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Lüge der Staatsanwaltschaft Ulm führte zu unrechtmäßiger Verurteilung des Chefredakteurs von Freifam

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In einem schockierenden Missbrauch des Rechtssystems hat die Staatsanwaltschaft Ulm in einem Strafverfahren eine Lüge verwendet, die nachweislich zur unrechtmäßigen Verurteilung von Sandro Groganz, dem Chefredakteur von Freifam, führte.

Die Staatsanwaltschaft hat mich als Chefredakteur von Freifam unrechtmäßig verfolgt. Der Angriff gegen unsere Pressearbeit begann mit der Anklageschrift vom 23.09.2020 im Strafverfahren 2 Ds 35 Js 5413/20, die von Staatsanwältin Jessica Granat erstellt wurde. In dieser Schrift wurde behauptet, es liege ein Strafantrag vor, der sich auf meine angebliche Straftat nach dem Kunsturhebergesetz durch die Benutzung eines Fotos eines Richters bezieht. Dieses Foto des Dr. Markus Bühler von seiner Website habe ich auf Freifam in mehreren Artikeln über eben diesen Familienrichter des Amtsgericht Ulm verwendet.

In der Verhandlung am Amtsgericht Ehingen am 17.02.2021 vertrat Claudia Nemetz die Staatsanwaltschaft Ulm und setzte dort die Lüge ihrer Kollegin und ihres Chefs fort. Wegen dieser grundlegenden Unwahrheit führte die Anklageschrift dazu, dass ich vom Amtsgericht Ehingen in der ersten Instanz wegen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz verurteilt wurde.

Glücklicherweise wurde die Verurteilung in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ulm am 25.11.2021 aufgehoben (Aktenzeichen 1 Ns 35 Js 5413/20), denn das Landgericht bemerkte, dass der für die Verfolgung und Verurteilung zwingend nötige Strafantrag nicht vorlag. Damit ist gerichtlich erwiesen, dass ich in dieser Sache weder hätte verurteilt noch überhaupt angeklagt oder gegen mich ermittelt werden dürfen.

Granat hatte unzweifelhaft eine falsche Tatsachenbehauptung verbreitet, nämlich dass ein Strafantrag vorlag. Als Staatsanwältin ist sie jedoch gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob ein Strafantrag vorliegt oder nicht. Es kann daher nicht anders sein, als dass sie log, es gäbe den Strafantrag, obwohl es ihn nicht gab. Diese Falschaussage wurde explizit vom Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, Christof Lehr, unterstützt, der in einem Schreiben an mich mitteilte, dass er persönlich der Anklage gegen mich zugestimmt habe.

Es ist nicht nur so, dass in Ulm eine Staatsanwältin gelogen hat und der Leiter der Staatsanwaltschaft diese Lüge unterstützt hat, nun ermittelt dieselbe Staatsanwältin gegen sich selbst wegen möglicher strafrechtlicher Konsequenzen gegen sie wegen dieser Lüge. Ich habe nämlich am 11.12.2023 Strafanzeige gegen Granat und ihren Chef Lehr gestellt wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB). Die Lüge könnte ernste Konsequenzen für die beteiligten Staatsanwälte haben, da der Verdacht besteht, dass die Verurteilung eines Unschuldigen erfolgte, obwohl ein prozessuales Hindernis vorlag, nämlich der fehlende Strafantrag.

Der lügnerische Klüngel in der Staatsanwaltschaft Ulm geht noch weiter: Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde hin, dass die beschuldigte Staatsanwältin Granat meine Strafanzeige gegen sie selbst bearbeitet, äußerte der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm sinngemäß, dass er diesbezüglich keine Bedenken habe. Diese Situation ist besonders problematisch, da Granat wohl kaum unabhängig in eigener Sache ermitteln kann, zumal sie der Lüge überführt wurde. Ihr Chef Lehr ist ebenfalls voreingenommen, da sich die Strafanzeige auch gegen ihn richtet, weil er möglicherweise dazu beigetragen hat, dass ein Unschuldiger verurteilt wurde.

