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Die Wechselmodell-Bewegung ist gescheitert

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Die Wechselmodell-Bewegung 1.0 ist gescheitert, weil sie den Konsens der Eltern als kindeswohldienliche Voraussetzung nicht in Frage gestellt hat. Es braucht eine Bewegung 2.0, die das Recht auf Dissens in der Erziehung fordert.

Heute habe ich am Elternkongress des VafK teilgenommen und vier Vorträgen von Wissenschaftlern und Juristen gelauscht, die wichtig für die Wechselmodell-Bewegung sind. Vor allem die in der Eröffnung und nachfolgend von der Referentin Sünderhauf geäußerte Enttäuschung über die fehlenden Fortschritte, vor allem in der Politik, sowie die Inhalte der weiteren Vorträge lassen mich zu der Schlussfolgerung kommen: Die Bewegung ist aufgrund ihres bisherigen Ansatzes gescheitert. Sie vertritt die Vorstellung, dass der Staat in Gestalt des Familiengerichts die Aufgabe hätte, Trennungsfamilien zu beruhigen und zu befrieden, um die Grundlagen für das Wechselmodell herzustellen.

Mit der konsens-fokusierten Sichtweise hat sich die bisherige Wechselmodell-Bewegung in Deutschland selbst ein Bein gestellt. Weil sie den Konsens der Eltern als kindeswohldienlich nicht in Frage gestellt hat, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2017 leichtes Spiel, in seinem Beschluss (Az. XII ZB 601/15) das Wechselmodell in die vorhandenen Schranken des Elternkonsens gemäß §§ 1627 und 1687 Abs. 1 BGB zu zwingen. Der Elternkonsens ist die zentrale, im Gesetz verankerte Erwartung der Familienrichter an Trennungseltern. Wer sich streitet, kann diese Erwartung nicht erfüllen und das Wechselmodell nicht leben – so die einfach Logik am Familiengericht.

Wenn die Wechselmodell-Bewegung weiter die Erziehungserwartung des Familienrechts teilt, unterstützt sie das, was das Wechselmodell systematisch verhindert, nämlich den Elternkonsens. Solange der Elternkonsens nicht in Frage gestellt wird, wird das Wechselmodell in den Mühlen des herrschenden Familienrechts und durch Lobbyisten in Berlin zermalmt, weil diese Kräfte im herrschenden System des Elternkonsens schon seit Jahrzehnten die Oberhand haben. Die vom FDP-geführten Bundesjustizministerium anvisierte Reform des Familienrechts, plant zum Wechselmodell lediglich, die Rechtsprechung des BGH in ein Gesetz zu gießen.

Dies zeigt: Das Spiel ist zu Ende, weil man es auf Basis des Grundprinzips des herrschenden Familienrechts gespielt hat. Die Wechselmodell-Bewegung hat verloren. Der Systemwechsel  kommt nur, wenn die Grundannahme des Systems entkräftet wird, nämlich der Elternkonsens. Das heißt: der Elterndissens muss als kindeswohldienlich etabliert werden.

Die Wechselmodell-Bewegung muss, wenn sie noch eine Chance haben will, zu dem werden, was sie eigentlich ist: eine egalitäre Bewegung zur Demokratisierung des Familienrechts. Das freiheitlich-demokratische Recht von Eltern und Kindern auf Dissens als zentrale Forderung muss Teil der Erziehung werden: Niemand darf – auch Eltern nicht – Rechte wegen Meinungsverschiedenheiten verlieren. Doch genau das geschieht im Familienrecht.

Nur das symmetrische Wechselmodell garantiert eine pluralistische Erziehung durch beide Eltern. Es ergibt sich zwingend aus den Grundrechten von Art. 6 GG in Verbindung mit Art. 5 GG. Erst die Verbindung von Elternrecht und Meinungsfreiheit in der Familie schützt die freiheitlich-demokratische Erziehung. Es darf nicht mehr um die Frage gehen, was im Sinne des Kindeswohl eine “gute” Erziehung ist. Stattdessen müsste ein verfassungskonformes Familienrecht gemäß des im Grundgesetz verankerten pluralistischen Prinzips verschiedene Erziehungsvorstellungen schützen, auch in der Trennungsfamilie.

Um diese zu bewerkstelligen, muss ein verfassungskonformes Familienrecht muss zwischen Erziehungsmacht (Sorgerecht), wo der Konsens Sinn macht, und Erziehungsfreiheit (Umgangsrecht), wo der Dissens Sinn macht, unterscheiden. Die Parallele zur Zivilgesellschaft verdeutlich die Notwendigkeit dieser Trennung. Schließlich wird die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt, wenn man eine andere Meinung hat als die Regierung. Im Familienrecht hingegen geschieht dies sehr wohl: Ein Elternteil darf nicht im Widerspruch zum anderen erziehen oder Kritik an der Erziehung des anderen ausüben, insbesondere nicht vor den Kindern. Falls doch, wird im Extremfall das Sorgerecht, also das Recht über sein Kind zu “regieren”, auf einen Elternteil übertragen. Ab diesem Punkt darf der andere Elternteil erst recht nicht mehr kritisieren und auch nicht seine abweichende Erziehungsmeinung mit dem eigenen Kind teilen.

Erst wenn Anderserziehende und eventuell im Sorgerecht benachteiligte Eltern im symmetrischen Wechselmodell geschützt werden, sind die Familie und das Familienrecht in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angekommen. Erst dann wurde die Erziehungsmacht eines Elternteils entkoppelt von der Erziehungsfreiheit, so wie auch die Meinungsfreiheit unabhängig von der herrschenden Regierung existiert. Dies würde sicherstellen, dass Kinder in einem Umfeld aufwachsen, das sowohl die Entscheidungsfähigkeit der Eltern, notfalls nur eines Elternteils, als auch ihre Fähigkeit zur individuellen Erziehung und zur Auseinandersetzung mit verschiedenen Sichtweisen stärkt.

Erst wenn für unterschiedlich erziehende Eltern das symmetrische Wechselmodell garantiert und geschützt wird, sind die Familie und das Familienrecht in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angekommen. Es braucht den paradigmatischen Wechsel zur Wechselmodell-Bewegung 2.0, die für das Recht auf Dissens in der Erziehung kämpft.

In unserem Buch “Demokratisierung des Familienrechts” beleuchten wir die verschiedenen Aspekte des symmetrischen Wechselmodells als verfassungskonforme Erziehungsstruktur, die dem Pluralismus gerecht wird.

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Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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2 comments

  1. Klaus Fiegl 30 Juni, 2024 at 21:30 Reply

    Die Arbeit der Befürworter des Wechselmodells ist und war sehr wichtig, um das Thema überhaupt in die Breite zu bringen.

    Das Buch von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf war für mich extrem wichtig, um mein damaliges persönliches Verfahren bis zum BGH bringen zu können.

    Danke!

  2. Alex 20 Juli, 2024 at 16:09 Reply

    “Schließlich wird die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt, wenn man eine andere Meinung hat als die Regierung. ”

    Doch. Alles, was räächts ist.

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