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Merz – die Familienfaschisten

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Wie Bundeskanzler Friedrich Merz und seine Frau Charlotte das autoritäre Regime des Familienfaschismus in Deutschland perpetuieren – eine investigative Enthüllung.

Freifam entlarvt den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz und seine Frau Charlotte Merz als zentrale Figuren im herrschenden faschistischen Familienregime, das unter dem Deckmantel des Kindeswohls pluralistische Elternschaft unterdrückt.

Friedrich Merz ist als Bundeskanzler und Bundesvorstand der CDU ein politischer Erhalter des Familienfaschismus, der unter Konrad Adenauer gesetzlich verankert wurde. Charlotte Merz erweist sich als Direktorin und Familienrichterin am Amtsgericht Arnsberg, die das familienfaschistische Regime im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Kindern und Eltern aufzwingt.

Einleitung

Der Begriff „Familienfaschismus“ beschreibt ein autoritäres Regime im deutschen Familienrecht, das elterlichen Konsens erzwingt und pluralistische Elternschaft systematisch unterdrückt. Es handelt sich um eine gesetzlich normierte Ordnung, die elterlichen Dissens in Erziehungsfragen als Gefahr für das Kindeswohl pathologisiert und Harmonie als ultimatives Ziel glorifiziert, auf Kosten individueller Rechte von Kindern und Eltern. Basierend auf § 1627 BGB, der seit 1957 vorschreibt, dass Eltern ihre Sorge „in gegenseitigem Einvernehmen“ ausüben müssen, wird Meinungsvielfalt zwischen Eltern als Bedrohung dargestellt, was zu Sanktionen wie dem Verlust von Sorgerecht oder Umgang führt. Dieses System, das hinter dem Deckmantel des Kindeswohls agiert, spiegelt faschistische Prinzipien wider, indem es Einheit über Freiheit stellt und Abweichler bestraft.

Aktuell zentrale Figuren im herrschenden Familienfaschismus sind Friedrich Merz, der seit Mai 2025 als Bundeskanzler amtiert und seit Januar 2022 Vorsitzender der CDU ist, sowie seine Ehefrau Charlotte Merz, Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg und Familienrichterin. Als politischer Führer der CDU verkörpert Friedrich Merz die Kontinuität eines Systems, das die Partei seit Konrad Adenauer als Bollwerk des Familienfaschismus etabliert hat, während Charlotte Merz in ihrer richterlichen Rolle qua Gesetz (§§ 1627, 1628 BGB) verpflichtet ist, dieses Regime durchzusetzen, oft mit seelisch sadistischen Konsequenzen für Kinder und Eltern: das herrschende Familienrecht entfernt lieber einen Elternteil aus dem Leben der Kinder, statt – wie es sich in einem demokratischen System gehört – Erziehungskonflikte zwischen den Eltern zuzulassen.

Diese investigative Analyse basiert auf historischen Analysen der CDU-Familienpolitik, einer detaillierten Prüfung der relevanten Gesetze sowie auf Presseanfragen an beide Merz und deren Antworten. Sie enthüllt, wie das demokratische System eine faschistische Unterströmung birgt, die Meinungsfreiheit in der Familie pervertiert und die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) in diesem Teilsystem untergräbt. Im Folgenden werden die Strukturen des Familienfaschismus skizziert, die Rollen des Ehepaars Merz beleuchtet und die Implikationen für Gesellschaft und Politik diskutiert.

Definition und Skizze des Familienfaschismus

Der Familienfaschismus stellt ein autoritäres Regime dar, das im deutschen Familienrecht verankert ist und die Familie als Einheit der harmonischen Vereinigung idealisiert, während es elterlichen Dissens systematisch unterdrückt und pluralistische Meinungsvielfalt als Bedrohung für das Kindeswohl pathologisiert. Dieses Konzept, das auf der faschistischen Ideologie vom Leben als harmonisches Zusammensein gründet, sowie auf davon abgeleiteten faschistischen Prinzipien der Gleichschaltung basiert, sieht den Staat als drittes Erziehungsorgan, das in der Familie Konflikt eliminiert, um eine kollektive Harmonie zu erzwingen – auf Kosten individueller Freiheiten. Es ist kein bloßer ideologischer Vorwurf, sondern ein gesetzlich normiertes System, das seit dem Inkrafttreten von § 1627 BGB im Jahr 1958 elterliche Sorge als Pflicht zum „gegenseitigen Einvernehmen“ definiert, wobei Meinungsverschiedenheiten als Abweichung von der „natürlichen Ordnung des Familienlebens“ gewertet werden.

