Der fanatische Familienfaschist und Polizist a.d. Lorenz Ruf in Munderkingen
Wir enthüllen das erschreckende Ausmaß der pädagogisch faschistischen Gesinnung des ehemaligen Polizisten Lorenz Ruf aus Munderkingen, der während und nach seiner aktiven Dienstzeit durch Worte und Taten die demokratische Erziehung sabotierte.
Hintergrund und Einordnung der Vorfälle
Im Jahr 2018 kam es in Munderkingen zu einem brisanten Zwischenfall, der den Polizeihauptkommissar (PHK) a.D. Lorenz Ruf ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückte. Ein Vater versuchte damals, seine jüngere Tochter aus der Schule abzuholen, um sie vor der faschistischen Erziehung durch die Mutter zu schützen. Der Vater verfolgte das Ziel, seine Tochter im sogenannten Wechselmodell demokratisch zu erziehen, sodass beide Elternteile gleichberechtigt an ihrer Betreuung und Erziehung beteiligt sind. Doch dieser Ansatz stieß auf den Widerstand des Polizisten.
PHK a.D. Ruf, der sich damals noch im aktiven Dienst befand, griff in diese Situation ein und verhinderte gemeinsam mit der Schulleitung, dass der Vater seine Tochter mitnehmen konnte. In einer für den Vater demütigenden Weise beschuldigte Ruf ihn in Anwesenheit mehrerer Personen, das Kind zu schädigen. Kurz darauf ging Ruf sogar so weit, dem Vater Psychoterror vorzuwerfen, als dieser das Schulgelände verließ. Diese Vorwürfe zeigen Rufs klare Position: Für ihn bedeutete der Wunsch des Kindes, gleichberechtigt und demokratisch in Meinungsfreiheit erzogen zu werden, offenbar eine Bedrohung, die er bekämpfen wollte.
Dieser Vorfall verdeutlicht nicht nur Rufs ablehnende Haltung gegenüber einer freiheitlich-demokratischen Erziehung, sondern auch seine Bereitschaft, aktiv Maßnahmen gegen den Willen des Vaters und der Tochter zu ergreifen. Indem er die Möglichkeit unterband, das Kind vor der faschistischen Erziehung durch die Mutter zu schützen, stellte Ruf sich auf die Seite der faschistischen Familienordnung.
Definition des pädagogischen Faschismus
Der Begriff „pädagogischer Faschismus“ bezeichnet eine autoritäre Familienordnung, in der die Meinungsfreiheit der Kinder und Eltern unterdrückt wird und die familiären Beziehungen von Gehorsam und Anpassung geprägt sind. Diese Ideologie manifestiert sich darin, dass die Kontrolle und Dominanz eines Elternteils – oft durch staatliche Unterstützung gefördert – über die Interessen des Kindes und die Mitbestimmungsrechte des anderen Elternteils gestellt werden, sobald sich die Eltern uneinig sind.
Im deutschen Familienrecht ist dieser Ansatz strukturell verankert, was sich vor allem in § 1627 BGB widerspiegelt. Dieser Paragraph legt fest, dass Eltern ihr Sorgerecht „in gegenseitigem Einvernehmen“ ausüben müssen. Doch in der Praxis führt diese Vorgabe häufig dazu, dass abweichende Meinungen eines Elternteils übergangen werden, wenn ein Elternteil in einer dominanten Rolle die Erziehungsmethoden durchsetzt. Damit wird eine demokratische Mitbestimmung im familiären Raum unterdrückt, und die Erziehung orientiert sich an einem einheitlichen, autoritären Prinzip, das die freie Entfaltung des Kindes behindert.
Die von PHK a.D. Ruf vertretene Haltung zeigt klar, dass er diese autoritäre Familienstruktur nicht nur toleriert, sondern aktiv unterstützt. Seine Kritik am Versuch des Vaters, das Wechselmodell und eine demokratische Erziehung umzusetzen, zeigt, dass er sich mit der Doktrin des pädagogischen Faschismus identifiziert. Für Ruf sind die Prinzipien einer gleichberechtigten Elternschaft und einer demokratischen Erziehung nicht nur unerwünscht, sondern ein Psychoterror. Dieses Verhalten legt nahe, dass Ruf nicht einfach den gesetzlichen Rahmen anwendet, sondern dass er tiefgehende Überzeugungen in dieser autoritären Erziehungsordnung hat, die er als Schutz vor angeblichem Schaden für das Kind ansieht.
Weitere Einblicke und eine detaillierte Analyse des pädagogischen Faschismus, wie er sich im deutschen Familienrecht manifestiert, bietet das Buch von Freifam, das diese Strukturen und deren Auswirkungen umfassend beschreibt. Es kann hier heruntergeladen werden: https://freifam.de/buch/.
