Landrat Heiner Scheffold darf als Kinderrechte-Schänder bezeichnet werden
Gegen unseren Chefredakteur wurde Anzeige gestellt, weil die von ihm auf Freifam verfassten kritischen Artikel über den Landrat des Alb-Donau-Kreis, Herr Heiner Scheffold, angeblich beleidigend seien. Die Staatsanwaltschaft Ulm teilte dem Chefredakteur mit Schreiben vom 23.09.2020 mit, dass das diesbezügliche Ermittlungsverfahren eingestellt wird, da kein Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bestehe. Damit gilt es nicht als Beleidigung, wenn man öffentlich Herrn Heiner Scheffold als Kinderrechte-Schänder bezeichnet und ihm öffentlich vorwirft, dass er Kinder entwürdigen lässt, Kinder psychisch misshandeln lässt, Gewalt gegen Kinder ignoriert, womöglich Körperverletzung im Amt an Kindern begeht. Damit hat die Staatsanwaltschaft Ulm zumindest in dieser Hinsicht … Landrat Heiner Scheffold darf als Kinderrechte-Schänder bezeichnet werden weiterlesen
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