Familienrichter Alexander Damm am Amtsgericht Ulm unter Verdacht der Falschbehauptung in Befangenheitsverfahren
In einem brisanten Fall gerät Familienrichter Alexander Damm vom Amtsgericht Ulm unter Verdacht, in einem gegen ihn gerichteten Befangenheitsverfahren die Unwahrheit gesagt zu haben.
Am 11. Oktober 2024 erließ Richter Damm eine Verfügung in einem familienrechtlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 F 235/17, worin er sich selbst der Unwahrheit überführte. Der Fall ist Teil mehrerer Verfahren, in denen ein Beteiligter einen Ablehnungsantrag auch gegen Richter Damm wegen Befangenheit gestellt hat. Die Schriftsätze liegen Freifam vor.
Am 27. August 2024 behauptete Richter Damm zuvor in einer Verfügung, ihm sei nicht bekannt, welchen konkreten Verfahren der Ablehnungsantrag zugeordnet werden soll. Der Antragsteller schrieb nämlich, dass dieser “in allen am Familiengericht anhängigen Verfahren” gestellt werde. Der Richter begründete die Notwendigkeit, dass der Antragsteller ihm die Aktenzeichen nennen solle damit, dass er nicht wisse, welche Verfahren beim Amtsgericht Ulm noch anhängig seien. Im Wortlaut:
“Die betreffenden Verfahren können vom Gericht nicht mit dem Aktenzeichen benannt werden, da hier gerade nicht bekannt ist, in welchen Verfahren beabsichtigt ist, ein Ablehnungsgesuch einzureichen.”
Diese Aussage steht nun im Widerspruch zu seiner Verfügung vom 11. Oktober 2024, in der er überraschend einräumen musste, dass ihm die anhängigen Verfahren dock bekannt seien und er diese sogar benennen könne. Dort steht:
“Das Gericht kann die aus seiner Sicht derzeit anhängigen Verfahren, an denen der Beteiligte [Name] beteiligt ist, benennen […]”
Wie kam es zum Umdenken des Richters? Der Beteiligte hatte zwischen diesen beiden Verfügungen dem Gericht am 11. September 2024 geschrieben:
“Das Gericht wird um Hinweis gebeten, weshalb es bezüglich des „in allen am Familiengericht anhängigen Verfahren” gestellten Befangenheitsantrags ausweislich des Schreibens vom 01.08.2024 zwar positive Kenntnis vom „ältesten beim Amtsgericht Ulm anhängigen Verfahren” hat, jedoch sich nicht Imstande sieht, die anderen anhängigen Verfahren zu identifizieren, wie es im Schreiben vom 27.08.2024 explizit formuliert: „da hier gerade nicht bekannt ist, in welchen Verfahren beabsichtigt ist, ein Ablehnungsgesuch einzureichen”. Wenn das Gericht doch weiß, welches das älteste anhängige Verfahren ist, so muss es mit Sicherheit auch wissen, welche anderen anhängigen Verfahren danach folgen und es muss auch mit Sicherheit wissen, welche anhängigen Verfahren insgesamt überhaupt vorhanden sind […]“
Diese Kehrtwende des Richters Damm von einer behaupteten Unkenntnis hin zu einem Eingeständnis, dass ihm die relevanten Verfahren doch bekannt sind, wirft ernste Fragen auf. Es zeigt sich, dass Richter Damm in seiner Verfügung vom 27. August 2024 möglicherweise bewusst falsche Angaben gemacht hat, um das Befangenheitsverfahren zu erschweren. Der Antragsteller hatte in seinem Schreiben vom 11. September 2024 auf die Unlogik dieser Behauptung hingewiesen und klargestellt, dass das Gericht sehr wohl in der Lage sein müsste, alle anhängigen Verfahren zu identifizieren, wenn es schon das älteste Verfahren benennen kann.
Die plötzliche Anerkennung von Richter Damm, dass ihm die Verfahren bekannt sind, nachdem er zuvor das Gegenteil behauptet hatte, könnte als Versuch gewertet werden, das Recht auf ein faires Verfahren zu unterlaufen. Diese widersprüchlichen Aussagen deuten darauf hin, dass Richter Damm möglicherweise seine Pflichten als unparteiischer Richter verletzt hat, indem er den Zugang des Antragsteller zu einem rechtsstaatlichen Verfahren unnötig erschwerte.
Diese Vorgehensweise wirft den Vorwurf auf, dass Richter Damm durch formale Hürden den effektiven Rechtsschutz für den Antragsteller behindert hat. Dieser Fall stellt das Verhalten von Richter Alexander Damm und möglicherweise das gesamte Gerichtssystem des Amtsgerichts Ulm infrage. Wenn Richter in solch grundlegenden Angelegenheiten, wie der Bekanntheit von Verfahren, die Wahrheit verzerren, wird das Vertrauen in die Justiz erheblich erschüttert.
Die Tatsache, dass Richter Damm zunächst seine Unkenntnis der Verfahren behauptete, nur um dann das Gegenteil einzugestehen, muss genauer untersucht werden. Dieser Vorfall könnte weitreichende Konsequenzen haben. Der Verdacht, dass ein Familienrichter in einem Befangenheitsverfahren bewusst unwahre Angaben gemacht hat, ist eine ernste Angelegenheit, die das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit erschüttert. Der Fall von Richter Alexander Damm am Amtsgericht Ulm könnte daher noch für lange Zeit Wellen schlagen.