Familienfaschist: Direktor des Amtsgericht Ehingen (Donau)

Strafrichter Wolfgang Lampa schützt den gesetzlichen Familienfaschismus indem er die Wahrheit über systemischen seelischen Sadismus als Beleidigung abstraft.
Am 17. Februar 2021 verurteilte Wolfgang Lampa, Direktor und Strafrichter des Amtsgerichts Ehingen (Donau), den Chefredakteur von Freifam wegen Richterbeleidigung (hier das Urteil zum Download). Auslöser war ein Kommentar, in dem der Ulmer Familienrichter Dr. Markus Bühler als „Sadist“ bezeichnet wurde.
Nachfolgend wird gezeigt, warum das Ehingen-Urteil weit über einen lokalen Pressestreit hinausreicht. Es belegt, dass Lampas Eingriff nicht nur Meinungs- und Pressefreiheit verletzt, sondern ein System befestigt, das systemischen seelischen Sadismus gegenüber Eltern und Kindern ermöglicht und damit einen Kernbestandteil dessen, was Freifam als „Familienfaschismus“ beschreibt.
Der Konflikt zwischen harmonisch-faschistischer und freiheitlich-demokratischer Familienordung, in dem dieses Urteil wurzelt, ist längst dokumentiert: Im Dezember 2024 zeichnete Freifam detailliert nach, dass es sich um eine erweislich wahre Tatsache handelt, wenn Familienrichter Dr. Bühler in Ulm im Kontext des Familienrechts als Sadist bezeichnet wird: „Sadistischer und faschistischer Familienrichter in Ulm: Dr. Markus Bühler“.
Lampa sprach 80 Tagessätze Geldstrafe aus und ging noch weiter: In seiner schriftlichen Entscheidung erklärte er, der Verurteilte habe künftig nicht einmal mehr in Betracht zu ziehen, Bühler so zu nennen. Mit diesem Schritt verlegt der Richter die Zensurgrenze vom Wort in das Denken, ein Denkverbot, das rechtlich unzulässig ist.
Lampas autoritäres Urteil im Detail
Auf Seite 10 erklärt Direktor Wolfgang Lampa, Aussagen über die kindliche Erziehung und die (angebliche) psychische Verfassung seines Kollegen Dr. Bühler gingen den Verurteilten überhaupt nichts an und seien vom Chefredakteur nicht öffentlich zu thematisieren. Damit verschiebt Lampa die Grenze staatlicher Sanktion vom gesprochenen Wort in die Themenwahl selbst: Bestimmte Aspekte dürfen öffentlich nicht einmal berührt werden. Ein solches inhaltliches Tabu kennt das deutsche Ehrschutzrecht nicht; es steht im Widerspruch zur vom Bundesverfassungsgericht geforderten Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit.
Unmittelbar nach dem Tabu attestiert Lampa, dem Chefredakteur gehe jegliche Empathie ab: Wer auf das mögliche seelische Leid von Kindern hinweist, wird zum gefühllosen Agitator erklärt. Damit verschiebt der Strafrichter den Fokus von der Sachebene auf die angebliche Charakterdefizienz des Kritikers des faschistischen Familienrechts. Diese Technik, nämlich Delegitimierung durch Psychologisierung, ist typisch für autoritäre Abwehrstrategien.
Der Strafrichter verwirft außerdem die Aussagen des als Zeuge aufgetretenen Psychoanalytikers ohne methodische Begründung, nur mit dem Hinweis, es sei „nicht ansatzweise wissenschaftlich“ und der Gutachter blase ins „gleiche Horn“ wie der Angeklagte. Damit verletzt Lampa eine Kernvorgabe des Bundesverfassungsgerichts: Ein Gericht darf die Einschätzungen eines Sachverständigen nur dann verwerfen, wenn es dessen Mängel konkret nachweist oder ein Gegengutachten einholt. Lampas pauschale Abwertung erfüllt weder das eine noch das andere und entlarvt einen anti-intellektuellen Reflex, der ein Wesensmerkmal des Faschismus ist: Kritik aus Expertenkreisen wird als ideologisches „Horn“ abgetan, statt fachlich widerlegt zu werden.