In der Argumentation unseres Artikels „Alle deutschen Richter und Beamten sind Familienfaschisten“ wird dieser subsystemische Faschismus als strukturelle Machtapparatur beschrieben, die alle Richter und Beamten qua Amt zu seinen Vollstreckern macht: Sie sind verpflichtet, §§ 1627 und 1628 BGB durchzusetzen, die bei fehlendem Konsens eine graduelle Eskalation vorsehen – von der Übertragung der Entscheidung auf einen Elternteil bis hin zur staatlichen Intervention, um die Familie in eine harmonische Ordnung zu verwandeln. Pluralistische Elternschaft, die unterschiedliche Erziehungsansichten toleriert, wird dadurch unterdrückt, da Dissens als Kindeswohlgefährdung gilt und der Staat als oberster Harmoniehüter auftritt, was eine faschistische Familienordnung etabliert, die Loyalitätspflichten erzwingt und Abweichler mit Umgangs- und Sorgerechtsverlust bestraft.

Ein zentraler Aspekt dieses Regimes ist seine sadistische Logik, wie im Artikel „Alle deutschen Richter und Beamten sind seelische Sadisten gegen Kinder und Eltern“ dargelegt: Es wird als besser erachtet, dem Kind ultima ratio einen Elternteil zu nehmen, als es elterlichem Streit auszusetzen, was eine institutionalisierte Form der seelischen Grausamkeit darstellt. Beispiele für diese Haltung, verankert in §§ 1627 und 1628 BGB, sind gerichtliche Entscheidungen, die das Wechselmodell, also die 50/50 Betreuung nach Trennung der Eltern, nur bei Kommunikation und Kooperation erlauben und in Konfliktfällen das Ein-Eltern-Modell durchsetzen, was Kinder von pluralistischen Einflüssen isoliert und den zentralen demokratischen Wert der Toleranz des Dissens untergräbt.

Detaillierte Informationen zum Familienfaschismus enthält unser Buch „Demokratisierung des Familienrechts”, das sich noch in Arbeit befindet, dessen Entwürfe wir aber schon veröffentlichen.

Der Familienfaschismus in der CDU: Historische Kontinuität

Die CDU verkörpert seit ihrer Gründung unter Konrad Adenauer die tragende Säule des Familienfaschismus in Deutschland, ein System, das autoritäre Familienstrukturen durch gesetzliche Reformen zementiert und pluralistische Elternmodelle wie das paritätische Wechselmodell systematisch ablehnt. Diese Kontinuität zeigt sich in einer Kette von Familienrechtsreformen, die den Zwang zum elterlichen Konsens als Kern des Kindeswohls etablieren, während Dissens als Bedrohung pathologisiert und mit Sanktionen belegt wird, was eine repressive Ordnung schafft, die Abweichung von der „harmonischen Familie“ bestraft.

Der Grundstein wurde in den 1950er Jahren gelegt: Unter Adenauers Kanzlerschaft führte das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 § 1627 BGB ein, der Eltern verpflichtet, ihre elterliche Gewalt „in gegenseitigem Einvernehmen“ auszuüben, mit einem Stichentscheid beim Vater bei Uneinigkeit – ein Schritt von der patriarchalischen Alleinherrschaft hin zu einer scheinbar gleichberechtigten, aber ebenso autoritären Konsenspflicht, die Uneinigkeit als Zerstörung der Familienstruktur brandmarkte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1959 den automatischen Stichentscheid für verfassungswidrig, woraufhin Gerichte in Streitfällen entscheiden sollten, was den Staat als obersten Harmoniehüter etablierte und pluralistische Elternschaft weiter unterdrückte.

