Landtagspräsidentin leugnet politische Erpressung eines Journalisten mit Kindern durch Landtagsdirektorin als Richterin
Die Direktorin des Landtag von Baden-Württemberg beteiligte sich als Richterin an der politischen Erpressung unseres Chefredakteurs mit dessen Kindern. Deren Vorgesetzte, die Landtagspräsidentin Muhterem Aras, steht im Verdacht dies vertuschen zu wollen.
Ich bin Sandro Groganz, Vater von vier Kindern sowie Gründer und Chefredakteur von Freifam. Auf Freifam decke ich zusammen mit einem Team von Journalisten Unrecht auf, das Jugendämter und Familienrichter Kindern und Eltern im deutschsprachigen Raum antun.
Auch meinen Kindern und mir wird seit dreieinhalb Jahren grobes Unrecht angetan. Meine Kinder werden von der Justiz in Baden-Württemberg für eine politische Rechtsprechung missbraucht, um meine Meinung zu unterdrücken. Darin verwickelt ist auch die neue Landtagsdirektorin, Frau Christine Werner. Sie hat vorher als Richterin in unserem Fall am Familiengericht Ulm mehrere Entscheidungen getroffen, mit denen sie durch Untätigkeit Beihilfe zu meiner politischen Erpressung mit meinen Kindern leistete. Ihre heutige Vorgesetzte, die Landtagspräsidentin von Baden-Württemberg, Frau Muhterem Aras, hält dies für unwahr und veranlasste eine Klage gegen mich, damit ich meine Vorwürfe nicht mehr in die Öffentlichkeit bringe.
Da ich nicht über die politische Macht und die finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit aus Steuergeldern verfüge, wie die Landtagspräsidentin, bleibt mir nur, mich mit klaren Worten an die Öffentlichkeit zu wenden. Meine Hoffnung ist, dass die Öffentlichkeit die Wahrheit erkennt und meine vier Kinder und mich vor den Folgen einer politischen Rechtsprechung schützt.
In diesem Artikel zeige ich auf, weshalb das Unrecht gegen uns die Wahrheit ist. Meine Kinder sind tatsächlich die Opfer einer politischen Justiz, die ihnen den Vater und die Geschwister nimmt, weil ich eine Meinung habe, die mich zum politischen Gegner der Regierungsparteien Die Grünen und CDU in Baden-Württemberg macht.
Stigmatisierung als Kindeswohlgefährder wegen politischer Meinung wie Bundesjustizminister
Im Jahr 2016 habe ich mich von der Mutter meiner vier Kinder getrennt. Zwei Jahre später wurde ich im Oktober 2018 von der Justiz in Baden-Württemberg als Kindeswohlgefährder eingestuft, weil ich mit meinen Kindern über ein politisches Thema der FDP geredet habe. Die Konsequenz: ich werde bis heute wie ein Schwerverbrecher behandelt und darf die drei jüngeren meiner vier Kinder seit drei Jahren nur drei Stunden pro Monat unter Aufsicht von zwei Frauen sehen. So soll verhindert werden, dass ich mit meiner zwölfjährigen Tochter und meinen neun Jahre alten Zwillingsjungs über meine Meinung rede. Faktisch sah ich diese drei Kinder in dieser Zeit überhaupt nicht, weil die Justiz bis heute absichtlich untätig bleibt.
Um welches ach so gefährliches politisches Thema geht es? Es geht um das sogenannte Wechselmodell. Das ist die gleichberechtigte Betreuung der Kinder nach Trennung der Eltern und das Recht von Kindern auf beide Eltern. Dafür setzt sich unter anderem der amtierende Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP ein. Ich bin nicht in der FDP, aber ich finde das Wechselmodell eine gute Sache, denn Kinder wachsen psychisch stabiler auf, wenn sie nach der Trennung beide Eltern gleichwertig in ihrem Leben behalten. Vor allem haben sich meine Kinder das Wechselmodell immer gewünscht.
