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Rollenbild

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Das Familienrecht / -gericht orientiert sich an Rollenbildern der Familie aus den 1960er Jahren. Zu dieser Zeit war es üblich, dass der Vater arbeiten war, um Geld für die Familie zu verdienen und die Frau als Hausfrau zu Hause blieb, um die Kinder zu versorgen.
Heutzutage verändern sich die Rollenbilder dahingehend, dass Väter auch mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, und Mütter auch verstärkt berufliche Ziele haben. Dies schlägt sich leider noch nicht im Familienrecht nieder, nach dem in den meisten Fällen die Kinder der Mutter zugesprochen werden. Dies nennt man Residenzmodell und ist die denkbar schlechteste Variante, seine Kinder im Falle einer Trennung / Scheidung zu betreuen. Vor allem, wenn der andere Elternteil nicht damit einverstanden ist.

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Bildquelle: Landtag von Baden-Württemberg

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