Es ist daher kein Wunder, dass die Partei das Wechselmodell als gesetzlichen Standard ablehnt, wie in Bundestagsdebatten 2018, wo CDU/CSU-Abgeordnete wie Mechthild Heil und Marcus Weinberg betonten, dass es ohne elterliches Einvernehmen zu Konflikten führe und das Kindeswohl schädige, priorisiere man doch die „Qualität der Beziehung“ über gleiche Zeitaufteilung. Diese Haltung, rhetorisch in Kindeswohl-Argumente gehüllt, perpetuiert eine Sanktionslogik, die elterlichen Dissens als gefährlich deklariert und mit Sorgerechtsverlust oder Umgangsbeschränkungen ahndet, was pluralistische Erziehungsansichten unterdrückt und eine konforme Familienordnung erzwingt.

In unserem Artikel „Der Familienfaschismus in der CDU“ entlarven wir diese Kontinuität auf Basis weiterer historischer Fakten als faschistische Unterdrückung.

Presseanfragen und die Verleugnung der Realität

Um Friedrich und Charlotte Merz die Möglichkeit der Stellungnahme zum Familienfaschismus zu ermöglichen, haben wir an beide Presseanfragen gestellt.

In beiden Fällen liefen die initialen Antworten – formuliert durch eine Regierungssprecherin bzw. den Pressesprecher des Landgerichts Arnsberg – darauf hinaus, den Familienfaschismus sinngemäß als subjektive Einschätzung oder bloße Meinung abzutun, anstatt ihn als reales, gesetzlich normiertes Regime anzuerkennen, das seit Jahrzehnten elterlichen Dissens unterdrückt und Harmonie durch Zwang erzwingt.

Nach Erhalt dieser Antworten haben wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Familienfaschismus keine Meinung, sondern eine erweislich wahre Tatsache darstellt, die durch gesetzliche Vorschriften wie §§ 1627 und 1628 BGB normiert ist und pluralistische Elternschaft systematisch verhindert. Wir haben den Betroffenen daraufhin eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, mit einer Frist bis zum 5. August 2025. Bis gestern (5. August 2025) ist jedoch keine weitere Antwort erfolgt, was das Schweigen zu diesem Thema weiter vertieft.

Die Antworten offenbaren eine Strategie, die der Kaschierung der systematischen Unterdrückung der Meinungsfreiheit zwischen Eltern in Erziehungsfragen dient, welche durch das Harmoniedogma erfolgt: Statt die faktenbasierte Kritik an der seelisch sadistischen Logik des Systems – wonach der Entzug eines Elternteils der pluralistischen Elternschaft vorzuziehen ist – zu adressieren, wird die Debatte auf eine subjektive Ebene verlagert, was die institutionelle Realität des Regimes leugnet und ernsthafte Diskussionen blockiert.

Diese Abwehrhaltung unterstreicht die Komplizenschaft der Merz und verdeutlicht, wie das familienfaschistische Teilsystem seine Kritiker und Opfer verhöhnt, indem es leidvolle Tatsachen zu Meinungen erklärt.

Friedrich Merz: Der politische Mitläufer des Familienfaschismus

Anhand der Antwort auf unsere Presseanfrage lässt sich unschwer erkennen: Als Vorsitzender der CDU seit Januar 2022 und Bundeskanzler seit Mai 2025 verkörpert Friedrich Merz die passive Fortsetzung des Familienfaschismus, indem er als Mitläufer agiert, der das autoritäre System der elterlichen Konsenspflicht aufrechterhält, ohne substantielle Reformen anzustoßen oder die Unterdrückung pluralistischer Elternrechte zu beenden. Merz’ Führung zeichnet sich durch eine rhetorische Betonung „starker Familien“ aus, die jedoch den Kern des Problems – das Einvernehmensdogma gemäß § 1627 BGB – unangetastet lässt und stattdessen kosmetische Anpassungen priorisiert, die den Status quo zementieren.