Zusammengenommen ergibt sich ein dreistufiges Abschreckungsinstrument:
- Denkverbot: Das Urteil untersagt, zentrale Aspekte der faschistischen Familienrechtsprechung überhaupt anzusprechen.
- Abwertung: Wer dennoch im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Elternschaft argumentiert, wird als empathielos oder unwissenschaftlich gebrandmarkt.
- Bestrafen: Auf die Nennung der Wahrheit, nämlich dass ein Familienrichter ein Sadist ist, folgt eine strafrechtliche Sanktion von 80 Tagessätzen.
So entsteht ein Klima, in dem die seelisch belastenden Folgen einer per Gesetz faschistischen Familienrechtsprechung nicht mehr benannt werden dürfen. Das Urteil wirkt damit wie ein strafrechtlicher Schutzschild, der systemische Missstände unsichtbar macht und die Betroffenen doppelt trifft: zuerst durch die Entscheidung eines Familienrichters, danach durch das strafrechtliche Verbot, diese Entscheidung auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung scharf zu kritisieren.
Systemischer seelischer Sadismus
Der streitgegenständliche Begriff „Sadist“ in Lampas Urteil ist keine polemische Spitze, sondern eine Tatsache. Er verweist auf eine Struktur, die Freifam im Essay „Alle deutschen Richter und Beamten sind seelische Sadisten gegen Kinder und Eltern“ detailliert beschreibt. Dort heißt es:
„Ein einziger Dissens in Erziehungsfragen genügt, damit Kinder den Kontakt zu einem Elternteil verlieren und seelisch leiden.“
Kern des Problems ist § 1627 BGB. Er verpflichtet Eltern, „in gegenseitigem Einvernehmen“ zu erziehen. Sobald Streit eskaliert, können Familiengerichte formal zum vermeintlichen Schutz des Kindeswohls radikale Maßnahmen verhängen: Übertragung sämtlicher Entscheidungsrechte auf einen Elternteil, Kontaktabbrüche, begleitete Umgänge. Genau diese „Ein-Eltern-Lösung“, eine Art familialem Führerprinzip, identifiziert der Essay als staatlich legitimierten seelischen Sadismus: ein Machtinstrument, das Herrschaft über Eltern und Kinder erzwingt und emotionale Verletzungen billigend in Kauf nimmt.
Unser Aufsatz verweist auf Erich Fromms Definition: Sadismus sei die „Leidenschaft, absolute Herrschaft über ein lebendes Wesen auszuüben“. Nicht notwendigerweise durch körperliche Gewalt, sondern durch Demütigung, Abhängigkeit und Entwicklungshemmung. In der deutschen Familienrechtspraxis erfüllt der behördlich angeordnete Kontaktabbruch diese Kriterien: Er isoliert Kinder, entrechtet Eltern und erzeugt nachweislich Verlustangst und Traumafolgen.
Damit schließt sich der Kreis: Wenn Dr. Markus Bühler durch Umgangsverbote seelischen Druck auslöst und Wolfgang Lampa jede öffentliche Benennung dieser seelischen Grausamkeit unter Strafe stellt, selbst wenn sie ihm von einem Sachverständigen bestätigt wird, wirkt das richterliche Duo wie zwei Zahnräder desselben Getriebes. Bühler praktiziert die Herrschaft über Familien; Lampa verhindert, dass Opfer diese Herrschaft wahrheitsgemäß öffentlich als Sadismus benennen. Das bestätigt, was der Essay als systemische Logik beschreibt:
„Die staatliche seelische Gewalt liegt nicht so sehr in der Gesinnung des Einzelnen Richters oder Beamten, sondern in der systemisch verankerten Pflicht, Opposition zwischen Eltern auszuschalten: Familienfaschismus ist seelischer Sadismus per gesetzlicher Konstruktion.“
Lampas Urteil ist damit kein Ausreißer, sondern die gerichtliche Konsequenz eines autoritären Teilsystems, das seelische Gewalt erst erzeugt und anschließend die Sprache verbietet, mit der man sie öffentlich machen könnte.
