Polizeipräsidenten von Ulm fanatisch gegen demokratische Erziehung in Familien
Ulms Polizeipräsidenten Bernhard Weber und Josef Veser zeigen durch ihre Strafanträge gegen unsere Journalisten, dass sie dieselbe familienfaschistische Ideologie auf fanatische Weise vertreten wie ein einstiger dienstuntergebener Polizist.
Im vorangegangenen Artikel über PHK a.D. Lorenz Ruf in Munderkingen wurde aufgezeigt, wie dieser demokratische Erziehungsideale diffamierte und einen Vater, der gemeinsam mit seinen Kindern für Pluralismus und Gleichberechtigung in der familialen Erziehung kämpfte, in einer Schule als Psychoterroristen bezeichnete. Ruf stellte sich damit nicht nur offen gegen demokratische Prinzipien in der Familie, sondern verteidigte aktiv autoritäre Strukturen, die als „familienfaschistisch“ bezeichnet werden können. Mehr dazu in “Der fanatische Familienfaschist und Polizist a.D. Lorenz Ruf in Munderkingen”.
Nun zeigt sich, dass diese Haltung kein Einzelfall eines einzelnen Beamten war, sondern von den höchsten Stellen des Polizeipräsidiums Ulm mitgetragen und verteidigt wird. Bernhard Weber, der bis Oktober 2024 als Polizeipräsident tätig war, stellte Strafanträge gegen Journalisten von Freifam wegen Beleidigung, die Rufs familienfaschistische Äußerungen öffentlich kritisiert hatten. Sein Nachfolger Josef Veser, der seit November 2024 im Amt ist, unterzeichnete diese Anträge wenige Tage vor dem Wechsel in Vertretung und führte damit die Linie seines Vorgängers nahtlos fort. Statt die antidemokratischen Äußerungen und Handlungen Rufs zu hinterfragen, sehen die Polizeipräsidenten das Problem in der Kritik an diesen autoritären Einstellungen.
Ruf hatte aus demselben Grund Strafanträge gestellt wie die Polizeipräsidenten und die Ermittlungen hierzu wurden von der Staatsanwaltschaft Ulm eingestellt.
Diese Strafanträge und die Haltung der Polizeiführung entlarven ein beunruhigendes Muster: Wie Ruf betrachten auch Weber und Veser demokratische Erziehung als „Psychoterror“ und bewerten jede öffentliche Hinterfragung der autoritären Familienordnung als Beleidigung. Der vorliegende Artikel zeigt, wie sich die Führung des Polizeipräsidiums Ulm ideologisch mit dem Familienfaschismus identifiziert, also fanatisch ist, und aktiv dazu beiträgt, demokratische Werte in der Erziehung zu untergraben.
Familienfaschismus in Führungspositionen: Weber und Veser verteidigen Ruf
Am 26. Oktober 2023 stellte der damalige Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Ulm, Bernhard Weber, Strafanträge gegen zwei Freifam-Journalisten. Hintergrund war ihre kritische Berichterstattung über PHK a.D. Lorenz Ruf, der demokratische Erziehungsideale als „Psychoterror“ bezeichnet hatte. Die Strafanträge, die von Webers Nachfolger Josef Veser kurz vor dessen Amtsantritt am 1. November 2024 in Vertretung für Weber unterzeichnet wurden, zeigen klar: Weber und Veser sehen nicht das Problem in den autoritären Aussagen Rufs, sondern in der Kritik daran.
Die Strafanträge der Polizeipräsidenten Bernhard Weber und Josef Veser zeigen deutlich, dass sie die Verteidigung demokratischer Erziehungsideale als Angriff auf ihre Ehre betrachten. Für sie scheint es unerträglich, dass jemand autoritäre Erziehungsprinzipien öffentlich hinterfragt oder kritisiert, wie es in der Berichterstattung über Lorenz Rufs Äußerung geschah, die Verteidigung demokratische Erziehung sei „Psychoterror“. Statt diese Diffamierung demokratischer Werte zu problematisieren, stufen Weber und Veser die Kritik daran als „Beleidigung“ ein und verteidigen damit nicht nur Ruf, sondern offenbaren auch ihre eigene ideologische Ausrichtung.
