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Richterschikane verhindert Kindeswohlschutz und Befangenheitsantrag am AG Ulm

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Neue Enthüllungen zeigen, wie Richter Alexander Damm am Amtsgericht Ulm durch willkürliche Hürden den Rechtsweg zum Schutz des Kindeswohls und der richterlichen Unabhängigkeit blockiert.

In einem früheren Artikel berichtete Freifam bereits über Falschbehauptungen von Richter Damm in einem Befangenheitsverfahren gegen ihn. Nun offenbaren neue Tatsachen, dass er durch offensichtlich sich selbst widersprechende Argumente nicht nur das Befangenheitsgesuch blockiert, sondern auch die Bearbeitung kindeswohlrelevanter Verfahren.

Im vorherigen Artikel wurde berichtet, dass Richter Alexander Damm in einem Befangenheitsverfahren von einem Verfahrensbeteiligten verlangte, alle relevanten Aktenzeichen selbst zu benennen, obwohl das Gericht diese Informationen offensichtlich kannte. Der Richter begründete diese Forderung mit der Gefahr von Missverständnissen, obwohl er in einer späteren Verfügung einräumte, die anhängigen Verfahren klar identifizieren zu können. Diese widersprüchliche Haltung wirft die Frage auf, ob es hier um reine Schikane ging, um den Befangenheitsantrag zu erschweren.

Nun liegen Freifam zwei neuen Tatsachen zu Richter Damm vor, die eindeutig aufzeigen, dass er durch willkürliche Forderungen, die er selbst nicht einhält, dem Beteiligten den Rechtsweg am Familiengericht abschneidet.

Widerspruch bei der Kenntnis anhängiger Verfahren

In einem Freifam vorliegenden neuen Beschluss vom 12. Dezember 2024 im Verfahren 2 F 235/17 stützt sich Richter Damm auf einen Vermerk aus dem Verfahren 2 F 104/20, um zu behaupten, dass der Verfahrensbeteiligte bereits über alle relevanten Aktenzeichen informiert sei. Gleichzeitig besteht der Richter jedoch darauf, dass er die Aktenzeichen selbst vorlegen müsse. Dies stellt einen klaren Widerspruch dar:

  1. Behinderung der Befangenheitsprüfung: Während das Gericht erklärt, die relevanten Verfahren selbst benennen zu können, verlangt es dennoch, dass der Beschwerdeführer diese Informationen erneut einreicht. Dadurch wird der Bearbeitungsprozess unnötig verzögert.
  2. Verweigerung von Klarheit: Anstatt zur schnellen Klärung der Befangenheitsfrage beizutragen, nutzt das Gericht die formale Hürde als Vorwand, um den Zugang des Beschwerdeführers zu einem fairen Verfahren zu erschweren.

Diese Vorgehensweise zeigt, dass die Rechte des Beteiligten bewusst durch willkürliche formale Anforderungen behindert werden, was letztlich auch den Schutz des Kindeswohls untergräbt, da die Verfahren länger blockiert bleiben.

Widersprüchliche Handhabung pauschaler Formulierungen

Eine Verfügung von Richter Damm aus dem Verfahren 2 F 738/23 vom 30. Mai 2023 liegt nun Freifam vor. Sie offenbart einen weiteren gravierenden Widerspruch. Darin verwendet der Richter selbst eine pauschale Formulierung, die er im Verfahren 2 F 235/17 als unzulässig abgelehnt hatte:

„Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über meine Ablehnung in den weiteren vor dem Amtsgericht Ulm anhängigen Gerichtsverfahren werden keine Amtshandlungen vorgenommen […].“

Diese Aussage steht im direkten Widerspruch zur strengen Ablehnung einer ähnlichen Formulierung des Beteiligten im Verfahren 2 F 235/17.

  1. Willkürliche Maßstäbe: Während Damm die pauschale Bezugnahme auf „alle am Familiengericht anhängigen Verfahren“ des Beteiligten zurückweist, hält er eine vergleichbare eigene Formulierung für ausreichend. Dieser Unterschied lässt auf eine bewusste Willkür schließen.
  2. Verzögerung durch formale Hürden: Der Richter nutzt die Ablehnung des Antrags des Beteiligten, um die Bearbeitung der Befangenheitsfrage zu blockieren. Dadurch verhindert er effektiv, dass der Beschwerdeführer rechtzeitig eine Klärung herbeiführen kann.

Die Widersprüche in der Handhabung solcher Formulierungen legen nahe, dass Richter Damm systematisch willkürliche formale Argumente nutzt, um seine Unparteilichkeit nicht hinterfragen zu lassen und damit auch das Kindeswohl zu gefährden.

Fazit

Die neuen Tatsachen verdeutlichen ein erschreckendes Muster: Richter Alexander Damm erschwert durch widersprüchliche Argumentation und formale Blockaden nicht nur Befangenheitsverfahren, sondern behindert auch den Schutz des Kindeswohls. Durch seinen “Aktenzeichen-Trick” verhindert Damm unter anderem schon seit 13. Februar 2024, also fast ein Jahr, eine unaufschiebbare Handlung zum Schutz des Kindeswohls. Seine Praxis wirft ernste Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und Unparteilichkeit des Amtsgerichts Ulm auf. Eine unabhängige Untersuchung ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass solche willkürliche Hürden bei der Nutzung des Rechtsweges nicht mehr vorkommen.

 

Bildnachweis: https://www.flickr.com/photos/franganillo/51731749269

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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