Mama Auch – Verband für Getrennterziehen

Die Kampagne ist grundsätzlich sinnvoll und das Marketing der Kampagne ist handwerklich gut umgesetzt. Sie ist jedoch unglaubwürdig, solange der Verein “Väteraufbruch für Kinder” (VafK) daran beteiligt ist. Dieser Verein begrüßt die Pseudo-Psychologie eines BGH-Beschlusses, der die Instrumentalisierung von Eltern-Kind-Entfremdung legalisiert, damit Familiengerichte Kindern einen Elternteil nehmen können. Wir berichteten darüber: “Väteraufbruch für Kinder” (VafK) und Projektgruppe Doppelresidenz verraten Wechselmodell.

Mit dem Dogma der “Hochstrittigkeit” hat der BGH ein pseudo-psychologisches Konzept in der Rechtsprechung verankert, das Eltern nach der Trennung dazu motiviert, Streit als Strategie anzuwenden, damit der andere Elternteil die Kinder weniger oft sieht. Dieses Dogma fördert daher Eltern-Kind-Entfremdung. Es ist bezeichnend, dass der im September wiedergewählte Bundesvorstand des VafK, Herr Markus Witt, eine Website unter https://hochstrittig.org betreibt, die sich dieser Pseudo-Psychologie verschrieben hat und sich sogar in einer Definition von Hochstrittigkeit versucht.

Leider konterkariert mit dem VafK der größte Partner im Aktionsbündnis das Ziel der Kampagne “Genug Tränen”. Der VafK steht mit seiner Einschätzung der BGH-Rechtsprechung im Widerspruch zur Kampagne. Überzeugend wirkt das nicht. Daher ist zu bezweifeln, dass die Kampagne ihr Ziel wie anvisiert bis 2023 erreichen wird.

Nichtsdestotrotz wäre der Kampagne ein Erfolg zu wünschen und auch, dass der VafK endlich die Rechtsprechung des BGH vollständig durchschaut, die auf Pseudo-Psychologie beruht und nicht auf dem Grundgesetz. Geht der VafK nicht auf Distanz zum BGH, bleibt die Kampagne unglaubwürdig.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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7 comments

  1. Marcus Horndt 29 November, 2021 at 09:27 Reply

    Leider bist du mit deiner Analyse – wie so oft – messerscharf und sie wird nicht allen gefallen! Sie werden sich angegriffen fühlen, gegen dich schießen, dich verhöhnen und beleidigen. Also…weitermachen! Hochachtung vor deinem Mut und deiner unglaublichen Kraft, Sandro

  2. Michael Kaiser 30 November, 2021 at 13:15 Reply

    Es kann nur eine Lösung geben:
    Das Residenzmodell! Alles andere ist blabla und führt weiter zum Elternentzug für die von Scheidung und Trennung betroffenen Kinder!

  3. Peter Brightman 2 Dezember, 2021 at 09:48 Reply

    Bei Eltern-Kind-Entfremdung wird nicht nur psychischer Missbrauchs an schutzbedürftigen Kindern betrieben, allzuoft wird vergessen, dass auch der ausgegrenzte Elternteil psychischem Missbrauch ausgesetzt ist, denn wenn es um Eltern-Kind-Entfremdung geht, sind immer zwei Menschen davon betroffen. Abgesehen davon, gibt es auch Kind-Kind Entfremdung, etwa dann wenn Geschwister voneinander zwangsweise getrennt werden.

    • Colin Buckingham 30 Januar, 2022 at 17:43 Reply

      Hallo Peter. Ich bin der Grossvater von einem kleinen Mädchen, die unter eine unglaubliche psychische Belastung leidet wegen Lügen, die die Mutter vor einem Gericht über den Vater (mein Sohn) deponiert hat. Es ist das dritte Mal dass sie sowas beginnt und jetzt lehnt das Kind den Vater komplett ab. Die Eltern sind nicht verheiratet und sind getrennt. Allerdings hat mein Sohn gemeinsames Sorgerecht. Die Vorwürfe sind “sexuelle Missbrauch” und mein Sohn hat bis jetzt (sieben Monaten) keine Möglichkeit sich zu verteidigen. Die Mutter hat es über das Jugendamt eingeleitet und es ist jetzt bei einem Gericht gelandet. Sein Besuchsrecht ist ausgestellt (zum dritten Mal) obwohl das Verhältnis zwischen Sohn und Tochter hervorragend war. Jetzt will das Mädchen ihr Vater nicht mehr sehen da sie seit den sechs Monaten nur unter den Einfluss der Mutter lebt. Das richtet natürlich eine unglaubliche Schaden an das Kind. Nach meiner Meinung, der Schuldige ist, ausser die Mutter, ist das Gericht. Wir denken an ein Verleugnungsprozess gegen der Mutter zu starten. Haben Sie vielleicht andere Vorschläge?

  4. Peter Bonk 6 Dezember, 2021 at 15:26 Reply

    Interne Zwistigkeiten gibt es immer und überall und in den besten Familien. Wir mögen nicht immer gleicher Meinung sein, dennoch müssen wir Schulter an Schulter stehen wenn es darum geht die Rechte unserer Kinder durchzusetzen und gegen die Diskriminierung vorzugehen. Nur geschlossen sind wir stark. Einzeln ist jeder von uns leicht verwurstbar.

    ein “parteiloser” Vater

  5. Brigitte B. 5 Oktober, 2022 at 23:16 Reply

    Leider geht es auch Müttern so. Keine Karrieremöglichkeiten wg. familienfeindlicher, starrer Arbeitszeiten > kein Homeoffice in vielen Frauenberufen möglich, sondern nur Teilzeit mit garantierter Altersarmut: z.B. Einzelhandel, Pflege, Gastronomie

    Der “arme” Vater (eigener Betrieb mit über ein Dutzend Mitarbeiter, fährt Mercedes) zahlte nur für die Tochter den Mindestunterhalt und die Mutter brauchte noch das Aufstocken durch Hartz IV > von Teilzeit kann man nicht leben. Und wenn die Tochter groß ist mit 17, KAUFT der Vater die Tochter mit BMW und Weltreisen – MEHRZAHL von Australien bis Kalifornien, Dubai etc. Ich wurde von der Abitur-Feier ausgeschlossen. Meine Tochter wollte ihren Bachelor mit 21 machen und sich eine Eigentumswohnung kaufen. Das ist neun Jahre her.

    Selbst ihrer Großmutter gratulierte sie nicht zum 70. !

    Heute lebt sie mit ! 26 ! von Gelegenheitsjobs, hat keinen Freund und lebt im Kinderzimmer beim Vater !!!
    Was soll ich da denken, wenn eine 26jährige noch kein eigenes Leben führt und nur auf dem Vater fixiert ist ???

    Braucht man solche Väter???

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