Diese Reaktion entlarvt ihren fanatischen Einsatz für eine faschistische Familiehnordnung: Für Weber und Veser ist es ein Angriff auf die Ehre eines Familienfaschisten in ihren Reihen, wenn demokratische Erziehung gegen dessen autoritäre Gesinnung verteidigt wird. Ihre juristischen Schritte zeigen, dass sie diese autoritären Prinzipien nicht als neutralen Rechtsrahmen betrachten, sondern als persönliche Überzeugung, die sie gegen jede Form von Kritik schützen wollen.
Indem Weber und Veser die Verteidigung demokratischer Erziehungsideale als Angriff auf ihre Ehre werten, entlarven sie sich als ideologische Fanatiker. Dass es für die Polizeipräsidenten Teil der persönlichen Ehre ist, Kritik an autoritären Familienstrukturen zu bestrafen, bedeutet, dass sie die persönliche und berufliche Würde von Polizisten eng mit der Aufrechterhaltung familienfaschistischer Ideale verknüpfen und jede Kritik daran als Angriff auf deren moralische Integrität empfinden. Sie sehen es nicht nur als ihre Aufgabe, autoritäre Strukturen in Familien zu schützen, sondern empfinden Kritik daran als persönliche Bedrohung, die es mit juristischen Mitteln zu unterbinden gilt – selbst auf Kosten von Meinungs- und Pressefreiheit.
Durch die juristische Verteidigung von Rufs Äußerungen aufgrund eines familienfaschistischen Selbstverständnisses und die Kriminalisierung ihrer kritischen Hinterfragung machen Weber und Veser deutlich, dass sie autoritäre Familienstrukturen als gut betrachten und demokratische Erziehungsansätze ablehnen. Das Polizeipräsidium Ulm wird so zu einer Institution, die familienfaschistische Ideologien nicht nur toleriert, sondern aktiv stützt und fördert.
Psychoterror als Kampfbegriff des Familienfaschismus
Die Strafanträge von Bernhard Weber und deren Unterzeichnung durch Josef Veser zeigen eine gefährliche ideologische Haltung: Sie sehen demokratische Erziehung nicht als etwas Positives, sondern als Bedrohung für Kinder. Statt den Vorwurf des „Psychoterrors“ von PHK a.D. Lorenz Ruf kritisch zu hinterfragen, greifen sie diejenigen an, die diese autoritären Äußerungen offenlegen und kritisieren. Damit verteidigen Weber und Veser die Diffamierung demokratischer Erziehungsansätze und nutzen die Strafanträge, um jede Kritik an dieser familienfaschistischen Sichtweise zu unterdrücken.
Der Begriff „Psychoterror“, den Ruf benutzte, dient in diesem Kontext als Kampfbegriff des Familienfaschismus. Er wird eingesetzt, um den Einsatz eines Elternteils für eine demokratische Erziehung und den Wunsch von Kindern nach demokratischer Erziehung zu diskreditieren. Demokratische Prinzipien in der Familie – wie Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Mitbestimmung – werden dabei nicht als Bereicherung, sondern als Schädigung dargestellt. Weber und Veser machen sich diese Perspektive zu eigen, indem sie nicht nur die autoritären Aussagen von Ruf schützen, sondern auch aktiv gegen diejenigen vorgehen, die diese Gesinnung öffentlich kritisieren.
Diese Haltung zeigt, dass Weber und Veser sich mit der familienfaschistischen Ideologie identifizieren und demokratische Erziehung als Bedrohung der von ihnen unterstützten autoritären Familienordnung ansehen. Indem sie die Kritik an Ruf als „Beleidigung“ werten, signalisieren sie, dass sie autoritäre Erziehungsprinzipien als normativ betrachten und jede Hinterfragung dieser Prinzipien als Angriff auf ihre eigene Überzeugung empfinden. Ihre Strafanträge entlarven sie damit als Verteidiger eines Systems, das demokratische Werte systematisch untergräbt und autoritäre Strukturen stützt.