Latenter Faschismus aus dem Kinderzimmer
§ 1627 BGB verlangt wie gesagt von Eltern, ihre Kinder „in gegenseitigem Einvernehmen“ zu erziehen. Was als Appell zur Kooperation klingt, wird zur Drohung, sobald ein Elternteil Nein sagt: Streit gilt als Kindeswohlgefährdung; der Staat darf eingreifen, Rechte entziehen, Kontakte kappen. Damit setzt das Gesetz einen Gehorsamsanreiz: Eltern, die abweichende Vorstellungen haben, riskieren den Verlust ihres Einflusses – oder ihrer Kinder.
So entsteht eine „autoritäre Grundschule“ im eigenen Wohnzimmer: Kinder lernen, dass Konflikt gefährlich ist, Abweichung sanktioniert wird, Macht immer dort sitzt, wo das Amt nickt. Hieraus entsteht ein Einfallstor für latent faschistische Einstellungen, nicht als bewusste Ideologie, sondern als tief verankerte Disposition, Uniformität höher zu bewerten als Pluralität.
Dieser in der kindlichen Prägung verhaftete latente Faschismus bleibt nicht innerhalb der Familie. Er zeigt sich, sobald Menschen im öffentlichen Raum auf Widerspruch stoßen:
- Kritik am Familienfaschismus wird als „Respektlosigkeit“ empfunden, nicht als demokratische Notwendigkeit.
- Harte Sanktionen erscheinen legitim, wenn sie den Schutz der faschistischen Familienordnung versprechen.
- Öffentliche Debatten über den seelischen Sadismus des Familienfaschismus werden im Keim erstickt, weil Harmonie oberstes Gebot bleibt.
Lampas Urteil ist das juristische Spiegelbild dieser Sozialisierung. Der Strafrichter reagiert auf eine wahrheitsgemäße Formulierung nicht mit inhaltlicher Prüfung, sondern mit einem totale Ruhe-Paket: Denkverbot, Sprechverbot, Abwertung der Wissenschaft. Was für das Kind in der Familie als Erleben einer uniformistischen Elternschaft in Erziehungsfragen beginnt, endet hier als rechtsstaatliche Maßnahme erwachsener Richter.
Das Konzept des Familienfaschismus beschreibt genau diesen Transfer: Ein autoritäres Erziehungsprinzip etabliert sich privat, wird vom Staat überwacht und schließlich in andere Bereiche exportiert. Im Familienrecht droht Verlust der Kinder; im Meinungsrecht droht strafrechtliche Verfolgung. Beide Male lautet die Botschaft: Harmonie ist Pflicht in der elterlichen Erziehung, Kritik an dieser staatlichen Vorgabe ist eine Beleidigung.
Lampas Entscheidung demonstriert, wie glatt der Übergang funktioniert. Derselbe Reflex, der Eltern zum Schweigen bringt, wenn das Jugendamt droht, soll Journalisten zum Schweigen bringen, wenn der Strafrichter droht. Der autoritäre Keim aus dem Kinderzimmer wächst zur gesamtgesellschaftlichen Giftpflanze – gepflegt durch Gesetze, gegossen mit Urteilen, die Abweichung unterbinden.
Damit wird klar: Wer die faschistische Familienordung des § 1627 BGB unangetastet lässt, sät autoritäres Denken. Lampas Urteil zeigt die Ernte.
Lampa als Familienfaschist
Unser oben genannter Essay definiert Familienfaschismus als eine Staatspraxis, die drei Merkmale vereint:
- Zwangsharmonie: Jeder Dissens zwischen Eltern wird als Gefahr eingestuft.
- Institutionalisierter Sadismus: Staatliche Eingriffe nehmen psychische Verletzungen billigend in Kauf.
- Maulkorb für Systemkritik: Wer die Gewalt benennt, wird moralisch oder strafrechtlich sanktioniert.
Lampas Urteil erfüllt sämtliche Punkte.