In seiner Rolle als CDU-Chef und nunmehriger Kanzler hat Merz keine Initiativen ergriffen, um das familienfaschistische Regime zu reformieren, das seit Adenauer die CDU prägt und pluralistische Modelle wie das Wechselmodell nur unter der Bedingung perfekter Kooperation erlaubt, während Konflikt mit Sorgerechtsverlust sanktioniert wird. Stattdessen unterstützt die CDU unter Merz familienpolitische Maßnahmen wie erweiterte Elternzeit und Elterngeld, die scheinbar progressiv wirken, aber den autoritären Zwang zum Konsens ignorieren und damit die Unterdrückung abweichender Erziehungsansichten perpetuieren.

Merz’ Führung positioniert die CDU weiterhin als Bollwerk gegen Veränderungen des Familienfaschismus: Im Wahlprogramm 2025 und in öffentlichen Äußerungen wird die „Stärkung der Familie“ propagiert, doch dies dient als Euphemismus für die Aufrechterhaltung des Systems, das Dissens in der familialen Erziehung pathologisiert und den Staat als Harmonie-Erzwinger beibehält.

Charlotte Merz: Die richterliche Vollstreckerin des Familienfaschismus

Charlotte Merz, geborene Gass, ist seit 2021 Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg und agiert in ihrer Funktion als Familienrichterin als zentrale Exekutorin des Familienfaschismus, verpflichtet durch §§ 1627 und 1628 BGB, elterlichen Dissens zu sanktionieren und pluralistische Elternschaft zu unterdrücken. Als Leiterin eines Amtsgerichts, das für Familienrechtssachen zuständig ist, setzt sie täglich das autoritäre Regime um, das Harmonie erzwingt und bei fehlendem Einvernehmen Gerichte wie ihres als Schiedsinstanz einsetzt, oft mit dem Ergebnis, dass Kinder von abweichenden Elternteilen isoliert werden – eine Praxis, die den sadistischen Kern des Systems offenbart, indem sie den Entzug elterlicher Rechte als „Kindeswohlschutz“ kaschiert.

In ihrer beruflichen Position ist Charlotte Merz qua Gesetz gebunden: § 1627 BGB verlangt „gegenseitiges Einvernehmen“ in der elterlichen Sorge, während § 1628 BGB bei Uneinigkeit die gerichtliche Entscheidung vorsieht, was Richter wie sie zu Vollstreckern macht, die Dissens pathologisieren und mit Maßnahmen wie Sorgerechtsübertragung oder Umgangsbeschränkungen ahnden. Dies perpetuiert eine faschistische Familienordnung, die Meinungsvielfalt in Erziehungsfragen als Gefahr deklariert und den Staat als ultimativen Hüter der Einheit positioniert, oft zulasten von Kindern, die in einseitigen Modellen aufwachsen und pluralistische Einflüsse verlieren.

Besonders kritikwürdig ist ihr Versäumnis, als Richterin eine Normenkontrollklage gegen diese Vorschriften einzuleiten, wie sich aus der Antwort auf unsere Presseanfrage ergibt, obwohl sie dem Grundgesetz (fdGO) verpflichtet ist und Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 5 des Grundgesetzes elterliche Rechte als individuelle (Meinungs-)Freiheiten schützt, die nicht durch erzwungenen Konsens eingeschränkt werden dürfen. Dieser Widerspruch – die Pflicht zur Verfassungstreue versus die Umsetzung autoritärer Normen in der Familie – unterstreicht ihre Rolle als Mitläuferin: Statt das System zu hinterfragen, wie es von der fdGO verpflichteten Richtern zu erwarten wäre, wählt sie Passivität, was die Unterdrückung von Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) in der Familie fortsetzt und den Rechtsstaat pervertiert, um die fdGO für Familien zugunsten einer faschistischen Vorstellung vom Zusammenleben außer Kraft zu setzen.

Als langjähriges Mitglied der CDU teilt Charlotte Merz die ideologische Ausrichtung der Partei, die den Familienfaschismus seit der Adenauer-Ära als zentrales Element der Familienpolitik aufrechterhält und pluralistische Reformen ablehnt. Diese politische Affiliation verstärkt ihre Rolle als richterliche Vollstreckerin, da sie nicht nur qua Amt, sondern auch parteipolitisch an einem System gebunden ist, das Dissens in der Familie pathologisiert und Harmonie durch Zwang erzwingt. Ihre Mitgliedschaft in der CDU unterstreicht somit eine doppelte Komplizenschaft: beruflich als Richterin und ideologisch als Parteimitglied, was ihre Untätigkeit bei der Infragestellung verfassungswidriger Normen wie § 1627 BGB noch gravierender macht.