Das Polizeipräsidium Ulm als Institution des Familienfaschismus
Die Handlungen von Bernhard Weber und Josef Veser stehen nicht isoliert, sondern sind Teil eines institutionellen Musters, das das Polizeipräsidium Ulm als Ganzes durchzieht. Mehrere dokumentierte Vorfälle zeigen, wie Beamte dieses Präsidiums nicht nur demokratische Erziehungsansätze behinderten, sondern aktiv dazu beitrugen, autoritäre Familienstrukturen zu schützen. Ein besonders erschreckendes Beispiel ist der Fall, bei dem das Präsidium psychische und physische Gewalt gegen Kinder tolerierte, um das Wechselmodell zu verhindern.
In diesem Fall unterließ es die Polizei, einzugreifen, obwohl bekannt war, dass Kinder misshandelt wurden. Statt die Rechte und das Wohl der Kinder zu schützen, unterstützten die Beamten indirekt die autoritäre Haltung eines Elternteils, der jede Mitbestimmung der Kinder und des anderen Elternteils verhinderte. Darüber berichteten wir im Artikel “Polizeipräsidium Ulm lässt Kinder misshandeln umd Wechselmodell zu verhindern”. Dieses Verhalten zeigt, dass die Polizei in Ulm nicht nur bei Einzelfällen versagt hat, sondern offenbar systematisch eine familienfaschistische Ideologie stützt, in der Gehorsam und Kontrolle über Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung gestellt werden.
Die Strafanträge von Weber und Veser sowie ihre Verteidigung der Äußerungen von PHK a.D. Lorenz Ruf fügen sich nahtlos in dieses Muster ein. Indem die Polizeiführung aktiv gegen Kritiker autoritärer Familienstrukturen vorgeht und demokratische Erziehungsideale als „Psychoterror“ diffamiert, wird deutlich, dass das Präsidium Ulm nicht nur Einzelpersonen schützt, sondern ein gesamtes System autoritärer Erziehungsideologien aufrechterhält. Dies zeigt, dass die Problematik nicht allein auf die Präsidenten beschränkt ist, sondern auf strukturelle Mängel in der Institution hinweist, die eine Reform dringend erforderlich machen.
Die ideologische Verstrickung der Polizeipräsidenten
Die Strafanträge von Bernhard Weber und Josef Veser offenbaren nicht nur ihre Haltung gegenüber demokratischer Erziehung, sondern auch ihre tiefe ideologische Verstrickung in den Familienfaschismus. Statt die Äußerungen von PHK a.D. Lorenz Ruf zu hinterfragen – etwa seinen Vorwurf, dass der Kampf eines Elternteils mit seinen Kindern für eine demokratische Erziehung „Psychoterror“ sei – konzentrieren sie sich darauf, die Kritik an dieser autoritären Gesinnung zu kriminalisieren. Sie erkennen darin keine berechtigte Hinterfragung, sondern stufen sie als „Beleidigung“ ein.
Diese Perspektive zeigt, dass Weber und Veser sich mit der autoritären Ideologie identifizieren und sie als gut betrachten. Indem sie die Kritik an Rufs Aussagen als das eigentliche Problem sehen, verteidigen sie nicht nur eine familienfaschistische Haltung, sondern werten sie auf. Sie machen sich diese Ideologie zu eigen und schützen sie, indem sie öffentlich geäußerte Zweifel und Widerstände dagegen als Angriff auf ihre eigene Autorität und Ehre werten.
