Ulms Richter Dr. Markus Bühler: Ein Fanatiker des pädagogischen Faschismus

Familienrichter Dr. Markus Bühler in Ulm zeigt Anzeichen ideologischen Fanatismus: Er identifiziert sich mit faschistischen familialen Strukturen. Ist es vertretbar, dass er über das Schicksal von Kindern entscheidet?
Deutsche Richter sind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Doch der Fall des Familienrichters Dr. Markus Bühler aus Ulm zeigt Anzeichen für eine ideologische Haltung, die tiefer geht. Bühler ist kein bloßer Opportunist, der sich den Gegebenheiten eines Systems anpasst – vielmehr identifiziert er sich mit dem Konzept eines „pädagogischen Faschismus“. Diese ideologische Verblendung macht ihn nicht nur zu einem Verfechter autoritärer Strukturen und Methoden im Familienrecht, sondern lässt ihn als Fanatiker auftreten, der Kritik an seinem anti-demokratischen Handeln als persönlichen Angriff wertet.
Bühler und die Identifikation mit dem pädagogischen Faschismus
In der Gesamtschau unserer kritischen Berichte über Dr. Bühler, ergibt sich das Bild eines Richters, der nicht einfach seine Rolle im faschistischen System des Familienrechts ausfüllt, sondern der davon überzeugt ist, dass seine Entscheidungen und Eingriffe zur Verhinderung demokratischer Erziehung gerechtfertigt und richtig sind.
Wie berichtet, entstammt die Unterdrückung von Meinungsfreiheit durch Bühlers Rechtsprechung einem „pädagogischen Faschismus“ – ein Konzept, das auf eine autoritäre, alles kontrollierende Erziehung abzielt und jede abweichende Meinung als potentielle Gefahr für die Kinder behandelt. Mehr dazu in unserem Artikel “Der pädagogisch faschistische Familienrichter Dr. Markus Bühler in Ulm”.
Dass Bühler seine Einordnung in die autoritäre Tradition der deutschen staatlichen Gewalt nicht nur ablehnt, sondern als Beleidigung und Angriff auf seine Ehre wertet, hat er in der Begründung seiner Selbstablehnung erkennen lassen, wie wir im Bericht “Familienrichter Dr. Markus Bühler lehnt sich selbst ab in Verfahren gegen unseren Chefredakteur” darlegten.
Dies lässt tief blicken: Anstatt sich der Kritik offen zu stellen oder die Diskussion zu suchen, verschließt sich Bühler vor demokratischen Sichtweisen und sieht sich offenbar persönlich in seiner fschistischen Autorität infrage gestellt. Dies legt nahe, dass er sich mit seiner Machtstellung als faschistischer Familienrichter ideologisch identifiziert. Hier zeigt sich ein Fanatismus, der ihn die Grenze zur Verfassungstreue und Verhältnismäßigkeit überschreiten lässt.
Ein ideologisch verblendeter Richter – ohne Rücksicht auf die Betroffenen
Ideologischer Fanatismus führt häufig dazu, dass die Bedürfnisse und Rechte der Betroffenen in den Hintergrund rücken. In Bühlers Fall bedeutet dies, dass die Meinung und das Wohl der Familienmitglieder, insbesondere der Eltern und Kinder, denen er begegnet, nebensächlich werden. Für Bühler geht es nicht um individuelle Rechte, sondern um die Durchsetzung einer faschistischen Familienordnung, die keinen Raum für abweichende Meinungen zulässt. Dies wird insbesondere in Fällen deutlich, in denen er die Meinungsfreiheit der Eltern ihren Kindern gegenüber massiv einschränkt, sobald die Eltern unterschiedlicher Meinung sind, und dabei den Einsatz von Maßnahmen nicht scheut, die weit über das hinausgehen, was für die Wahrung des Kindeswohls notwendig wäre.
Dass er dabei keine Zweifel an der Richtigkeit seines Vorgehens hat und jede Einordnung in eine Tradition autoritärer Herrschaftssysteme als ehrenverletzend ablehnt, verstärkt das Bild eines ideologisch verblendeten und gewissenlosen Richters. Wer sich persönlich mit der Durchsetzung einer „richtigen“ Erziehung identifiziert und jede Kritik daran als Angriff auf die eigene Person empfindet, zeigt, dass er sich in einer ideologischen Position festgefahren hat, die keinen Platz für Abweichung oder Selbstreflexion lässt – und auch keinen Platz in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat.
Fanatismus statt Individualrechte: Die Gefahr einer autoritären Justiz
Die Gefahr von Richtern, die ihre Ideologie über die demokratische Rechtsstaatlichkeit stellen, ist in jedem System gegeben, doch im Familienrecht hat dies besonders schwerwiegende Konsequenzen. Die Entscheidungen, die Dr. Markus Bühler trifft, betreffen das Zusammenleben und die Freiheit von Eltern und Kindern. Wenn ein Richter wie Bühler jedoch nicht als demokratischer Rechtswahrer agiert, sondern sich persönlich mit einem pädagogischen Faschismus identifiziert, dann stellt sich die Frage, ob er überhaupt in der Lage ist, die Rechte und Bedürfnisse der Menschen, über die er urteilt, im Rahmen des Grundgesetzes zu verstehen.
Im Gegensatz zu einem Opportunisten, der sich womöglich innerlich distanziert, aber notgedrungen anpasst, handelt Bühler aus tiefster Überzeugung und zeigt keine Bereitschaft, seine Handlungen oder Ansichten infrage zu stellen. Dieser Fanatismus, der sich in seiner Reaktion auf Kritik zeigt, deutet auf eine tiefere Verblendung hin, die es ihm unmöglich macht, in Familienkonflikten neutral und im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu agieren. Für Bühler steht das System des pädagogischen Faschismus nicht zur Debatte – er ist von dessen Richtigkeit überzeugt und verhält sich wie ein Verfechter dieser Ideologie.
Ein Familienrecht ohne Rückhalt in der Demokratie
Der Fall Dr. Markus Bühler ist ein alarmierendes Beispiel für die Rolle von Ideologie im Familienrecht. Während sich die Gesellschaft auf demokratische Werte wie Meinungsfreiheit und Gerechtigkeit beruft, gibt es innerhalb der Justiz zum Familienrecht selbst noch Verfechter faschistischer Ansichten, die ihre persönliche Überzeugung über die verfassungskonforme Rechtsanwendung stellen. Die Konsequenzen für Betroffene sind verheerend: Sie müssen sich einem Richter stellen, der nicht zum Schutz demokratischer Erziehung bereit ist und der Kritik an seinem Familienfaschismus als persönliche Kränkung empfindet.
Dieser Fall sollte die Öffentlichkeit und die Justiz zum Nachdenken anregen: Ist es vertretbar, dass ein Richter, der sich ideologisch mit einem System der Unterdrückung identifiziert, über die Freiheit und das Zusammenleben von Familienmitgliedern entscheidet? Oder muss eine Justiz, die sich demokratischen Grundsätzen verpflichtet fühlt, solchen Fanatismus in ihren eigenen Reihen aktiv ausschließen?
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