PHK a.D. Rufs fanatischer Familienfaschismus
Die Ereignisse im Jahr 2018 zeigen Lorenz Ruf nicht nur als einen Polizeibeamten, der gesetzestreu autoritäre Erziehungsstrukturen unterstützt, sondern auch als jemanden, der persönlich davon überzeugt ist, dass eine freiheitlich-demokratische Erziehung schädlich sei. Indem Ruf wiederholt den Vater als jemanden darstellte, der seiner Tochter Schaden zufüge, und ihn schließlich sogar des „Psychoterrors“ bezichtigte, machte er klar, dass er die Bemühungen um eine gleichberechtigte Elternschaft und demokratische Kommunikation in der Familie strikt ablehnt.
Diese Haltung wurde nicht nur in der damaligen Situation deutlich, sondern auch später in Rufs Umgang mit öffentlicher Kritik an seiner Person. Im Jahr 2023, kurz vor seinem Ruhestand, reichte Ruf einen Strafantrag gegen Freifam ein, nachdem in einem kritischen Bericht seine Aussagen und Handlungen aus dem Jahr 2018 beleuchtet wurden. Der Artikel mit dem Titel “Munderkingens Polizist Lorenz Ruf vor Gericht wegen kontroverser Äußerung über Gewalt gegen Kinder”, auf den sich Ruf bezog, beschrieb ihn als jemanden, der sich durch „unqualifizierte Äußerungen“ und „gefährliche Küchenpsychologie“ auszeichnete und als Beamter „seinen Beruf verfehlt“ habe. Auch gefiel dem Polizisten a.D. nicht, dass ihm Freifam vorwarf, sich in einem anderen Artikel an einer Hetzjagd gegen den Vater und dessen Kinder beteiligt zu haben.
Dass Ruf die Kritik als Beleidigung auffasste und versuchte, durch einen Strafantrag die Berichterstattung zu unterdrücken, zeigt seine tiefe Ablehnung gegenüber der Pressefreiheit, wenn sie sich gegen ihn richtet. Dieses Verhalten einem mimosenhaften Charakter zuzuschreiben, würde den autoritären Charakterzug Rufs verharmlosen: Öffentliche Kritik an ihm und seiner autoritären pädagogischen Gesinnung empfindet er als Angriff auf seine Ehre, was seinen festen Glauben an die Richtigkeit seiner pädagogisch faschistischen Handlungen bestätigt.
Indem Ruf sowohl 2018 als auch 2023 gegen freiheitlich-demokratische Ansätze vorging und versuchte, die öffentliche Kritik an ihm und die demokratische Erziehung in Familien zu unterdrücken, zeigt sich ein deutliches Muster: Er sieht sich nicht nur in der Rolle des Vollstreckers, sondern auch als Bewahrer der pädagogisch faschistischen Ideologie. Damit tritt er nicht als opportunistischer Beamter auf, sondern als überzeugter Unterstützer eines Systems, das eine freiheitlich-demokratische Familienordnung aktiv bekämpft.
Dass Ruf seine pädagogisch faschistische Überzeugung unmittelbar vor seiner Pensionierung mit einem Strafantrag gegen Freifam reinwaschen will, zeigt, dass er sich persönlich mit dem pädagogischen Faschismus identifiziert und sich durch kritische Stimmen in seinem Selbstverständnis verletzt fühlt. Dies gilt umso mehr, da er den Strafantrag kurz vor seiner Pensionierung einreichte und nach Eintritt des Ruhestands nicht widerrief. Damit zeigt er, dass er selbst dann, als er nicht mehr Beamter war und deshalb nicht mehr per Gesetz an den pädagogischen Faschismus gebunden war, seiner faschistischen Erziehungsgesinnung treu blieb.
Rufs Vorgehen gegen Freifam zeigt darüber hinausgehend, dass er die Pressefreiheit als Bedrohung ansieht, wenn sie zur Aufklärung über seine eigenen anti-demokratischen Erziehungsvorstellungen beiträgt. Ruf fehlt es grundsätzlich an der Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, denn sie gilt für ihn nicht in Familien und nur, wenn er nicht kritisiert wird.
Ruf verharmloste körperliche Gewalt durch pädagogische Faschistin
Ein weiteres bezeichnendes Beispiel für Lorenz Rufs pädagogisch faschistische Gesinnung und seine selektive Wahrnehmung von Kindeswohl betrifft seinen Umgang mit einem Fall körperlicher Gewalt durch eine Großmutter in Munderkingen, die ihr Enkelkind nach pädagogisch faschistischen Prinzipien erzog. Im Jahr 2020 berichtete Freifam über einen Vorfall, bei dem ein Kind in Munderkingen von seiner Großmutter geschlagen wurde – eine Tat, die Ruf als Polizeibeamter nicht ernsthaft verfolgte. Statt den Schutz des Kindes sicherzustellen, entschloss sich Ruf, die Tat herunterzuspielen und das Kind zu verraten.