Dies ist nicht nur ein Zeichen von ideologischer Verblendung, sondern auch eine bewusste Strategie, um kritische Stimmen zu unterdrücken. Indem die Polizeipräsidenten Strafanträge stellen, setzen sie ein klares Signal: Demokratische Erziehungsansätze und die damit einhergehende Kritik an autoritären Familienstrukturen sind aus ihrer Sicht nicht legitim. Die Polizei wird damit zu einem Werkzeug zur Verteidigung familienfaschistischer Ideale, während die Pressefreiheit und das Recht auf Meinungsäußerung systematisch eingeschränkt werden.
Dieser Schulterschluss zwischen Ruf, Weber und Veser offenbart, dass die Polizeiführung von Ulm nicht neutral handelt, sondern aktiv eine familienfaschistische Ideologie stützt, die demokratische Werte in der Erziehung untergräbt. Die Strafanträge sind somit nicht nur ein Angriff auf die Pressefreiheit, sondern auch ein Versuch, die öffentliche Diskussion über autoritäre Familienstrukturen zu ersticken – ein Vorgehen, das die Gefährdung demokratischer Prinzipien durch autoritäre Strukturen innerhalb staatlicher Institutionen aufzeigt.
Polizeipräsidenten als Fanatiker des Familienfaschismus
Die Strafanträge von Bernhard Weber und Josef Veser sowie ihre Verteidigung der Äußerungen von PHK a.D. Lorenz Ruf entlarven die Polizeipräsidenten als Verfechter eines autoritären Familienbildes. Indem sie demokratische Erziehung als „Psychoterror“ betrachten und die öffentliche Kritik daran kriminalisieren, zeigen sie, dass sie dieselben familienfaschistischen Überzeugungen teilen wie Ruf. Sie sehen nicht das Problem in den autoritären Aussagen und Handlungen ihres Untergebenen, sondern in der Kritik daran – ein klares Signal, dass sie sich persönlich mit dieser Ideologie identifizieren.
Dieser Vorgang in Ulms Polizei sind als fanatisch zu bezeichnen, wenn man die Merkmale des Fanatismus betrachtet: eine übersteigerte, unkritische Identifikation mit einer faschistischen Familienideologie, die kompromisslos verteidigt wird, selbst auf Kosten grundlegender demokratischer Prinzipien In diesem Kontext ist die Bezeichnung „fanatisch“ angemessen, da sie die kompromisslose und unverhältnismäßige Haltung der Polizeipräsidenten treffend beschreibt.
Die institutionelle Verteidigung solcher Positionen durch die Spitze des Polizeipräsidiums Ulm offenbart ein tief verankertes Problem. Die Polizei wird nicht mehr als neutrale Instanz wahrgenommen, die demokratische Werte schützt, sondern als ein System, das autoritäre Erziehungsprinzipien absichert und aktiv verteidigt. Das Präsidium wird dadurch zu einer Bastion des Familienfaschismus, in der demokratische Erziehungsansätze nicht nur ignoriert, sondern gezielt untergraben werden.
Diese Haltung stellt eine akute Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, da sie zeigt, wie tief autoritäre Ideologien in staatlichen Institutionen verwurzelt sind. Die gezielte Kriminalisierung kritischer Stimmen und die Abwertung demokratischer Erziehungsideale untergraben nicht nur das demokratische Kindeswohl, sondern auch die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.
Der Fall Weber und Veser zeigt exemplarisch, wie notwendig es ist, autoritäre Tendenzen in öffentlichen Institutionen aufzudecken und zu bekämpfen. Es bedarf eines wachsamen öffentlichen Diskurses, um sicherzustellen, dass demokratische Werte in der Erziehung und im Polizeidienst geschützt werden. Nur so kann verhindert werden, dass familienfaschistische Ideologien weiterhin das Leben von Kindern und Eltern sowie die Grundfesten einer demokratischen Gesellschaft bedrohen.
Weitere Einblicke und eine detaillierte Analyse des pädagogischen Faschismus, wie er sich durch Behörden, Gerichte und Politik zieht, bietet das Buch von Freifam, das diese Strukturen und deren Auswirkungen umfassend beschreibt. Es kann hier heruntergeladen werden: https://freifam.de/buch/.
Bildnachweis: Pressefoto von Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen