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Demokratisierungsrückstand im Familienrecht: Faschistische Prägung und fehlende Anerkennung des Dissens

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Deutschlands Familienrecht ist rückständig: Die faschistische Erziehungsvorstellung des Staates blockiert Pluralismus und Demokratie in der Erziehung.

Das Familienrecht zeigt einen deutlichen Demokratisierungsrückstand, der auf seine fortbestehenden faschistischen Strukturen zurückzuführen ist. Während in anderen gesellschaftlichen Bereichen der Übergang zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vollzogen wurde, bleibt das Familienrecht hinter diesen Entwicklungen zurück. Der grundlegende Mangel liegt darin, dass die Familienordnung Dissens – also Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern – nicht als natürlichen Bestandteil eines pluralistischen Systems anerkennt, sondern diesen unterdrückt und damit den Weg zu einer demokratischen Familienordnung blockiert.

Faschistische Prägung des Familienrechts

Die faschistische Prägung des Familienrechts wurde in § 1627 Satz 2 BGB gesetzlich festgelegt und lässt sich an verschiedenen Merkmalen erkennen:

  1. Autoritäre Entscheidungsstrukturen: Das Familienrecht tendiert dazu, bei Konflikten einem Elternteil die alleinige Entscheidungsgewalt zu überlassen, was dem Führerprinzip ähnelt, in dem eine Person die uneingeschränkte Autorität hat. Dissens wird in diesem System als Gefahr für die Einheit angesehen und nicht als legitimer Ausdruck pluralistischer Vielfalt.
  2. Unterdrückung von Dissens: Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern werden als Bedrohung für das Kindeswohl betrachtet und nicht als Chance, unterschiedliche Perspektiven zu integrieren. Dies führt dazu, dass Dissens nicht toleriert, sondern durch staatliche Intervention unterdrückt wird. Damit wird die Meinungsfreiheit der Eltern beschnitten, was an totalitäre Strukturen erinnert.
  3. Erzwungene Kollektivität der Elternrechte: Anstatt individuelle Meinungsfreiheit und Erziehungsansichten der Eltern zu fördern, fordert das Familienrecht eine erzwungene Kollektivität im Namen des Kindeswohls. Diese Kollektivität wird jedoch nicht auf Augenhöhe realisiert, sondern endet oft in der Marginalisierung eines Elternteils zugunsten einer autoritären Einheitslinie.
  4. Staatliche Kontrolle bei Dissens: Anstatt Dissens als natürlichen Bestandteil einer pluralistischen Familienordnung anzuerkennen, greift der Staat bei Meinungsverschiedenheiten ein und bestimmt, welcher Elternteil das Sagen hat. Dieser Eingriff erinnert an autoritäre Mechanismen der Machtkonzentration, die keine Raum für pluralistische Auseinandersetzungen lassen.

Fehlende Anerkennung des Dissens als demokratisches Element

Ein zentrales demokratisches Element, das im Familienrecht fehlt, ist die Anerkennung des Dissens. In einer funktionierenden Demokratie ist Dissens nicht nur erlaubt, sondern auch gewollt, da er die Grundlage für Meinungsvielfalt und Fortschritt bildet. Im Familienrecht jedoch wird Dissens oft als Störung empfunden, die beseitigt werden muss, anstatt ihn als natürlichen und wertvollen Teil des familiären Lebens zu akzeptieren. Dies widerspricht den Prinzipien der demokratischen Gesellschaft, in der unterschiedliche Meinungen als Bereicherung betrachtet werden.

  1. Dissens als Teil der Demokratie: Demokratische Systeme beruhen auf dem Austausch unterschiedlicher Meinungen und der Fähigkeit, mit Meinungsverschiedenheiten konstruktiv umzugehen. In der Familie sollte dies ebenso gelten: Eltern sollten die Freiheit haben, unterschiedliche Erziehungsansichten zu vertreten, ohne dass dies automatisch als Gefahr für das Kindeswohl angesehen wird. Stattdessen sollte der Dissens als legitimer Ausdruck pluralistischer Familienstrukturen anerkannt werden.
  2. Pluralismus statt erzwungene Einigkeit: Das Familienrecht fordert von den Eltern eine erzwungene Einigkeit, die nicht der Realität einer pluralistischen Gesellschaft entspricht. Stattdessen sollten die unterschiedlichen Perspektiven und Meinungen der Eltern als Ausdruck eines pluralistischen Erziehungsmodells akzeptiert und gefördert werden. Der Pluralismus sollte in der Familie genauso geschützt werden wie in der Gesellschaft.
  3. Staatliche Neutralität gegenüber Dissens: Anstatt bei Meinungsverschiedenheiten einzugreifen und einen Elternteil zu bevorzugen, sollte der Staat eine neutrale Position einnehmen und den Dissens innerhalb der Familie als natürlichen Bestandteil der Erziehung anerkennen. Demokratische Familienstrukturen basieren darauf, dass Eltern ihre Meinungsfreiheit auch bei Meinungsverschiedenheiten ausüben können, ohne dass der Staat eingreift und eine erzwungene Einheitslösung durchsetzt.
  4. Dissens als Lernprozess für Kinder: Kinder profitieren davon, wenn sie in einem Umfeld aufwachsen, in dem unterschiedliche Meinungen offen diskutiert und respektiert werden. Das Familienrecht sollte anerkennen, dass Dissens nicht schädlich für das Kindeswohl ist, sondern dass es für die Entwicklung der Kinder wichtig ist, unterschiedliche Perspektiven zu erleben und zu verstehen, wie man mit Meinungsverschiedenheiten umgeht. Diese Erfahrungen bereiten Kinder darauf vor, in einer pluralistischen Gesellschaft zu leben und ihre eigene Meinung zu entwickeln.

Notwendigkeit des demokratischen Übergangs

Um den Demokratisierungsrückstand im Familienrecht zu überwinden, muss der Dissens als zentraler Bestandteil der demokratischen Ordnung anerkannt und gefördert werden. Demokratische Prinzipien wie Pluralismus, Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung müssen auch in der Familienordnung verankert werden:

  • Dissens als Teil der Erziehung: Anstatt Dissens zu unterdrücken, sollte er als Chance für Wachstum und Lernprozesse innerhalb der Familie anerkannt werden. Die Fähigkeit, unterschiedliche Meinungen zu respektieren und mit ihnen umzugehen, ist ein wesentlicher Bestandteil einer demokratischen Erziehung.
  • Förderung der Pluralität innerhalb der Familie: Das Familienrecht muss pluralistische Strukturen anerkennen und fördern, indem es unterschiedliche Erziehungsansätze und Meinungen innerhalb der Familie als gleichwertig akzeptiert. Der Staat sollte sich bei Dissens zurückhalten und die autonomen Entscheidungen der Eltern respektieren.

Durch diese Maßnahmen kann das Familienrecht an die freiheitlich-demokratische Grundordnung angepasst werden, indem es den Dissens als natürlichen Bestandteil der Familie akzeptiert und die Meinungsvielfalt fördert. Dies wäre der notwendige Schritt, um die autoritären Elemente des Familienrechts zu überwinden und eine demokratische Familienordnung zu etablieren, in der Pluralismus und Meinungsfreiheit im Mittelpunkt stehen.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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