Perversion des Rechtsstaats durch das Merz-Ehepaar

Die Abtun des Familienfaschismus als bloße „Meinung“ in den Antworten auf die Presseanfragen stellt eine tiefe Perversion des Rechtsstaates zur Aushöhlung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) für die Familie dar, da sie unbestreitbare Tatsachen – wie die gesetzliche Unterdrückung pluralistischer Elternschaft durch §§ 1627 und 1628 BGB – bagatellisiert und das System als subjektive Interpretation darstellt, während es in Wirklichkeit die fdGO zugunsten autoritärer Kontrolle umdeutet.

Indem Friedrich und Charlotte Merz diese erweislich wahre Tatsache und Kritik als Meinung abweisen, kaschieren sie die reale Dynamik, in der elterlicher Dissens pathologisiert wird, um eine faschistische Harmonie in der Familie zu erzwingen: Das Grundgesetz schützt in Art. 5 GG die Meinungsfreiheit als Grundrecht, das auch in der Familie gilt, und in Art. 6 GG die elterlichen Rechte als unveräußerliche Freiheiten, doch das herrschende Familienrecht dreht dies mit §§ 1627, 1628 BGB um, indem es Dissens als Kindeswohlgefährdung deklariert und den Staat zur Zwangsharmonisierung ermächtigt – eine Umkehrung, die demokratische Pluralität opfert und autoritäre Gleichschaltung priorisiert, wie in totalitären Systemen, wo Abweichung als Gefahr eliminiert wird – hier jedoch im Teilsystem der Familie.

Besonders evident wird diese Perversion im Versäumnis von Charlotte Merz, als Richterin eine Normenkontrollklage gegen die verfassungswidrigen Elemente von §§ 1627 und 1628 BGB einzuleiten: Als Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg und Familienrichterin ist sie dem Grundgesetz verpflichtet und könnte verfassungswidrige Normen dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, doch ihre Untätigkeit – trotz bekannter Kritik an der Unterdrückung pluralistischer Modelle – signalisiert institutionelle Komplizenschaft und perpetuiert ein System, das Richter zu bloßen Vollstreckern macht, ohne die fdGO zu wahren. Dies unterstreicht eine systemische Schwäche, in der Richter wie Merz die Verfassung nicht aktiv schützen, sondern das Regime aufrechterhalten, was die Perversion vertieft: Statt Meinungsvielfalt zu fördern, wird sie in der Familie systematisch eingeschränkt, was zu einer faschistischen Ordnung führt, die Elternschaft als harmonische Einheit erzwingt und individuelle Elterngrundrechte opfert.

Ergänzend verstärkt die CDU unter Friedrich Merz’ Führung diese Implikationen durch die Ablehnung des Wechselmodells als gesetzlichen Default: Die Partei plädiert für eine Einzelfallbetrachtung mit Kindeswohl als Maßstab und lehnt eine gesetzliche Verordnung ab, da sie die „individuelle Lebenswirklichkeit“ ignorieren würde, was in der Praxis Diskriminierung getrennter Familien fördert, indem es das Residenzmodell priorisiert und pluralistische Betreuung nur bei perfekter Kooperation erlaubt – eine Haltung, die Konflikt pathologisiert und pluralistisch erziehende Eltern weiter diskriminiert.

Systemisch führt dies zu einer Gesellschaft, in der getrennte Familien, wo sich die Eltern im erzieherischen Konflikt befinden, als „defekt“ gelten, weil eine faschistisch-harmonische gegenüber einer freiheitlich-demokratischen Ordnung bevorzugt wird.