Zu 1: Es kriminalisiert auf Seite 4 die Wahrheit des Wortes „Sadist“ im familienrechtlichen Kontext, indem er es als Angriff auf die persönliche Ehre des Richter Dr. Bühler ansieht, anstatt verfassungstreu anzuerkennen, dass der Familienrichter seelisch sadistische Methoden anwendet, um die faschistische Familienordnung durchzusetzen:
„Dem Angeklagten geht es bei diesen Veröffentlichungen ersichtlich nicht nur darum, die seines Erachtens falschen Entscheidungen zu kritisieren, sondern auch darum, die jeweiligen Entscheidungsträger Öffentlich zu verunglimpfen, wobei hauptsächliches Ziel seiner Verbalattacken Richter am Amtsgericht Dr. Markus Bühler ist“
Zu 2: Das Urteil bestätigt auf Seite 10 den Zwang zur harmonischen Elternschaft (§ 1627 BGB):
„Zu berücksichtigen war dabei auch, dass – wie vorstehend ausgeführt – dem Angeklagten wiederholt von unterschiedlichsten Stellen deutlich gemacht worden ist, dass er mit der Einschätzung seines Familienrechtsfalles schlicht falsch liege, was indes nicht zu einem Prozess des Umdenkens auf Seiten des Angeklagten geführt hat.“
Zu 3: Das Urteil fördert seelische Grausamkeit gegen demokratisch erziehende Eltern, indem es Betroffenen nicht nur die Sprache raubt, über ihr Leid zu sprechen, sondern auch das Denken, wie oben dargestellt.
Damit wird der Strafrichter Lampa selbst zum Aktivposten eines faschistischen Familienrechts. Ein Richter kann sich auf den Standpunkt stellen, er wende lediglich geltendes Recht an, allerdings ist er an die Verfassung gebunden. Lampa jedoch hat es in seinem Urteil unterlassen, die mit dem Begriff „Sadist“ kritisierte verfassungswidrige und seelisch grausame Systematik des Familienrechts in Erwägung zu ziehen.
Doch neben diesem Versäumnis geht Lampas Vorgehen weit über eine sachliche Rechtsprechung hinaus:
- Totalitärer Eingriff: Statt einer schlichten Geldstrafe verhängt er ein Denkverbot, das in der Strafjustiz unzulässig ist.
- Tabuisierung der Debatte: Er erklärt Themen von öffentlichem Interesse („kindliche Erziehung“, „psychische Verfassung“ eines Familienrichters) zur Privatsache, obwohl diese Aspekte die Grundrechtsabwägung berühren.
- Diffamierung der Expertise: Die Aussagen eines erfahrenen Psychotherapeuten für Kinder und Erwachsene werden ohne Begründung verworfen; der Gutachter wird als „Fahnenträger“ abqualifiziert.
Wo das Recht eigentlich keine Spielräume zulässt, wählt Lampa ausnahmslos die Option, die Kritik an faschistischen staatlichen Teilstrukturen schon im Denken erstickt und Obrigkeit schützt. Genau dort beginnt Fanatismus: nicht im Pflichtbewusstsein, sondern im Eifer, jeden Zweifel am Guten der faschistischen Familienordnung auszumerzen.
Lampas strafrechtlicher Maulkorb wirkt wie die zweite Klammer in einem autoritären Mechanismus:
- Dr. Bühler entscheidet über Kontaktabbrüche – seelische Gewalt im Namen des Kindeswohls.
- Lampa bestraft die begriffliche Benennung dieser Gewalt – seelische Gewalt im Namen der Richterehre.
So entsteht eine lückenlose Schutzarchitektur für das faschistische Familienrechtssystem: Die Familienkammer erzeugt das Leid, die Strafkammer verteidigt seine Unsichtbarkeit. In dieser wechselseitigen Absicherung offenbart sich der Kern des Familienfaschismus – ein Zusammenspiel von Institutionen, das inhaltliche Kritik nicht etwa widerlegt, sondern unmöglich macht.