Ich soll laut Amtsgericht Ulm und Oberlandesgericht Stuttgart meine Kinder gefährden, weil ich etwas getan habe, was in einer Demokratie geschützt ist: ich habe meinen Kindern gegenüber mit der Thematisierung des Wechselmodells meine Meinung geäußert und sie auf diese Weise über ihr Recht auf beide Eltern aufgeklärt. Ich habe ihnen erklärt, dass der BGH im Jahr 2017 einen Beschluss gefasst hat, wonach das Wechselmodell auch gegen den Willen der Mutter angeordnet werden kann. Ich habe ihnen erzählt, dass sich die FDP für das Wechselmodell einsetzt. Das erachtet die Justiz als Gefährdung meiner Kinder an, und auch, dass ich auf dem von mir gegründeten journalistischen Portal Freifam über das Wechselmodell informiere.
Kinder als Waffe der Justiz zur Erzwingung politischer Loyalität
Die Justiz argumentiert einzig und alleine damit, dass ich meine Kinder durch das Thema Wechselmodell in einen Loyalitätskonflikt brächte, der sie seelisch und körperlich schädige. Weil meine Ex-Frau gegen das Wechselmodell ist und ich dafür bin und ich meinen Kindern das Wechselmodell erklärte, hätte ich meine Kinder dazu gezwungen, zwischen den Eltern zu entscheiden, weshalb ich eine Gefahr für die Gesundheit meiner Kinder sei.
Mit dieser Argumentation belegt die Justiz meine politische Meinung mit einem Tabu, das einer Demokratie unwürdig ist und meine Kinder und mich entwürdigt. Die zuständigen Richter unterstützen die Anti-Wechselmodell-Position meiner Exfrau und bestrafen mich mit Kontakteinschränkungen zu meinen Kindern wegen meiner Pro-Wechselmodell-Haltung.
Mit dem Argument des angeblichen „Loyalitätskonflikt” unterdrückt die Justiz den freien Willen meiner Kinder und deren Meinungsfreiheit. Die Justiz verhindert, dass sich meine Kinder mit meiner Hilfe über ein Betreuungsmodell informieren, das anders ist als das von ihrer Mutter favorisierte. Meinen Kindern wurde die Möglichkeit genommen, sich anhand von unterschiedlichen Meinungen ihrer Eltern selbst einen freien Willen darüber zu bilden, wie sie nach der Trennung ihrer Eltern betreut werden wollen. Da das Wechselmodell zum Ziel hat, den Kindern beide Eltern zu erhalten, ist die Behauptung eines Loyalitätskonflikts, der Kinder dazu zwingt, zwischen den Eltern zu entscheiden, ohnehin absurd.
Dafür, dass mein zivilisiertes Reden mit meinen Kindern über eine FDP-Position meine Kinder angeblich schädige, erbrachte keines der Gerichte einen Beweis. Im Gegenteil, ein promovierter Mediziner sowie Kinder- und Erwachsenenpsychotherapeut attestierte mir mehrmals und bis heute, dass ich meine Kindern nicht schädige, sie gut erziehe und ich eine heilsame Wirkung auf die bei mir lebende älteste Tochter habe.
Die Gerichte in Ulm und Stuttgart haben nämlich kein Problem damit, dass das älteste meiner vier Kinder seit drei Jahren bei mir lebt, nachdem es von der Mutter zu mir wechselte. Der aktuell am Amtsgericht Ulm zuständige Richter sagte mir in einer Verhandlung im Februar diesen Jahres sogar, er habe keine Zweifel, dass ich ein toller Vater sei.
Was also ist der wahre Grund, warum ich seit Mai 2019 drei meiner Kinder per Gerichtsbeschluss nur noch unter Aufsicht sehen darf und faktisch überhaupt nicht sehen kann? Betrachtet man die Fakten und berücksichtigt, dass wir in einer Demokratie leben, in der noch dazu der Bundesjustizminister dieselbe Meinung vertritt, die ich meinen Kindern gegenüber äußerte, und in der meine Kinder das Recht haben, sich mit mithilfe ihrer Eltern mit unterschiedlichen Meinungen zu informieren, dann macht es weder aus gesetzlicher noch psychologischer Sicht Sinn, mich als Gefährder meiner Kinder einzustufen.