Die Unterstützung der Merz für seelischen Sadismus gegen Kinder und Eltern

Friedrich und Charlotte Merz verkörpern in ihren prominenten Rollen den sadistischen Kern des Familienfaschismus, indem sie als politischer Erhalter und richterliche Vollstreckerin ein Teilsystem aufrechterhalten, das die Trennung eines Elternteils vom Kind vorzieht, anstatt elterlichen Konflikt gemäß demokratischer Prinzipien zuzulassen, und damit seelischen Schmerz institutionalisiert – eine Verantwortung, die sie tragen, während sie unter dem Deckmantel des Kindeswohls als „notwendig“ dargestellt wird.

Diese Haltung, verankert in §§ 1627 und 1628 BGB, pathologisiert elterlichen Dissens als Bedrohung für das Kindeswohl und erzwingt ein „Harmoniegebot”, das bei Uneinigkeit gerichtliche Interventionen vorsieht, oft mit Maßnahmen wie Kontaktsperren oder beaufsichtigten Umgängen, die – als Mittel zur Unterdrückung von Pluralität – emotionale Misshandlung darstellen. Es handelt sich um eine Praxis, für die Charlotte Merz als Familienrichterin direkt verantwortlich ist, indem sie solche Urteile fällt, und Friedrich Merz als Kanzler und CDU-Chef indirekt, indem er Reformen unterlässt.

Der schon genannte Artikel „Alle deutschen Richter und Beamten sind seelische Sadisten gegen Kinder und Eltern“ beschreibt dies als „seelischen Sadismus”, der auf Erich Fromms Definition basiert: Eine absolute Kontrolle, die Schmerz verursacht und Entwicklung behindert, indem sie den Staat zum Vollstrecker macht, der Familien in autoritäre Mini-Staaten verwandelt – ein Sadismus, den Charlotte Merz qua Amt ausübt und Friedrich Merz durch seine politische Passivität ermöglicht.

Der gesamte Staat, die Legislative, Judikative und Exekutive, agiert als ein Netz strukturellen Sadismus zur Aufrechterhaltung des Familienfaschismus, nicht aus persönlicher Bosheit, sondern qua gesetzlicher Pflicht – eine Pflicht, die Charlotte Merz erfüllt und Friedrich Merz durch seine Regierungsverantwortung legitimiert.

Die psychologischen Folgen sind gravierend und unabsehbar, da sie über Generationen hinweg wirken – Folgen, für die die Merz mitverantwortlich sind.

Latenter Faschismus aus dem Kinderzimmer: Die Verantwortung der Merz

Mit Unterstützung der Merz bewahrt sich Deutschland in Familien eine Art faschistische Grundschule im eigenen Wohnzimmer: Kinder lernen, dass Konflikt gefährlich ist, Abweichung sanktioniert wird, Macht immer dort sitzt, wo das Amt nickt. Hieraus entsteht ein Einfallstor für latent faschistische Einstellungen, nicht als bewusste Ideologie, sondern als tief verankerte kindliche Prägung, als Disposition, Uniformität höher zu bewerten als Pluralität. Die Merz, durch ihre Positionen in Politik und Justiz, fördern diese frühe Prägung.

Dieser in der kindlichen Prägung verhaftete latente Faschismus bleibt nicht innerhalb der Familie. Er zeigt sich, sobald Menschen im öffentlichen Raum auf Widerspruch stoßen – eine Dynamik, für die die Merz mitverantwortlich sind:

  • Kritik am Familienfaschismus wird als subjektiv abgetan, nicht als demokratische Notwendigkeit – wie in den Antworten auf die Presseanfragen, wo Friedrich Merz’ Regierungssprecherin und Charlotte Merz den Begriff als bloße Meinung abtun, statt die gesetzliche Realität anzuerkennen.
  • Harte Sanktionen gegen pluralistische Eltern erscheinen legitim, wenn sie den Schutz der faschistischen Familienordnung versprechen – eine Haltung, die Charlotte Merz in ihrer Rolle als Richterin verkörpert, indem sie elterliche Rechte bei Konflikten einschränkt und eine Normenkontrollklage unterlässt.

Die einhellige Antwort auf die Presseanfrage, wonach der Familienfaschismus lediglich eine Meinung sei, ist Spiegelbild einer familienfaschistischen Sozialisierung: Den Merz wurde die Überzeugung des Familienfaschismus – nämlich dass streitende Eltern schädlich für das Kind sind, anstatt den Streit als demokratische Zumutung zu tolerieren – schon in die Wiege gelegt. Für sie gilt diese Überzeugung als Wahrheit, nicht jedoch die Kritik daran.