Indem Lampa jede inhaltliche Diskussion unterbindet, erhebt er Harmonie zu Fragen der Elternschaft auch außerhalb der Familie zur obersten Norm und platziert sich selbst als deren juristisch bewaffneten Wächter. Faschismus beginnt dort, wo Gewalt, egal ob physisch oder psychisch, als Ordnungsmittel akzeptiert und wahrheitsgemäße Kritik daran kriminalisiert wird. Mit seinem Urteil überschreitet der Direktor des Amtsgericht Ehingen diese Linie und zeigt, dass Familienfaschismus nicht nur Theorie ist, sondern gelebte Praxis, verankert in allen deutschen Gerichtssälen.
Abwertung der Wissenschaft
Die Lektüre des Urteils zeigt: Wenn Fachleute die autoritäre Familienrechtspraxis erklären, greift Direktor Lampa nicht zum Argument, sondern zum Totschlagetikett. Der promovierte psychologische Sachverständige für Kinder- und Erwachsenenpsychotherapie wird im Beschluss pauschal als „Fahnenträger, der in dasselbe Horn bläst wie der Angeklagte“ bezeichnet. Eine methodische Begründung des Strafrichters bleibt aus; ein Gegengutachten wird nicht eingeholt.
Die Faschismusforschung nennt die Geringschätzung von Intellektuellen als Kernmerkmal faschistischer Denksysteme. Der jüdische Professor Zeev Sternhell hat dies in seinem Buch „Faschistsiche Ideologie“ auf Seite 80 festgestellt:
„Die faschistische Ideologie nahm also den Charakter einer anti-intellektuellen Bewegung an, die die Macht des Empfindens und irrationale Kräfte aller Art gegen die Rationalität der Demokratie setzte.“
Lampas „Fahnenträger“-Formel passt exakt in dieses Muster:
- Verbrieftes Fachwissen wird zur Ideologie erklärt.
- Experten werden zu Aktivisten herabgestuft.
- Empirie wird durch Autoritätsbehauptung ersetzt.
In der Logik des Familienfaschismus braucht das System zweierlei: seelische Gewalt und kollektives Schweigen darüber. Journalisten, die die Mechanismen offenlegen gefährden dieses Schweigen. Lampas diffamierende Abwertung schützt daher nicht bloß einen Kollegen; sie sichert den Diskursraum, in dem faschistische familienrechtliche Maßnahmen weiter ungestört wirken können.
Lampas Umgang mit dem sachverständigen Zeugen ist kein Randdetail, sondern ein Symptom jener anti-intellektuellen Haltung, die den Familienfaschismus funktionsfähig hält: Grausamkeit wird verordnet, Wissenschaft wird verstummt – und die Opfer bleiben ohne Stimme.
Lampa als Familiensadist
Die Rechtsprechung von Dr. Markus Bühler ist für viele Familien gleichbedeutend mit radikalen Maßnahmen: Umgangsausschlüsse, vollständige Alleinsorge, Kontaktabbrüche. Eltern und Kinder leiden unter Trennungen, die emotionale Bande zerschneiden. Diese Praxis erfüllt, wie oben erläutert, das Kriterium des systemischen seelischen Sadismus: Herrschaft wird durch seelische Schmerzen gesichert, nicht durch freiheitlich-demokratische Strukturen.
Direktor Wolfgang Lampa setzt an der nächsten Stufe an. Mit seinem Denk- und Sprechverbot verbietet er den Betroffenen, die erlittene Grausamkeit überhaupt zu benennen. Wer es dennoch tut, wird als empathielos oder unwissenschaftlich diffamiert und schließlich bestraft. Damit erzeugt Lampa einen zusätzlichen Leidensdruck: Zur ursprünglichen Verletzung kommt das staatlich erzwungene Schweigen.
Der sadistische Mechanismus vollzieht sich also in zwei Akten:
Akt 1 – Familiengericht:
- Entscheidung über begleitete Umgänge, Kontaktabbrüche oder Alleinsorge.
- Emotionale Isolation des Kindes, Ohnmacht des ausgeschlossenen Elternteils.
Akt 2 – Strafgericht:
- Verbot, diese Isolation wahrheitsgemäß als „Sadismus“ zu bezeichnen.
- Pathologisierung von Kritik, Strafandrohung bei erneuter Wortwahl.
Das Zusammenwirken löst einen klassischen sadistischen Zyklus aus: erst Schmerz, dann Schweigen, schließlich Wiederholung, weil der Missstand eben nicht mehr angeprangert werden darf.