Das Vorgehen der Justiz im Ländle ergibt nur dann Sinn, wenn man die politische Landschaft in Baden-Württemberg genauer betrachtet. Ich vertrete ein politisches Thema, welches die Regierungspartei Die Grünen ablehnt, deren Mitglied die Landtagspräsidentin ist. Das Justizministerium, welches die Richter im Land ernennt, ist seit Jahren durch die CDU verwaltet. Auch sie lehnt das Wechselmodell ab.
Ich habe also einen Loyalitätskonflikt mit der herrschenden Politik, denn ich stimme ihr im Punkt des Wechselmodells nicht zu.
Offensichtlich hat die Justiz den pseudo-psychologischen Loyalitätskonflikt meiner Kinder erfunden, um mich wegen meiner fehlenden Loyalität zur herrschenden Politik mit Kindesentzug zu bestrafen. Die Justiz hat sich auf diese Weise der herrschenden Regierungspolitik der Grünen und der CDU angebiedert, indem sie mir meine Kinder seit drei Jahren nimmt, um mich wegen meiner politischen Meinung zum Wechselmodell zu unterdrücken. Es gibt keine andere Erklärung, als diese: Die Justiz verhindert, dass meine Kinder von einem politischen Thema erfahren, das die Regierungsparteien Die Grünen und die CDU in Baden-Württemberg ablehnen.
Der zunehmende Einfluss der Politik auf die Justiz wurde vom Deutschen Richterbund schon mehrfach kritisiert. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ernst Wolfgang Böckenförde kritisierte in diesem Zusammenhang eine unhaltbare „Parteipatronage“. In unserem Fall wird eine politische Rechtsprechung mit dem Ziel der Unterdrückung meiner Meinung zum Wechselmodell offensichtlich.
Beihilfe der Landtagsdirektorin als Richterin zur politischen Erpressung mit Kindern
Eine Richterin, die sich durch Untätigkeit an meiner politischen Erpressung mit meinen Kindern beteiligt hat, wurde im September 2021 zur Landtagsdirektorin von Baden-Württemberg befördert: Frau Christine Werner. Sie war zuvor die Direktorin des Amtsgericht Ulm und in dieser Rolle zuständig für mein Ablehnungsgesuch im Februar 2020 gegen den Richter am Amtsgericht, der diese politische Erpressung begonnen hat.
Obwohl ich in meiner Ablehnungsbegründung alle Beweise vorlegte, vor allem die Befunde des schon genannten Psychotherapeuten, die mich entlasten und die politische Erpressung mit meinen Kindern aufdeckte, ignorierte die heutige Landtagsdirektorin diese Beweise und verwarf die Ablehnung. Frau Werner hatte es in der Hand, meine Unterdrückung als Andersdenkender mit meinen Kindern zu beenden, indem sie dem verantwortlichen Richter unseren Fall entzog. Stattdessen tat sie das Gegenteil, beließ ihren Kollegen in der Zuständigkeit und hat dadurch mehr als ein weiteres Jahr der politischen Unterdrückung zu verantworten.
Über dieses Vorgehen der Landtagsdirektorin als vormalige Richterin habe ich öffentlich berichtet:
- Pervers gegen Kinder: Direktorin in spe des Landtag Baden-Württemberg
- SPD-Fraktion wird für Kinderrechteschänderin als Direktorin des Landtag Baden-Württemberg stimmen
- Missbrauch von Kindern für politische Unterdrückung durch neue Direktorin des Landtag Baden-Württemberg
Landtagspräsidentin hält politische Erpressung mit Kindern für unwahre Tatsachenbehauptung
Hier kommt nun die grüne Landtagspräsidentin ins Spiel. Sie hat wegen dieser Artikel eine Klage gegen mich veranlasst, in der sie unter anderem verlangt, ich solle es unterlassen, von einer politischen Erpressung zu reden, denn das sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Die Klage haben wir hier veröffentlicht: Klageschrift des Landtag BW gegen Freifam-Chefredakteur wegen Äußerungen über Direktorin. Die Verhandlung findet am 05.09.2022 am Landgericht Ulm statt.