Die Schuld der Merz am Familienfaschismus

Um zu bewerten, ob Friedrich und Charlotte Merz durch ihre familienfaschistische Sozialisierung und ihre aktiven Rollen im System mehr als bloße Mitläufer sind, lohnt ein genauer Blick auf Karl Jaspers’ Buch „Die Schuldfrage“ (1946), in der er die deutsche Schuld am faschistischen Regime der NS-Zeit in vier Kategorien unterteilt: kriminelle Schuld (direkte Täter, die Verbrechen begingen), politische Schuld (alle Bürger, die das Regime durch Passivität oder Unterstützung ermöglichten), moralische Schuld (persönliche Gewissensschuld, oft bei Mitläufern, die wussten und nicht handelten) und metaphysische Schuld (existenzielle Schuld vor der Menschheit). Jaspers unterscheidet dabei Täter als aktive Verursacher von Verbrechen von Mitläufern (Mittäter oder Mitwisser), die das System zwar nicht schaffen, aber durch Untätigkeit oder Akzeptanz perpetuieren – eine moralische und politische Schuld, die alle trifft, die nicht widerstehen.

Im Kontext des Familienfaschismus – einem autoritären Teil-Regime, das elterlichen Dissens unterdrückt und Harmonie erzwingt – sind die Merz zunächst als Mitläufer einzuordnen: Friedrich Merz als CDU-Vorsitzender und Kanzler läuft politisch mit, indem er Reformen von § 1627 BGB unterlässt und das System aufrechterhält, ohne es aktiv zu initiieren; Charlotte Merz als Richterin exekutiert es qua Amt, ohne es zu hinterfragen, was sich andernfalls u.a. an Normenkontrollklagen erkennen ließe. Ihre Sozialisierung, die Streit als Kindeswohlgefährdung internalisiert, verstärkt dies: Die einhellige Abtun des Familienfaschismus als subjektive Einschätzung in den Presseantworten zeigt, dass sie die systemische Wahrheit nicht als zutreffende Kritik anerkennen – ein Reflex, der latent faschistische Dispositionen offenbart und sie zu moralisch Schuldigen macht.

Allerdings gehen sie dadurch über bloße Mitläufer hinaus und werden zu Mittätern mit politischer Schuld: Friedrich Merz’ aktive Führung der CDU und Regierung deckt das familienfaschistische Regime kollektiv, indem er es als Meinung abtun lässt und keine Initiativen gegen den seelischen Sadismus startet – eine Unterlassung, die Jaspers als politische Schuld brandmarkt, da sie das System ermöglicht. Charlotte Merz, als Richterin, ist direkt involviert: Sie verhängt Urteile, die elterlichen Dissens in Erziehungsfragen sanktionieren, und ignoriert ihre Verfassungspflicht, was sie zu einer aktiven Vollstreckerin macht – näher an Mittätern, die Jaspers als moralisch schuldig sieht, weil sie wissen und handeln (oder unterlassen).

Ihre Sozialisierung macht die Merz nicht zu Tätern im kriminellen Sinne (keine direkten Verbrechen), sondern zu aktiven Erhaltern, die den latenten Faschismus stabilisieren und humane Werte verraten.

Diese Analyse der Schuldfrage impliziert keinesfalls, dass die Merz als Nazis zu betrachten sind oder dass der Familienfaschismus – als autoritäres Regime im spezifischen Teilbereich des Familienrechts und der Erziehung – mit dem historischen Nationalsozialismus gleichgesetzt werden soll. Jaspers’ Werk, das die kollektive und individuelle Schuld der Deutschen am NS-Regime beleuchtet, dient hier nicht als direkte Analogie zu einem totalitären System, das den gesamten Staat und die Gesellschaft umfasste, sondern als analytisches Raster, das Erkenntnisse aus der Bewältigung totalitärer Strukturen auf begrenzte autoritäre Phänomene anwendet.

 

Bildnachweis: Ralph Metzger / Alamy

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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