Weder Dr. Bühler noch Lampa müssen klinische Sadisten sein, um sadistisch zu handeln. Entscheidend ist das Handlungsmuster:
- Machtausübung ohne Verfassungstreue: Entscheidungen, die Leid verursachen, um die faschistische Familienordnung des § 1627 BGB durchzusetzen, ohne dessen seelisches Ausmaß zu reflektieren.
- Instrumentalisierung institutioneller Strukturen: Gesetze und Urteile werden genutzt, um die verordnete Grausamkeit formal zu legitimieren.
- Verbot der Benennung: Sprach‐ und Denkverbote verhindern gesellschaftliche Aufklärung.
Alle drei Merkmale sind in Lampas Urteil nachweisbar. Lampa wählte die maximale Eingriffstiefe, die über das gesetzlich mögliche hinausgeht: Denkverbot plus 80 Tagessätze. Das ist überschießend und deshalb relevant: Wer freiwillig den schärfsten totalitären Hebel zieht, zeigt, dass ihm der Machteffekt wichtiger ist als die Verhältnismäßigkeit und die Wahrheit.
Gemeinsam verkörpern Dr. Bühler und Lampa den doppelten Kern des Familienfaschismus: Seelische Gewalt und Schweigen über diese Gewalt. Lampas Beitrag macht ihn nicht zum passiven Mitläufer, sondern zum aktiven sadistischen Akteur, der mit richterlicher Autorität den Schutzwall errichtet, hinter dem sich die Grausamkeit ungestört fortsetzen kann.
Gesellschaftliche Gefahr
Wenn ein Amtsgericht einem Chefredakteur verbietet, einen Richter auch nur gedanklich als „Sadisten“ in Verbindung zu bringen, sendet das Signal weit über den Einzelfall hinaus: Wahre Worte gegen die faschistische Familien-Justiz können teuer werden.
Das Grundgesetz schützt die persönliche Ehre – aber nur, solange der Schutz nicht zur Zensur von Debatten über staatliches Handeln mutiert. Lampas Urteil dreht dieses Verhältnis um: Die richterliche Ehre wird absolut gesetzt, die Meinungsfreiheit nicht nur in der Familie, sondern auch im Diskurs über die Familie außer Kraft gesetzt.
Damit entsteht eine gefährliche Präzedenz:
- Autorität statt Argument: Wer ein Amt trägt, wird im Familienfaschismus unantastbar; wer kritisiert, wird pathologisiert.
- Privatheit statt Öffentlichkeit: Fragen nach Einstellung, Empathie oder Eignung eines gesetzestreuen familienfaschistischen Richters sind tabu. Doch genau hier entscheidet sich, ob Grundrechte gewahrt werden.
- Strafe statt Widerrede: Anstelle eines zivilen Schlagabtauschs über den Familienfaschismus folgt die strafrechtliche Keule.
Solche Ehrschutz-Strategien entsprechen nicht zufällig den Mustern autoritärer Regime. Sie delegitimieren Systemkritik und verschieben die demokratische Grundordnung weg von der Machtkontrolle, hin zur Machtabschirmung.
Autoritäre Logiken wandern. Heute betrifft das Denkverbot die faschistischen Familiengerichte; morgen könnte eine ähnliche Linie in anderen Bereichen gezogen werden. Sobald sich das Prinzip durchsetzt, dass wahre Worte gegen autoritäre Amtsträger strafwürdige „Diffamierung“ sind, wird jede entschiedene Opposition riskant.
Die Konsequenz: Selbst-Zensur wird zur sozialen Norm, und gesellschaftliche Fehlentwicklungen bleiben unentdeckt, weil niemand das Risiko eingeht, sie beim Namen zu nennen.
Lampas Urteil macht deutlich, dass der Streit um ein einziges Wort („Sadist“) ein Stellvertreterkonflikt ist: Es geht um das Recht, staatlich verursachtes Leid überhaupt zu benennen. Wird dieses Recht ausgehöhlt, bleibt nicht nur der Familienfaschismus bestehen – er breitet sich aus.