Anstatt die physische Gewalt als Ausdruck eines schädlichen Erziehungsmodells zu hinterfragen, ignorierte er die Schutzbedürftigkeit des Kindes und stärkte damit indirekt das elterliche bzw. großelterliche Gewaltmonopol, das im pädagogischen Faschismus als notwendige Erziehungsmaßnahme gilt. Erst Jahre später konnte das Kind zum demokratisch erziehenden Vater fliehen. Hätte Ruf die Gewalt der Großmutter ernst genommen und wäre er auch in Erziehungsangelegenheiten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet, dann hätte er dem Kind eine jahrelange Tortour unter der pädagogisch faschistischen Großmutter erspart.
Dieser Vorfall ist ein weiteres Indiz für Rufs konsequentes Eintreten für faschistische Familienstrukturen. Er schaute weg, als Gewalt als legitimes Mittel zur Disziplinierung von Kindern im Familienfaschismus eingesetzt wurde. Dies bestätigt erneut, dass Ruf demokratische Erziehungsideen nicht nur ablehnt, sondern sie aktiv untergräbt, indem er die strukturellen Machtverhältnisse aufrechterhält, die Kinder in eine passive Rolle der Anpassung zwingen. Dass Ruf die körperliche Gewalt der Großmutter nicht als Kindeswohlgefährdung einstufte, sondern den Beteuerungen der pädagogisch faschistischen Großmutter glaubte, sie habe keine Gewalt angewendet, fügt sich nahtlos in sein fest verankertes, faschistisches Erziehungsverständnis ein.
Dies alles lässt darauf schließen, dass er als Polizeibeamter willentlich eine Schutzpflichtverletzung beging, indem er die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes hinter die autoritären Vorstellungen der Großmutter stellte, die er teilt.
Fazit: Die Gefahr eines Familienfaschisten im Polizeidienst
Der Fall von PHK a.D. Lorenz Ruf offenbart die erschreckenden Konsequenzen, die autoritäre pädagogische Überzeugungen im Bereich des Kinderschutzes haben können. Durch sein fanatisches Verhalten zeigte Ruf konsequent, dass er demokratische Erziehungsideale ablehnt und stattdessen ein pädagogisch faschistisches System unterstützt, in dem Gehorsam und Anpassung Vorrang haben und das Recht auf eine gleichberechtigte und meinungsfreie Erziehung unterdrückt wird. In verschiedenen Vorfällen – ob bei der Verhinderung des Wechselmodells, der Abweisung von Kritik oder der Verharmlosung körperlicher Gewalt gegen ein Kind – wurde deutlich, dass Ruf die faschistische Ideologie und ihr Leitbild der harmonischen Gemeinschaft aktiv verteidigt, verinnerlicht hat und jede davon abweichende Meinung als Angriff auf seine persönliche Identität betrachtet.
Rufs fanatische Identifikation mit einer erzieherischen Ordnung, die auf Unterdrückung und Gewalt setzt, anstatt auf Meinungsfreiheit und Pluralismus, lässt tief blicken: Er war nicht einfach ein Beamter, der bestehende Gesetze umsetzt, sondern jemand, der die pädagogisch faschistischen Elemente in der Familienordnung befürwortet und aktiv schützt. Die Tatsache, dass er sogar die Pressefreiheit als Bedrohung empfindet und juristisch gegen kritische Berichterstattung vorgeht, zeigt seinen autoritären Charakter und seine Intoleranz gegenüber demokratischen Werten.
Rufs Beispiel wirft die wichtige Frage auf, wie viele weitere Beamte im öffentlichen Dienst ähnliche Überzeugungen vertreten und inwiefern pädagogisch faschistische Haltungen die Freiheit und das Wohl von Kindern beeinträchtigen können. Wenn Polizisten wie Ruf, die das demokratische Kindeswohl ignorieren und stattdessen autoritäre Familienstrukturen schützen, in Positionen des öffentlichen Vertrauens verbleiben, ist die Integrität der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet. Die Aufdeckung solcher Tendenzen ist daher nicht nur notwendig, sondern eine Pflicht, um demokratische Werte für Familien zu schützen und sicherzustellen, dass das Recht auf eine freiheitlich-demokratische Erziehung für alle Kinder gewährleistet wird.
Bildnachweis: Screenshot von https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ehingen/neuen-polizeiposten-in-munderkingen-eingeweiht-23262347.html
Hat er denn Erfolg gehabt?
Wer mit was?
Er gegen dich/du gegen ihn. Du hast doch wad gemacht, oder?
Der Verwaltungsgerichtshof BW entscheidet gerade noch über die Zulassung zur Berufung. Es geht darum, ob der Polizist a.D. Ruf seine Äußerungen unterlassen muss.
Würd mich auch interessieren. Wer hat Recht bekommen? Gab doch zwei Verfahren??
VG-Verfahren, s. mein anderer Kommentar. Strafantrag des Polizisten a.D. wegen Beleidigung wurde eingestellt.