Der Landtagspräsidentin Frau Muhterem Aras sind anhand meiner Veröffentlichungen eigentlich genug Fakten bekannt, die starke Zweifel an der Verfassungstreue der von ihr berufenen Landtagsdirektorin rechtfertigen. Anstatt sicherzustellen, dass eine demokratie- und kinderfeindliche Richterin, die ihr Amt missbrauchte, um gemeinsam mit einem Kollegen einen Andersdenkenden wie mich mit Kindesentzug zu bestrafen, nicht die Direktorin des Landesparlaments wird, macht die Landtagspräsidentin das Gegenteil: sie stellt sich auf den Standpunkt, der Vorwurf der politischen Erpressung mit Kindern sei unwahr.
Der Standpunkt der Landtagspräsidentin kann jedoch nicht auf umfassender Kenntnis von Tatsachen des betreffenden Gerichtsverfahrens gegründet sein. Die Akten konnten ihr nicht vorliegen, da sie kein Einsichtsrecht hat und Familienrechtsverfahren nicht öffentlich sind. Die Kanzlei des Landtags teilte im Rahmen einer Presseanfrage mit, dass der Landtag kein Interesse daran habe, sich von mir über das Verfahren informieren zu lassen. Die Klage des Landtags erfolgte sozusagen blind, ohne Kenntnis der Fakten unseres Falles.
Belog die Landtagsdirektorin den Landtag über die politische Erpressung mit Kindern?
Außerdem scheint die Klage sogar unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen zu sein. In der Klage wird behauptet, meine Berichterstattung über die heutige Landtagsdirektorin beziehe sich auf einen Beschluss, der meinen Ablehnungsantrag als rechtsmissbräuchlich verwarf. Dies ist jedoch objektiv falsch, denn meine Berichte beziehen sich auf einen anderen Beschluss der Frau Christine Werner. Die in der Klage enthaltene Fehlinformation kann nach meiner Einschätzung nur von der Landtagsdirektorin selbst stammen. Sollte dies zutreffen, so hat die Landtagsdirektorin eine falsche Angabe zum Sachverhalt gemacht, welche zentraler Bestandteil der Klage wurde. Die Landtagspräsidentin hätte dann eine Klage freigegeben, deren behaupteten Tatsachen vorab nicht geprüft wurden und sich offenbar alleine auf eine unzutreffende Erinnerung der Landtagsdirektorin stützen.
Einschätzung der Landtagspräsidentin erfolgte ohne Faktenbasis
Zusammengefasst behauptet die Landtagspräsidentin, mein Vorwurf der politischen Erpressung mit meinen Kindern sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, ohne dass sie alle Fakten kennt und noch dazu auf Basis einer Fehlinformation, die wahrscheinlich von der Landtagsdirektorin stammt. Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist jedoch, dass ich meine Kinder gefährden soll. Die Gerichtsbeschlüsse gegen mich beruhen auf dieser unwahren Tatsachenbehauptung. Die Landtagsdirektorin hat als Richterin alle Beweise ignoriert, die belegen, dass ich vor Gericht zu Unrecht als Kindeswohlgefährder eingestuft wurde. Sie hat auch ignoriert, dass meine Kinder darunter leiden.
Affront der Landtagspräsidentin gegen Demokratie und Kinderrechte
Der Standpunkt der Landtagspräsidentin, mein Vorwurf, dass die Landtagsdirektorin als Richterin an meiner politischen Erpressung mit meinen Kindern mitgewirkt hat, sei unwahr, ist meiner Meinung nach ein leichtsinniger und schwerwiegender Affront gegen die Demokratie und Kinderrechte. In keinem demokratischen Rechtsstaat ist es auch nur denkbar, dass man seine Kinder gefährdet, weil man mit ihnen über ein Thema spricht, für das sich der amtierende Justizminister des Staates einsetzt. Niemand, der sich für Kinderrechte einsetzt, würde es als Gefährdung ansehen, dass man seine Kinder über ihr verbrieftes und natürliches Recht auf beide Eltern aufklärt. Kein der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichteter Richter würde einen Kollegen, der darin eine Gefährdung sieht, als unbefangen ansehen. Kein Demokrat würde ein politisches Thema zum Tabu und zur Gefahr für Kinder erklären, welches ihnen die Möglichkeit gibt, sich einen freien Willen zu bilden.
