Landtag von BW lügt vor Gericht zu politischer Erpressung mit Kindern durch Justiz

Die Klage des Landtags von BW gegen unseren Chefredakteur basiert auf einer Lüge. Mit ihr soll das Verbrechen der Landtagsdirektorin vertuscht werden, die als Teil der Justiz die politische Erpressung des Journalisten mit seinen Kindern begünstigt hat.
Ich bin Sandro Groganz, der Chefredakteur von Freifam. Der Landtag von Baden-Württemberg und die Landtagsdirektorin Christine Werner haben mich verklagt, weil ich der Landtagsdirektorin öffentlich mehrfach vorwarf, sie habe in ihrer vorherigen Funktion als Richterin meine politische Erpressung mit meinen Kindern begünstigt. Das Verfahren läuft noch.
Die Klage gegen mich hat nur einen Haken: sie baut vollständig auf einer Lüge auf. In der Klage wird objektiv falsch behauptet, ich griffe die Landtagsdirektorin wegen eines Gerichtsbeschlusses öffentlich an, in welchem sie einen Befangenheitsantrag von mir gegen ihren damaligen Kollegen Dr. Markus Bühler als rechtsmissbräuchlich abgelehnt habe.
Wäre dem so, was die Rechtsmissbräuchlichkeit angeht, dann wären meine Vorwürfe tatsächlich unangebracht, denn dann hätte Frau Werner lediglich anhand formaler Kriterien entschieden. Meine im Befangenheitsantrag vorgebrachten Gründe wären dann von ihr als für die Sache irrelevant eingestuft worden. Dem ist jedoch nicht so. Tatsächlich kann man dem betreffenden Beschluss vom 21.02.2021 eindeutig entnehmen, dass Frau Werner meinen Befangenheitsantrag als unbegründet erklärt hat.
Zwischen „rechtsmissbräuchlich” und „unbegründet” liegt ein wichtiger Unterschied. „Unbegründet” heißt, sie hat sich mit meinen Begründungen für die Ablehnung des Richters auseinandergesetzt, sie als bezogen auf die Sache eingestuft, sie jedoch nicht als schlüssig erachtet. Deshalb hat sie den Richter nicht wie von mir beantragt abgelehnt. Frau Werner hat in ihrem Beschluss also zumindest vorgegeben, sie hätte die vorgebrachten Gründe sachlich geprüft.
Das Problem dabei ist, dass der Richter drei meiner vier Kinder willkürlich ihren Vater genommen hat, weil ich mit ihnen über das Wechselmodell, also ein FDP-Thema, geredet habe. Dass mich der Richter willkürlich wegen meiner politischen Meinung als Kindeswohlgefährder eingestuft hat, geht aus meinem Befangenheitsantrag gegen ihn unzweifelhaft hervor.
Der von mir abgelehnte Richter war also ohne Frage befangen, das heißt, er war parteiisch gegen meine politische Meinung und benutzte meine Kinder, um meine Meinung mit psychischer Gewalt zu unterdrücken, indem er mir den freien Kontakt zu ihnen nahm. Gleichzeitig unterdrückte der Richter Dr. Bühler damit auch die Meinungsfreiheit meiner Kinder, die das Recht haben, sich mit meiner Hilfe über unterschiedliche Meinungen zu informieren.
Dies aber erkannte die heutige Landtagsdirektorin ausweislich ihres Beschlusses eben nicht. Wenige Monate nach dem Beschluss der Frau Werner hat sich der politische Richter Dr. Bühler übrigens selbst abgelehnt, weil er sich selbst nicht mehr im Stande sah, unparteiisch zu entscheiden.
Damit gründet die in der gemeinsamen Klage des Landtags in Vertretung seiner Präsidentin und der Landtagsdirektorin enthaltene Einschätzung, meine öffentlichen Vorwürfe seien unwahre Tatsachenbehauptungen, also Lügen, unzweifelhaft auf einer Lüge. Nicht ich verbreite unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern der Landtag und die Landtagsdirektorin. Meine Vorwürfe gegen die „Rechtsprechung” der heutigen Landtagsdirektorin entsprechen der Wahrheit – dazu stehe ich und werde mich niemals einschüchtern lassen.
Nach wie vor werde ich von der Justiz mit meinen Kindern politisch erpresst und deshalb meinen Kindern unrechtmäßig der Vater genommen. Die heutige Landtagsdirektorin hat sich an diesem Justizverbrechen als Richterin beteiligt, indem sie den abgelehnten politischen Richter Dr. Bühler weiterhin in der Zuständigkeit beließ, wodurch er mir durch Untätigkeit fast ein weiteres Jahr die Kinder und meinen Kindern den Vater nehmen konnte.
Den Beschluss der Frau Christine Werner, sowie ihre Klage mit dem Landtag kann man hier herunterladen: https://freifam.de/downloads/download-category/landtag-bw/
Hier unsere Berichte über den Landtag und die dort in meine Erpressung mit meinen Kindern verstrickten Personen: https://freifam.de/tag/landtag-baden-wuerttemberg/
Es gibt außerdem eine aktuelle sachverständige Stellungnahme eines Mediziners und Psychotherapeuten, die eindeutig feststellt, dass die Vorwürfe des Familienrichters Dr. Bühler gegen mich aus der Luft gegriffen sind und dass nicht von mir, sondern von den Gerichtsbeschlüssen eine Kindeswohlgefährdung ausgeht. Dass man meine Kinder nicht ohne Begleitung zu mir lassen dürfe, weil ich sie gefährde, ist also ohne Frage auch eine Lüge, diesmal eine Lüge der Justiz. Hier der Bericht dazu: Psychotherapeut wirft Familiengerichten Gefährdung der Kinder unseres Chefredakteurs vor.
Der Landtag lügt also dazu, dass mir vor Gericht mit einer Lüge die Kinder genommen wurden und ihnen ihr Vater genommen wurde. Das alles nur, weil ich gegenüber meinen Kindern und öffentlich für das Wechselmodell eintrete, nämlich dass beide Eltern nach ihrer Trennung gleichberechtigt betreuen dürfen und Kindern beide Eltern erhalten bleiben.
Trotz Anfrage bei der Pressestelle, hat sich der Landtag zu den Vorwürfen in diesem Artikel nicht geäussert. Er teilte auch nicht mit, ob und wie er gegen die für die Lüge verantwortliche Präsidentin und Direktorin des Landtags vorgehen will.