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Systematische Willkür im Familienrecht und die Unterdrückung des Pluralismus

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Das Familienrecht unterdrückt systematisch den Pluralismus, indem es willkürlich entscheidet, welche Elternmeinung für das Kindeswohl besser ist. Meinungsfreiheit und Gleichberechtigung bleiben auf der Strecke.

Das Familienrecht agiert in seiner aktuellen Form systematisch willkürlich, wenn es darum geht zu entscheiden, welche Elternmeinung für das Kindeswohl besser geeignet ist. Diese Entscheidungen führen regelmäßig zur Einschränkung von Elternrechten und hebeln den innerfamiliären Pluralismus aus. Das Gericht wählt in Konfliktsituationen einen Elternteil aus, der als “besser” für das Kind erachtet wird und der dann hauptsächlich oder sogar alleine die Erziehung übernehmen soll. Diese Praxis hat zur Folge, dass die Meinungsvielfalt innerhalb der Familie systematisch unterdrückt wird.

Indem das Familienrecht auf Basis der in § 1627 BGB festgelegten staatlichen Erziehungsvorstellung einem Elternteil den Vorzug gibt und diesem die primäre oder alleinige Erziehungsbefugnis zuspricht, verhindert der Staat eine demokratische Erziehung. Der alleinige Grund für diese Einschränkung liegt in der bloßen Tatsache, dass die Eltern unterschiedliche Meinungen haben. Das bedeutet, dass der Dissens zwischen den Eltern bereits ausreicht, um staatliche Eingriffe zu rechtfertigen, die einem Elternteil das Erziehungsrecht entziehen oder einschränken. Dieser Vorgang ist per se willkürlich und steht im Widerspruch zur Meinungsfreiheit, die es eigentlich ermöglichen sollte, dass unterschiedliche Erziehungsansichten innerhalb der Familie koexistieren.

Das staatliche Eingreifen und die Bevorzugung eines Elternteils aufgrund von Meinungsverschiedenheiten suggerieren, dass eine einheitliche Erziehungslinie notwendig und wünschenswert sei, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Diese Annahme untergräbt jedoch den pluralistischen Ansatz einer demokratischen Erziehung, in der Kinder lernen, dass es unterschiedliche Perspektiven und Meinungen gibt, die alle ihre Berechtigung haben. Stattdessen wird eine monolithische Erziehungsstruktur etabliert, in der eine einzige Perspektive – die des ausgewählten Elternteils – dominiert.

Durch diese systematische Willkür im Familienrecht wird nicht nur der Pluralismus unterdrückt, sondern es wird auch die demokratische Erziehung des Kindes beeinträchtigt. Das Kind wird in einer Umgebung erzogen, in der Meinungsunterschiede als problematisch angesehen werden und in der die Vielfalt der Perspektiven nicht respektiert oder gefördert wird. Das steht im direkten Widerspruch zu den Grundprinzipien der Meinungsfreiheit, die ein zentrales Element jeder demokratischen Gesellschaft ist.

Letztlich führt die willkürliche Entscheidung des Familiengerichts, welche Elternmeinung “besser” für das Kindeswohl ist, dazu, dass das Kind nicht die Möglichkeit hat, in einer pluralistischen Umgebung aufzuwachsen. Das Kind lernt nicht, dass es verschiedene, gleichwertige Ansichten gibt, und es wird in einem System erzogen, das Konformität und Einheitlichkeit über individuelle Freiheit und Meinungsvielfalt stellt. So verhindert das Familienrecht durch seine Entscheidungen die Entwicklung einer demokratischen Erziehung und untergräbt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit innerhalb der Familie.

Autor

  • Sandro Groganz

    Chefredakteur - Ich habe Freifam gestartet, um mit meiner eigenen Situation als geschiedener Vater besser umgehen zu können. Was ich mir von der Seele schrieb, berührte andere Menschen mit ähnlichen Schicksalen. Da erkannte ich, dass Freifam das Potential zu einer neuartigen Bewegung für Familien hat. In diesem Sinne sehe ich mich als Familien-Aktivist.

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