Die Landtagspräsidentin offenbart mit ihrer Klage gegen mich ein autokratisches Demokratieverständnis, welches die Unterdrückung von Minderheitenmeinungen am Familiengericht für legal hält. Frau Muhterem Aras verkennt das Unrecht der Justiz gegen meine Kinder, welches dem Missbrauch des Kindeswohls für den politischen Kampf gegen Andersdenkende gleichkommt. Die Entscheidungen der Gerichte in Ulm und Stuttgart, explizit auch die von Frau Werner, stellen damit nach meiner Ansicht eine Rechtsbeugung dar, weil sie außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, und es besteht der Verdacht auf den Straftatbestand der Nötigung mit und von Kindern.
Durch die gegen mich auch von der Landtagspräsidentin angestrengte Klage entsteht außerdem der Eindruck, dass sich Frau Muhterem Aras hinter ihre neue Landtagsdirektorin Christine Werner stellt, weil sich diese zum Wohlgefallen der Partei der Landtagsdirektorin gegen das Wechselmodell eingesetzt hat. Die Landtagspräsidentin ist in der Partei B90/Die Grünen, welche sich wiederholt gegen das Wechselmodell ausgesprochen hat, wie ich es vertrete. Die Grünen sind Teil der Regierung in Baden-Württemberg.
Die Klage der Landtagspräsidentin gegen mich macht den Anschein, dass sie mir als politischem Gegner ihrer Partei das Recht abspricht, meine Meinungsfreiheit unterdrückt, die ihr nicht passt. Der Bürger muss denken, dass sich die grüne Landtagspräsidentin vor die einstige Richterin und jetzige Landtagsdirektorin stellt, um insbesondere der Richterschaft im Ländle zu signalisieren, dass die politische Überschreitung von rechtsstaatlichen roten Linien von der grünen Politik, die gemeinsam mit der CDU in Baden-Württemberg die herrschende Macht darstellt, gutgeheißen und geschützt wird. Dahinter könnte ein langfristiges Kalkül stecken: Wer Kindern die unliebsame politische Meinung eines Elternteils mit Hilfe von Richtern vorenthalten kann, hat größere Chancen, von diesen Kindern später gewählt zu werden.
Landtagspräsidentin untergräbt Meinungsfreiheit und Würde von Kindern
Dieser Verdacht liegt nahe, da die Justiz nicht nur meine Meinungsfreiheit unterdrückt, sondern auch die meiner Kinder. Zur Meinungsfreiheit gehört nämlich, dass man sich frei über unterschiedliche Meinungen informieren darf. Indem die Justiz unter tatkräftiger Mithilfe der Landtagsdirektorin als einstige Richterin meinen drei jüngeren Kindern seit drei Jahren die Möglichkeit nimmt, sich mit meiner Hilfe über das Wechselmodell zu informieren, untergraben sie deren Meinungsfreiheit. Im Gegensatz dazu sieht die Justiz gleichzeitig kein Problem darin, dass meine älteste Tochter bei mir lebt und von mir zum Thema Wechselmodell umfassend informiert wird.
Die Justiz entwürdigt meine Kinder als Rechtssubjekte, denn sie verweigert ihnen die Aufklärung über ihr Recht auf beide Eltern durch mich, wie es das Grundgesetz als natürliches Recht anerkennt und die Kinderrechtskonvention festschreibt. Die Justiz in Baden-Württemberg wendet psychische Gewalt in Form von Kontaktabbruch gegen meine Kinder und mich an, damit ich als Andersdenkender von meiner im Widerspruch zu den Grünen stehenden Meinung ablasse und meine Kinder keine Andersdenkenden werden.
Unrechtmäßige Einmischung in Familienleben zur Unterdrückung eines politischen Gegners
Die Justiz, inklusive der einstigen Richterin und heutigen Landtagsdirektorin Christine Werner, mischt sich unrechtmäßig in die höchst private politische Bildung und demokratische Wertevermittlung meiner Kinder ein, indem sie mich als Andersdenkenden wegen meiner Meinung von meinen drei jüngeren Kindern isoliert und sie der mit der herrschenden Politik der Grünen konformen Mutter zuweist. Die Mutter meiner Kinder lehnt das Wechselmodell wie die Grünen und die CDU Baden-Württemberg ab.