Die Lügner in der Staatsanwaltschaft Ulm haben nicht nur eine unrechtmäßige Verurteilung zu verantworten; sie kümmern sich nicht nur selbst um die Frage, ob ihre Lüge strafrechtliche Konsequenzen haben soll; sondern sie sehen darin auch noch kein Problem bezüglich ihrer Objektivität. In einer Staatsanwaltschaft, wo eine Staatsanwältin mit dem Segen ihres Chefs eine Lüge verbreitet, die zur unrechtmäßigen Verurteilung führt, und dann genau die gleiche Staatsanwältin eine Strafanzeige bearbeitet, in der es um diese Unwahrheit geht, und ihr Chef dies zulässt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, besonders wenn der Leiter der Staatsanwaltschaft selbst in die Sache verwickelt ist und damit einen Eigennutz an der Vertuschung einer Lüge hat.

Wenn sich der Leiter einer Staatsanwaltschaft, wie in Ulm Christof Lehr, einer Lüge anschließt, die zur unrechtmäßigen Verurteilung führt, dann kann man der gesamten Staatsanwaltschaft nicht mehr vertrauen.

Den Anspruch der Staatsanwaltschaften, die objektivste Behörde der Welt zu sein, straft die Staatsanwaltschaft Ulm sprichwörtlich Lügen. Granat wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder lügen, diesmal um sich selbst vor einer Strafverfolgung zu schützen. Ihr in die Lüge verstrickte Chef Lehr wird es ihr wohl danken. Wäre es anders, würden beide vermutlich ihren Job verlieren und Claudia Nemetz auch. Besser wäre es für den Rechtsstaat.

AKTUALISIERUNG VOM 27.07.2024:

Inzwischen ist klar, dass die Staatsanwaltschaft Ulm eine strafrechtliche Relevanz ihrer Lüge verneinen wird. Mit Schreiben vom 19.07.2024, bei mir eingegangen am 26.07.2024, lässt mich der Leiter der Ulmer Strafverfolgungsbehörde, Christof Lehr, wissen:

“Dass Sie wiederholt Frau Granat und mich als Lügner bezeichnen verbitte ich mir und behalte mir deswegen vor, weitere Schreiben mit beleidigenden Inhalten nicht mehr zu beantworten.”

Da der leitende Staatsanwalt eine Wahrheit, nämlich dass er und Frau Granat Lügner sind, als Beleidigung ansieht, muss ihm generell abgesprochen werden, dass er noch zwischen Lüge und Wahrheit unterscheiden kann. Es ist ganz einfach: Wer einen Menschen ermordet ist ein Mörder, wer Menschen belügt ist ein Lügner. Wenn der Leiter einer Staatsanwaltschaft eine einfache Wahrheit über sich selbst als Ehrverletzung ansieht, dann muss ihm ein objektives Urteilsvermögen abgesprochen werden. Gerade wenn es um ihn selbst geht, darf man eigentlich erwarten, dass er besonders selbstkritisch ist und vor allem, dass er Anderen die Beurteilung über ihn überlässt. Stattdessen lügt Lehr dazu, dass er ein Lügner ist, indem er fälschlich eine Beleidigung behauptet.

Damit ist klar, dass die Staatsanwälte in Ulm, die in eigener Sache über die strafrechtliche Relevanz ihrer Lüge entscheiden wollen, voreingenommen sind und keine Straftat erblicken werden, sondern sich beleidigt fühlen. Ihr persönliches Ehrgefühl wird eine objektive Bewertung ihrer Tat verschleiern und leiten. Wer wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm ein überführter doppelter Lügner ist, wenn es um den heiklen Aspekt der Verurteilung Unschuldiger geht, der wirft jegliche Sachlichkeit und Unabhängigkeit für seinen egoistischen Vorteil über Bord. Die Staatsanwaltschaft Ulm ist die subjektivste Behörde der Welt, mit einem notorischen Lügner an ihrer Spitze.

Am Rande sei noch zu erwähnen, dass Lehr vergessen hat, die Staatsanwältin Nemetz zu erwähnen, die ich ebenfalls wahrheitsgemäß als Lügnerin bezeichne. Sieht Lehr darin keine Beleidigung, akzeptiert er bei ihr die Wahrheit, dass sie eine Lügnerin ist?

