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Herr Buschmann, schützen Sie die Meinungsfreiheit in Familien!

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Freifam fordert von Bundesjustizminister Marco Buschmann: Die Meinungsfreiheit in Familien muss geschützt sowie gerichtliche Eingriffe in Sorge- und Umgangsrecht bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern verboten werden.

Das deutsche Familienrecht muss dringend reformiert werden, um die Meinungsfreiheit innerhalb der Familie zu schützen und die Erziehung zu demokratisieren. Diesen Aspekt missachtet das Eckpunktepapier des Bundesministerium für Justiz zur Modernisierung des Kindschaftsrechts bislang zum Schaden von zehntausenden Kindern jährlich.

Der Kern des Problems

Das derzeitige Familienrecht schreibt in § 1627 Satz 2 BGB vor:

“Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie [die Eltern] versuchen, sich zu einigen.”

Dieser Zwang zum Konsens führt im Familiengericht bei einer hohen und lang anhaltenden Intensität des Elternstreits dazu, dass ein Elternteil als Ultima Ratio das gesamte Sorgerecht sowie den Kontakt zu den Kindern verliert. Dieser Konsenszwang auf der Meinungsebene der Eltern verpflichtet die Familiengerichte seit Inkrafttreten des § 1627 Satz 2 BGB im Jahr 1958 systematisch dazu, die demokratische Erziehung und eine pluralistische Grundordnung der Familie zu verhindern.

Die nötigen Reformen

Wir fordern zwei Gesetzesänderungen von Bundesjustizminister Buschmann, durch die der Kernbereich des Familienrechts erst in Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gebracht wird:

  • Abschaffung von § 1627 Satz 2 BGB: Freifam fordert die ersatzlose Löschung von § 1627 Satz 2 BGB, der Eltern zwingt, sich bei Meinungsverschiedenheiten zu einigen. Dieser Satz ist grundsätzlich nicht mit dem Wesensgehalt der Meinungs- und Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, denn dieses Grundrecht schließt eine gesetzliche Pflicht zur Meinungseinigung oder -änderung kategorisch aus. Deshalb kann sie auch Eltern nicht abverlangt werden.
  • Keine Eingriffe in Sorge- und Umgangsrecht bei Meinungsverschiedenheiten: Freifam fordert außerdem, dass Meinungsverschiedenheiten der Eltern nicht wie bisher zu Einschränkungen im Umgangs- oder Sorgerecht führen dürfen. Die aktuelle familiengerichtliche Praxis untergräbt das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, denn niemand darf mit dem Verlust von Grundrechten bestraft werden, alleine weil er eine andere Meinung hat und sie mit anderen teilt. Es ist nicht ersichtlich, warum Familienmitglieder von dieser Freiheit weiterhin ausgenommen sein sollten.

Eine Reihe von weiteren redaktionellen Anpassungen im BGB und weiteren Nebengesetzen wird natürlich die Folge sein, z.B. der Ausschluss von Tätigkeiten des Jugendamtes in SGB VIII bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern.

Demokratische Erziehung

Mit der Umsetzung unserer Reformvorschläge hielte die Meinungsfreiheit Einzug in das Familienrecht. Eltern würden in ihrer individuellen Erziehungsrolle ermutigt werden, und können ihre Kinder auf ihre persönliche Art und Weise aufziehen, wodurch die Kinder die Toleranz von Vielfalt, Respekt und demokratischen Werten in der Erziehung erleben.

  • Recht auf Dissens: Eltern hätten das Recht, unterschiedliche Meinungen zu Erziehungsfragen zu äußern, ohne dass dies automatisch zu rechtlichen Nachteilen führt. Dies würde sicherstellen, dass Meinungsverschiedenheiten nicht als Bedrohung für das Kindeswohl betrachtet werden, sondern als natürliche und gesunde Dynamik innerhalb einer pluralistischen Erziehung.
  • Abschaffung des absoluten Konsenszwangs: Der Druck auf Eltern, ihre individuellen Meinungen zugunsten eines erzwungenen Konsenses aufzugeben, würde entfallen. Stattdessen könnte eine Familienordnung eingeführt werden, die es den Eltern ermöglicht, bei ihrer Meinung zu bleiben, ohne dass sie deshalb Elternrechte verlieren könnten.
  • Schutz hochstrittiger Erziehungskonflikte: In Fällen sogenannter hochstrittiger Erziehungskonflikte würde der Fokus auf lebenspraktischen Entscheidungen liegen. Gerichte würden bei Hochstrittigkeit nicht mehr die Möglichkeit haben, eine paritätische Erziehung in Frage zu stellen, sondern würden lediglich zu einer konkreten Angelegenheit entscheiden, zum Beispiel, auf welche weiterführende Schule ein Kind gehen soll.

Verfassungskonforme Familienordnung

Nicht nur würden unsere zwei Reformvorschläge demokratische Erziehungspraktiken innerhalb der Familie schützen, sie würden Familien in unterschiedlichen Konstellationen auch eine Familienordnung garantieren, die freiheitlich-demokratisch ist. Streit als Prozesstaktik, um eine gleichberechtigte Elternschaft zu verhindern, funktioniert dann nicht mehr.

  • Wechselmodell als Regelfall: Das symmetrische Wechselmodell, bei dem Kinder nach einer Trennung gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen verbringen, entspricht der freiheitlich-demokratischen Familienordnung, weil in ihm das demokratische Prinzip des Pluralismus verwirklicht wird. Durch die geforderten Reformen würde dieses Modell zum Regelfall und damit die gleichberechtigte Beteiligung beider Elternteile und die Förderung der Meinungsvielfalt innerhalb der Familie gewährleistet. Die Informationsfreiheit des Kindes hinsichtlich der Meinungen der Eltern wäre durch den paritätischen Kontakt gewährleistet.
  • Quasi-automatisches Sorgerecht für nichteheliche Väter: Im herrschenden Familienrecht kann Vätern, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet waren, das Sorgerecht verweigert werden, wenn sie sich in Erziehungsfragen nicht mit der Mutter einigen können. Dies wäre nicht mehr möglich und das gemeinsame Sorgerecht würde bei einem Antrag vor Gericht automatisch dem Vater zugesprochen werden, es sei denn, es läge eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vor, wobei die reine Existenz einer Meinungsverschiedenheit nicht mehr als Gefährdung angesehen würde.

Demokratisierung des Familienrechts

Jetzt ist der Bundesjustiziminister gefragt! Herr Buschmann, beenden Sie die 66 Jahre Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Familien. Sie ist einer Demokratie unwürdig und eine Farce im Namen des “Kindeswohls”.

Weitere Details zu unseren Reform-Forderungen, ihrer verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Funktionsweise der herrschenden Familienrechts lassen sich unserem kostenlosen Buch “Demokratisierung des Familienrechts” entnehmen.

 

Bildnachweis: Julia Deptala

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Autoren

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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  • Klaus Fiegl

    Stellvertretender Chefredakteur - Ich bin der Vater hinter dem BGH Wechselmodell-Beschluss aus 2017 (XII ZB 601/15), sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Durch das deutsche Familienrecht wurde ich an meine Grenzen geführt, weil ich um den Kontakt zu meinen Kindern kämpfen musste. Heute kämpfe ich für andere.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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