Wer mit der der Politik der Grünen zu Trennungsfamilien übereinstimmt, darf seine Kinder nach der Trennung behalten, wer nicht, der verliert sie – das ist die einfache und brutale Logik der Justiz in Baden-Württemberg. Die Justiz setzt das vermeintliche Kindeswohl mit dem politischen Wohl der Landesregierung gleich.
Die Justiz maßregelt mich als Andersdenkenden für meine Meinung und verhindert, dass meine Kinder meine Meinung gut finden könnten. Hierzu schränkt sie den Kontakt zwischen meinen Kindern und mir empfindlich ein und stellt unsere Gespräche unter Beobachtung. Das OLG Stuttgart hat meine Ex-Frau in einem Beschluss sogar dafür gelobt, dass sie verhinderte, dass meine jüngeren drei Kinder durch mich vom Wechselmodell erfahren. Nachdem das älteste Kind im Mai 2019 zu mir floh, weil es Angst hatte, mich nicht mehr zu sehen, ließ meine Ex-Frau die anderen drei Kinder entgegen einem Gerichtsbeschluss nicht mehr zu mir. Das Oberlandesgericht hat also eine Geschwistertrennung gut geheißen, die der Meinungsunterdrückung dient.
Kurz gesagt: Die Richter am Amtsgericht Ulm und Oberlandesgericht Stuttgart stellen sicher, dass meine Kinder im Sinne der Grünen erzogen werden, zumindest soweit es um das Thema geht, wie Kinder nach der Trennung betreut werden sollen. Der politisch konforme Elternteil, also die Mutter meiner Kinder, wird mit den Kindern belohnt, der Nonkonformist, also ich als deren Vater und Chefredakteur von Freifam, werde mit dem Entzug der Kinder bestraft.
Kollaboration der Justiz mit politisch konformer und psychisch gewalttätiger Mutter
Die Mutter meiner Kinder vereitelt seit Beginn unserer Trennung im Jahr 2016 den Wunsch unserer Kinder, bei beiden Eltern gleich viel Zeit zu verbringen. Sie ist die politisch verbündete der Justiz in Ulm und Stuttgart. Die Justiz nahm mir in Kollaboration mit meiner Exfrau zuerst alle vier Kinder, weil ich mit meinen Kindern über das Wechselmodell rede, und ließ schließlich das älteste Kind bei mir leben, nachdem dieses im Mai 2019 eigenständig sozusagen aus der politischen Haft bei ihrer Mutter zu mir floh. Daran sieht man: sobald mein ältestes Kind mit freiem Willen entschieden hatte und ihren Entschluss in die Tat umgesetzt hatte, war die Justiz machtlos und ließ sie bei mir leben.
Gleichzeitig leugnet die Justiz, dass ihre drei Geschwister bei der Mutter psychisch eingeschüchtert werden, um ihren gleichlautenden Wunsch, Kontakt zum Vater zu haben, aufzugeben – wie der Psychotherapeut unter anderem anhand einer heimlich vom ältesten Kind aufgenommenen Audioaufzeichnung feststellen konnte. Diese Leugnung der psychischen Gewalt gegen meine drei jüngeren Kinder bei deren Mutter erlaubt es der Justiz, meine politische Erpressung mit Hilfe dieser Kinder aufrecht zu halten und diesen Kindern Informationen über das Wechselmodell weiterhin zu verwehren.
Richter bis zum Verfassungsgerichtshof beteiligen sich an politischer Erpressung mit Kindern
Die Landtagsdirektorin ist als einstige Richterin nur die Spitze des Eisbergs einer politikhörigen Justiz in Baden-Württemberg, die meine Kinder missbraucht, um mich politisch zu verfolgen. Daran beteiligen sich auch der Präsident des Landgericht Ulm, die Präsidentin des Oberlandesgericht Stuttgart, Strafrichter in Ehingen und Ulm, sowie die Staatsanwaltschaften in Ulm und Stuttgart. Auch der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart drückte beide Augen zu, um die politische Erpressung mit meinen Kindern geschehen zu lassen. Hierzu werde ich noch detailliert berichten und alle Schriftsätze veröffentlichen.