 

Das Foto zeigt Christof Lehr, Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm. Bildnachweis: Screencapture von https://www.rtl.de/cms/lka-ermittlungspanne-in-ulm-staatsanwaltschaft-entschuldigt-sich-bei-krankenschwester-4480845.html

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Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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3 comments

  1. Alex 20 Juli, 2024 at 16:02 Reply

    Lügende Staatsanwaltschaften, lügende Richter, die vom Verfahrensbeistand erkannte und vom Gutachter später bestätigte sekundäre Kindeswohlgefährdung einfach canceln und Zweitgutachtern Negierung des eigenen Zweitgutachtens in den Mund legen (OLG Dresden, Meyer, Angermann, Kauffmann, Piel, Norbis), ist asoziales Gesindel. Derartiges Gesindel missbraucht im Falle des OLGs Dresden Kinder. Jugendämter (Dresden-Loschwitz: Stabenow, Preußer-Hitzing) insistieren heimlich bei Gutachtern, um dem Ergebnis des Gutachtens eine Richtung zu geben, was dann auch gemacht wird und nur durch eine unbedarfte Erstgutachterin, die meinte, dass dies mit ins Gutachten gehört, sich aber an die Anweisung des Jugendamtes (Stabenow) trotz aller Widersprüche gehalten hat. Ganz überrascht tut das Jugendamt dann, dass die Aussagen der eigenen Eltern verleumdenden Mitarbeiterin im Gutachten auftaucht. Wenn der Staat anfängt, Gutachten zu manipulieren und Gerichtsverfahren zur Farce verkommen, sind wir wieder im Dritten Reich oder der DDR.

    Abscheulich, widerlich. Offensichtlich rechtsbeugend, aber der Kumpel dieses Gesindels hat dann die Strafanzeige bezüglich Rechtsbeugung auf dem Tisch und lügt weiter munter daher, um den Staatsapparat zu schützen. In der DDR wars nicht schlimmer.

    Ekelhaft, die Jugendamtsmitarbeiter Stabenow und Preußer-Hitzing und Richter Meyer, Piel, Angermann, Kauffmann, Norbis

  2. Tatjana Strekalina 27 Juli, 2024 at 15:36 Reply

    Herr Groganz,
    ich würde gern von Ihnen erfahren… Zuvor aber kurze Einleitung:
    “In der neueren Debatte werden vielfach zwei Gruppen von Prozessvoraussetzungen unterschieden:
    1. Als Befassungsverbote werden solche Prozesshindernisse bezeichnet, die in jedem Fall dem Erlass eines Sachurteils entgegenstehen, die also stets zu einer Verfahrenseinstellung führen (ggf. auch gem. § 260 III StPO nach Beginn der Hauptverhandlung in Gestalt eines Prozessurteils). z.B. Fehlen einer wirksamen Anklage oder eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses.
    2. Demgegenüber soll die Gruppe der sog. Bestrafungsverbote zwar im Regelfall denselben Effekt haben. Ein Unterschied zu den Befassungsverboten zeige sich aber dann, wenn das Verfahrenshindernis erst so spät entdeckt wird, dass bereits feststeht, dass der Angeklagte ohnehin freizusprechen ist („Freispruchsreife“): Dann sei statt einer Einstellung mittels Prozessurteil wegen des Verfahrenshindernisses doch ein freisprechendes Sachurteil zu erlassen. … Dazu gehört u.a. Fehlender Strafantrag…”

    Nun meine zwei Fragen an Sie:
    1. Wurden Sie, Herr Groganz, wie oben beschrieben freigesprochen (ein freisprechendes Sachurteil) oder wurde das Verfahren eingestellt?
    2. Erging diese Einstellung per Beschluss ohne Hauptverhandlung oder hätten Sie noch mal in die Verhandlung LG erscheinen müssen?
    Danke im Voraus.
    Liebe Grüße
    Tatjana S.

    P.S.
    Ich freue mich herzlich für diesen Ausgang. Alles Gute für Sie!

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