Politischer Gerichtsprozess gegen Chefredakteur zum Vorteil der Landespolitik ist zu erwarten
Aufgrund dieser engen Verzahnung von Politik und Justiz liegt die Befürchtung nahe, dass die Landtagspräsidentin und die Landtagsdirektorin mit ihrer Klage am Landgericht Ulm Erfolg haben werden. Da der Präsident des Landgericht Ulm selbst schon im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde klargestellt hat, dass er kein demokratiefeindliches Vorgehen seines Kollegen gegen mich erkennen mag, liegt die Vermutung nahe, dass das Landgericht Ulm im Sinne der Politik entscheiden wird. Ich gehe folglich davon aus, dass ich dazu verurteilt werde, öffentlich nicht mehr zu behaupten, ich würde mit meinen Kindern politisch erpresst.
Chefredakteur geht notfalls für die Wahrheit über politische Erpressung mit Kindern ins Gefängnis
Da es jedoch die Wahrheit ist, dass meine Kinder und ich von einer politischen Richterschaft unterdrückt werden, werde ich diese dann trotzdem weiter veröffentlichen. Ich werde mich keiner politischen Gerichtsentscheidung beugen, die versucht, die Wahrheit zu unterdrücken. Sollte ich zu Strafzahlungen verurteilt werden, weil ich mich nicht der politischen Richterschaft beuge, so werde ich diese nicht zahlen und stattdessen lieber Ersatzhaft antreten. In anderen Worten: Ich bin bereit dazu, für die Wahrheit über das Unrecht gegen meine Kinder und mich ins Gefängnis zu gehen.
Ich möchte es unmissverständlich klarstellen: Die Landtagspräsidentin sagt die Unwahrheit, nicht ich. Es ist die Wahrheit, dass mich die Justiz mit meinen Kindern politisch erpresst. Es ist die Wahrheit, dass die Landtagsdirektorin sich daran als Direktorin des Amtsgericht Ulm beteiligte. Es ist auch die Wahrheit, dass die Landtagspräsidentin die Wahrheit über diese politische Erpressung vertuschen will, indem sie mir die Wahrheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Punkt abspricht.
Die Meinungsfreiheit ist dazu da, damit sich der einfache Bürger wie ich, gegen die staatliche Macht wehren kann. In unserem Fall wird die staatliche Macht missbraucht, um die Meinungsfreiheit meiner Kinder und meine Meinungsfreiheit durch Kontaktentzug zu unterdrücken. Das ist psychische Gewalt gegen Andersdenkende. Dieses Unrecht decke ich öffentlich auf. Indem die Landtagspräsidentin behauptet, das von mir öffentlich entlarvte Unrecht sei eine unwahre Tatsachenbehauptung, will sie als Vertreterin der staatlichen Macht die Deutungshoheit über die Wahrheit gewinnen und sagt schlichtweg, es sei kein Unrecht, das wir erfahren. Wer als Staatsorgan, nämlich als Präsidentin des Landtags, die Wahrheit über staatliches Unrecht zu unterdrücken versucht, indem er dem Unrecht den Wahrheitsgehalt abspricht, untergräbt die Meinungsfreiheit.
Wird die Landtagspräsidentin mit diesem Versuch der Meinungsunterdrückung Erfolg haben? Ich befürchte ja, denn wie schon gesagt, der Präsident des Landgerichts teilt im Grunde die Auffassung der Landtagspräsidentin. Sollten die zuständigen Richter am Landgericht Ulm so politisch wie ihr Präsident sein, dann werden sie es mir verbieten, öffentlich die Wahrheit über die Landtagsdirektorin zu sagen, die als Richterin Beihilfe zur politischen Unterdrückung mithilfe meiner Kinder leistete. Dies ist umso wahrscheinlicher, da die Landtagsdirektorin auch am Landgericht in Ulm tätig war, dort mit dem Rückhalt ihrer ehemaligen Kollegen rechnen kann, und da – wie gesagt – mehrere Richter bis zum Verfassungsgerichtshof in meine politische Erpressung involviert sind.
Das Verfahren gegen mich am Landgericht Ulm wird zeigen, wie tief die Richterschaft in Baden-Württemberg politisch ausgerichtet ist. Es wird zeigen, ob im Ländle die Gewaltenteilung faktisch aufgehoben ist, weil Richter als Handlanger der herrschenden Politik agieren und im Fall vorauseilenden Gehorsams protegiert werden. Die Landtagspräsidentin hat in ihrer Klage die Gewaltenteilung ohnehin schon ausgehebelt. Dafür spricht die Tatsache, dass die Klage zum Ziel hat, Äußerungen zu verbieten, die sich eindeutig einzig und Alleine auf die Tätigkeit der Landtagsdirektorin als vormalige Richterin beziehen und nicht auf deren Tätigkeit am Landtag. Mit ihrer Klage versucht die Landtagspräsidentin als Politikerin, die Landtagsdirektorin vor Kritik an deren einstigen Richtertätigkeit zu schützen. Damit löst Frau Muhterem Aras die Grenze zwischen Legislative und Judikative auf.
Appell an die Landtagspräsidentin und den Landtag
Ich erwarte von einer der Demokratie und den Kinderrechten verpflichteten Landtagspräsidentin und dem Landtag, dass
- Frau Muhterem Aras die Klage gegen mich fallen lässt;
- die Landtagsdirektorin Christine Werner ihres Amtes enthoben wird;
- Die Landtagspräsidentin die Justiz dazu aufruft, meine politische Erpressung mit meinen Kindern zu beenden;
- und ein Untersuchungsausschuss des Landtags über die politische Richterschaft in Baden-Württemberg einberufen wird, der Richteranklagen erwägt.
Andernfalls sollte die Landtagspräsidentin selbst zurücktreten. Baden-Württemberg hat etwas besseres verdient als eine Frau Muhterem Aras, die sich scheinheilig als oberste Demokratin des Landes stilisiert und eine unglaubwürdige Schirmherrin der Stuttgarter Kinderstiftung abgibt. Wenn Frau Aras jetzt nicht die richtigen Konsequenzen zieht, schadet sie der Demokratie, dem Rechtsstaat, der Gewaltenteilung und den Kinderrechten, weil sie den Eindruck hinterlässt, eine politische Richterschaft zum eigenen ideologischen Vorteil zu nutzen. Außerdem setzt sie sich dem Verdacht aus, mit der Klage gegen mich unter Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten Steuergelder veruntreut zu haben, um eine politisch motivierte Rechtsprechung zu vertuschen.
Ist es die Wahrheit, dass ich mit meinen Kindern von der Justiz politisch erpresst werde? Ja!
Ist es die Wahrheit, dass sich die Landtagsdirektorin Christine Werner als einstige Richterin an dieser Erpressung beteiligt hat? Ja!
Werde ich vor Gericht beweisen können, dass ich mit meinen Kindern politisch erpresst werde? Nicht vor einer politischen Richterschaft.
Werde ich zurück nehmen, was ich hier schreibe, wenn mich ein Gericht dazu zwingt? Nein, denn ich werde mich einer politischen Richterschaft und demokratiefeindlichen Landtagspräsidentin niemals beugen!
Ich bin bereit, mit meiner Freiheit für die Meinungsfreiheit und Kinderrechte meiner Kinder einzustehen!
Keine Stellungnahme der Landtagspressestelle und Hintergründe
Ich habe die Landtagspressestelle mehrfach um Stellungnahme zu den in diesem Artikel enthaltenen Vorwürfen gebeten, erhielt jedoch nach über 10 Werktagen keine Antwort.
Wer die Hintergründe zu meinem Fall recherchieren will, der findet unter https://freifam.de/category/faelle/sandro-g/ alle Berichte auf Freifam zu meinem Fall. Es werden weitere Berichte u.a. über den Präsident des Landgericht Ulm und die Präsidentin des Oberlandesgericht Stuttgart folgen. Außerdem wurden und werden die wichtigsten Gerichtsentscheidungen und Schriftsätze in meinem Fall hier auf Freifam anonymisiert veröffentlicht: https://freifam.de/downloads/download-category/sandro-g/
Bildnachweis: Links die Landtagspräsidentin Muhterem Aras, rechts die Direktorin des Landtag BW (Bildquellen: https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/presse/bilderservice/bilderverzeichnis.html, https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2021/juli/522021-1.html)